Sexuelle Belästigung

 

 

 

 

 

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Peter Thiel - Systemischer Berater und Therapeut (DGSF

Stand 22.07.2013

 

 

 

 

Schlüsselwörter: 

anbaggern, Don Juan, Don Juanismus, Exhibitionismus, Exhibitionist, Exhibitionistin, Falschbeschuldigung, Flirt, flirten, Frotteur, Frotteurismus, grabschen, Grabscher, sexuelle Belästigung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Sittenstrolch, Stalking, Strafanzeige, unsittliche Berührung, Verehrer, Verleumdung, Voyeur

 

 

 

 

 

Ex-Minister wegen sexueller Belästigung verurteilt

JERUSALEM

Wegen sexueller Belästigung einer Soldatin wurde der frühere israelische Justizminister Haim Ramon schuldig gesprochen. Das Amtsgericht in Tel-Aviv sah es gestern als erwiesen an, dass der Politiker der Frau bei einem Fototermin einen Kuss aufdrängte. Ihm drohen bis zu drei Jahren Haft. Nach den Vorwürfen war Ramon im August zurückgetreten.

Berliner Zeitung, 01.02.2007, S. 6

 

 

 

Während es in Israel gang und gebe ist, bei sogenannten Vergeltungsaktionen Palästinenser zu töten und im Rahmen sogenannter Kollateralschäden auch den Tod von palästinensischen Kindern in Kauf zu nehmen, ohne dass dies strafrechtliche Konsequenzen für die Täterinnen und Täter zur Folge hätte, kann mann für einen ungenehmigten Kuss schon mal drei Jahre in Haft geschickt werden, selbst dann wenn man Minister ist. Nun sollte eine Minister sicher über ein gewisses Maß der Beherrschung allgemein üblicher Konventionen verfügen, wozu auch gehört im Umgang mit anderen und im besonderen auch mit Frauen, diesen einen Kuss nur dann zu geben, wenn eine gewisse Sicherheit besteht, dass dieser auch gerne angenommen wird. Man denke hier nur an Erich Honecker und Leonid Breschnew, die sich als Männer nicht scheuten, sich vor laufenden Kameras zu küssen, ohne dass dies von einem der beiden oder von anderen als sexuelle Belästigung verstanden worden wäre. Wahrscheinlich haben sich die beiden auch vorher nicht darüber unterhalten, ob so ein Kuss auf die Wange o.k. oder nicht.

 

Wie sieht es nun in Deutschland beim Thema "Sexuelle Belästigung" aus? Im Strafgesetzbuch, Ausgabe 2000, findet sich im Sachverzeichnis unter dem Begriff der Belästigung nur einen Hinweis auf eine Belästigung durch exhibitionistische Handlungen.

Andere sexuell motivierte "Belästigungen" kennt das Strafgesetzbuch nicht. Was darüber liegt, wird als strafbare sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung bezeichnet. Beides kann man unter dem Begriff sexuelle Gewalt fassen.

 

 

Strafgesetzbuch

§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1.

mit Gewalt,

2.

durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

3.

unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.

das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.

das Opfer

a)

bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b)

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

 

 

 

Wo die Grenze zwischen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung liegt, ist mitunter nicht so leicht zu bestimmen und mitunter haben auch Staatsanwälte die es eigentlich besser wissen müssten, so wie in dem folgend geschilderten Fall Mühe das eine vom anderen zu unterscheiden:

 

 

Ekelattacken: Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben

Datum: 02.02.2006

Kurzbeschreibung:

STAATSANWALTSCHAFT MANNHEIM

Pressereferent

PRESSEMITTEILUNG

(02.02.2006)

Ekelattacken: Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen 22-jährigen jungen Mann zum Amtsgericht – Schöffengericht – Mannheim erhoben wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung. Dem früheren Studenten der Universität Mannheim wird zur Last gelegt, im Zeitraum November 2004 bis Mai 2005 im Bereich der Mannheimer Innenstadt und am Stephanienufer auf dem Lindenhof in vier Fällen junge Frauen im Alter zwischen 21 und 24 Jahren sexuell belästigt zu haben. Drei der Frauen habe er von ihm in einem Plastikbecher mitgeführtes Sperma ins Gesicht geschüttet bzw. auf den Kopf und in das Gesicht geschmiert, um sich hierdurch sexuell zu erregen. In einem Fall habe er sein Opfer am Nacken ergriffen, festgehalten und versucht, der jungen Frau Sperma, das er auch hier wieder in einem Plastikbecher mit sich führte, einzuflößen.

Nachdem bei der Polizei zunächst mehrere Anzeigen gegen Unbekannt eingegangen waren, konnte der Beschuldigte bei den hierauf durchgeführten polizeilichen Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen aufgrund der Täterbeschreibungen der geschädigten Frauen im Innenstadtbereich als Tatverdächtiger festgestellt werden. Die jungen Frauen erkannten bei den hiernach veranlassten Lichtbildvorlagen den nunmehr angeklagten Mannheimer zweifelsfrei als den Täter der üblen Belästigungen wieder. Dieser räumte bei der nachfolgenden Vernehmung ein, den jungen Frauen Sperma in das Gesicht geschüttet zu haben, bestreitet allerdings, aus sexuellen Motiven gehandelt und Gewalt angewandt zu haben. Da bei der Durchsuchung seiner Wohnung zwei Schlagringe und ein Butterflymesser gefunden wurden, umfasst die Anklage außerdem den Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

Dienstgebäude L 4, 15 in 68149 Mannheim

Telefon: 0621/292-7106 — Telefax: 0621/292-7120

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1194041/index.html?ROOT=1176041

 

 

 

Wie man lesen kann, wird in der Pressemitteilung einiges durcheinander gemengt, mal wird von sexueller Nötigung gesprochen, mal von sexueller Belästigung - die allerdings nur dann ein Straftatbestand ist, wenn sie die Grenze der sexuellen Nötigung erreicht oder eine exhibitionistische Handlung darstellt. Ob der 22-jährige junge Mann, der zweifellos ein paar lockere Schrauben im Kopf hat, um es einmal salopp zu formulieren, die Frauen sexuell genötigt hat, ist offenbar zwischen dem angeklagten Mann und der Staatsanwaltschaft strittig, denn der Mann behauptet, er hätte keine Gewalt angewendet. Er behauptet auch - strafrechtlich möglicherweise von einem Anwalt gut beraten - er hätte auch keine sexuellen Motive gehabt, so dass der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch womöglich nicht greift.

 

3.

unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

 

 

Die Frauen als Opfer wären dann zwar schutzlos, weil überraschend "überfallend", nicht aber sexuell dem Tun des Mannes ausgesetzt gewesen, wenn dieser keine sexuelle Motive gehabt hätte. Strafrechtlich gesehen wäre das Verhalten des Mannes - wenn man dem von ihm vorgetragenen Tatvorgang folgen würde - dann das gleiche, als wenn er den Frauen Sirup ins Gesicht geschmiert hätte, was ebenfalls nicht sexuell motiviert zu sein braucht.

Wie man sieht, das Strafrecht ist eine komplizierte Sache, so wie die Gehirnwindungen des jungen Mannes offenbar auch. Womöglich hat er eine schlechte Kinderstube gehabt oder mit seiner übergriffigen Mutter Sonntags immer Spermaspiele gespielt. 

 

 

 

 

Exhibitionismus

Interessanter Weise dürfen Frauen in Deutschland im Gegensatz zu Männern exhibitionistisch auftreten. Der Gesetzgeber nimmt dabei billigend in Kauf, dass sich andere Menschen davon belästigt fühlen. Wenn Ihnen eine Frau in der Öffentlichkeit ihre Vagina zeigt, Nina Hagen vor laufender Fernsehkamera masturbiert oder eine Frau vor Ihnen mit den nackten Brüsten hin- und herwackelt, können Sie das gut oder schlecht finden, das ändert aber nichts daran, dass dies Frauen in Deutschland erlaubt ist.

 

Strafgesetzbuch

§183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) ...

 

 

 

Der Begriff der sexuellen Belästigung ist ein relativer. Wenn eine deutsche Touristin nach Saudi-Arabien fährt und dort mit einem Minirock herumlaufen würde, würden dies als sexuelle Belästigung der einheimischen Bevölkerung gewertet werden. Arbeitet die Frau dagegen als Sekretärin in einer Vorstandsetage eines deutschen Konzerns, so kann ihr ein ähnliches Verhalten das Wohlwollen oder aber auch eine gewisse Verunsicherung der dort residierenden deutschen Männer einbringen.

Was als sexuelle Belästigung gewertet wird, hängt also nicht nur vom "Belästiger" ab, sondern auch von dem, der sich möglicherweise von diesem belästigt fühlt. Sexuelle Belästigung sollte als Begriff auf keinen Fall synonym mit sexueller Gewalt verwendet werden, weil damit der Gewaltbegriff inflationiert wird und die wirklichen Fälle von Gewalt relativiert werden.

Auf Grund traditioneller Rollenbilder wird gesellschaftlich und individuell von Männern im Bereich der Sexualität überwiegend noch immer die Übernahme der aktiven Rolle und von der Frau die Rolle der Passiven und umworbenen erwartet. So ist es der Mann, von dem im allgemeinen erwartet wird, dass er auf eine Frau zugeht und um sie wirbt. Dies birgt  automatisch die Gefahr der Grenzübertretung und Zurückweisung durch die Frau in sich. Da kein Mann vor einer Kontaktaufnahme wissen kann, wo die jeweilige Grenze liegen wird, bewegt er sich auf schwierigen Terrain. So kann es Fälle geben, wo eine Frau sich schon belästigt fühlt, weil sie ein Mann im Bahnabteil des Reisezuges unverfänglich anspricht. Der Mann muss somit zwei Aufgaben gleichzeitig übernehmen, Kontaktaufnahme und Vergewissern und Wahrnehmung der jeweils konkreten Grenzen. Setzt die Frau wahrnehmbare Signale zur Grenzsicherung, muss der Mann diese beachten und respektieren, da er sonst eine Grenzüberschreitung vollzieht. Auch allgemein gesellschaftlich codierten Grenzen sind durch den Mann einzuhalten. So wäre es natürlich unzulässig, sich in der Öffentlichkeit vor einer fremden, als anziehend empfundenen Frau auszuziehen, was im Fall einer Intimpartnerschaft ja völlig normal wäre. 

Trifft der Mann auf eine Frau, die Probleme hat, die eigenen Grenzen wahrzunehmen und dies an den anderen adäquat wiederzugeben, kann es dem Mann passieren, dass er auf Grund ausbleibender Signale durch die Frau, eine von der Frau definierte Grenzüberschreitung begeht, ohne dies zu bemerken.  Möglicherweise kommt es sogar nach einem solchen Kontakt zu einer Anzeige der Frau gegen den Mann.

 

Dass sich Männer weniger von Frauen sexuell belästigt fühlen dürften, ist kein Verdienst der Frauen, die die besseren Menschen wären, wie das der durchschnittlichen Emma-Leserin erscheinen könnte, sondern zum einen der Tatsache geschuldet, dass Männer oft kein Gespür dafür, haben, wenn ihre Grenzen durch Frauen überschritten werden. Häufig haben Männer schon bei ihrer eigenen Mutter gelernt, dass sie weibliche Grenzüberschreitungen hinzunehmen haben.

Zum anderen ist es offenbar so, dass passiv auf "den Prinzen" wartende Frauen gar nicht dazu kommen, eine Grenzüberschreitung zu begehen, da zur Überschreitung das Schreiten gehört, was sie als wartende Dornröschchen gerade nicht tun. Wenn dann der Prinz vor dem Fenster von Dornröschen nicht ausdauernd genug Minnelieder singt, sondern ungeduldig mit dem Schwert die Rosenhecke zerteilt, riskiert er eine Strafanzeige von Dornröschen wegen sexueller Belästigung.

 

 

 

Eine Fallschilderung 

Eine Frau macht mit einem kleinen Alternativreisebüro eine Winterreise. Sie reist allein. In der Herberge angekommen, verteilt der Reiseleiter die Mitreisenden auf die Zimmer. Zum Schluss erklärt er der übriggebliebenen einzeln reisenden Frau "Und wir beide wohnen in dem Zweibettzimmer". Die Frau fühlt sich völlig überrumpelt und unfähig dem Reiseleiter zu sagen, dass sie nicht mit ihm auf einem Zimmer wohnen möchte. So nickt sie zu der "Anweisung". In den Folgetagen geht sie auf Distanz zum Reiseleiter, bleibt aber trotzdem im Zimmer wohnen. Beim Umziehen im Zimmer, auch abends beim Zubettgehen  ist der Mann öfter anwesend, was der Frau unangenehm ist. 

Der Mann schnarcht außerdem nachts sehr laut, so dass die Frau Schlafprobleme hat. Als sie gegenüber dem Mann das Schnarchen anspricht, bekommt sie nicht etwa einen Vorschlag, wie sich das Abstellen lässt, sondern erntet böse Blicke.

Erst nach der Reise entschließt sich die Frau, nachdem sie wegen des Vorfalls eine Beratungsstelle aufgesucht hat, zu  einer Beschwerde gegenüber dem Reisebüro.

 

Nun haben Sie vielleicht gedacht, ja, genau so sind die Männer. Tatsächlich ist der Fall aber genau umgekehrt passiert. Die Täterin war die Reiseleiter und das Opfer ein Mann aus der Reisegruppe. Und das liest sich dann so:

Nachfolgend eine kurze Fallschilderung. Ein Mann (Name ist uns bekannt) macht mit einem kleinen Alternativreisebüro eine Winterreise. Er reist allein. In der Herberge angekommen, verteilt die Reiseleiterin die Mitreisenden auf die Zimmer. Zum Schluss erklärt sie dem übriggebliebenen einzeln reisenden Mann "Und wir beide wohnen in dem Zweibettzimmer". Der Mann fühlt sich völlig überrumpelt und unfähig der Reiseleiterin zu sagen, dass er nicht mit ihr auf einem Zimmer wohnen möchte. So nickt er zu der "Anweisung". In den Folgetagen geht er auf Distanz zu der Reiseleiterin, bleibt aber trotzdem im Zimmer wohnen. Beim Umziehen im Zimmer, auch abends beim Zubettgehen  ist die Frau öfter anwesend, was dem Mann unangenehm ist. 

Die Frau schnarcht außerdem nachts sehr laut, so dass der Mann Schlafprobleme hat. Als er gegenüber der Frau das Schnarchen anspricht, bekommt er nicht etwa einen Vorschlag, wie sich das Abstellen lässt, sondern erntet böse Blicke.

Erst nach der Reise entschließt sich der Mann, nachdem er wegen des Vorfalls eine Beratungsstelle aufgesucht hat, zu  einer Beschwerde gegenüber dem Reisebüro.

 

 

 

 

Ein anderer uns zugesandter Fall:

 

 

 

Hallo,

ich habe mir mal einige Seiten über das Thema "sexuelle Übergriffe" und "sexuelle Gewalt" durch gelesen.

Ich stimme in einigem mit Ihnen überein, in anderem auch nicht, wäre vermutlich auch nicht in Ihrem Sinne. Wer immer nur ein Ja hört wird unkritisch.

Ich möchte Ihnen zwei meiner Ansicht nach einfach Fälle von der Einäugigkeit unserer Gesellschaft erzählen:

Ich arbeitete als IT Admin in einem Unternehmen. Zu meinen Aufgaben gehörte es da auch, Rechner bei den Kollegen(innen) aufzubauen. Ich krieche also unter dem Tisch einer Kollegin um den Rechner anzuschließen, als mir jemand meinem Hintern betatscht.

Auf meinen leicht irritierten Blick erhielt ich von der Kollegin die Antwort: Der sah so knackig aus und da war mit halt mal danach.

Es waren noch weitere Frauen im Büro anwesend.

Ein anderer Kollege bekommt zu hören: Dich lege ich hier auf den Tisch und gleiche erst mal meinen Hormonhaushalt aus.

Es waren noch weitere Frauen im Büro anwesend.

Gut wir beide haben die Sache so genommen wie sie gemeint war, eine Blödelei. Vielleicht auch in gewisser Weise ein Kompliment, schließlich wird man von der Frau als attraktiv empfunden.

Nur drehen wir den Spieß man um. Hätte ich die Kollegin an den Hintern gefaßt oder so einen Spruch getan. Hätte sie nur zur Frauenbeauftragten laufen müssen und wir wären unseren Job los gewesen.

Die Frauenbeauftragte soll mal, das kenn ich allerdings nur von Hörensagen ist aber durchaus glaubhaft, zu einem jungen Azubi ( männl ) gesagt haben: Junge nimms nicht so schwer, war bestimmt nur ein kleiner Scherz. Auch ein 16 jähriger Junge hat ein Recht nicht "angemacht" zu werden, denke ich. Nur wird er in solch einem Fall nicht ernstgenommen.

 

mfG

Uwe Großberndt

10.04.2003

 

 

 

 

 

Was als sexuelle Belästigung anzusehen ist, ist wie alle menschlichen Interaktionen letztlich eine Definitions- und damit auch eine Machtfrage. Das letzte Wort spricht der Strafrichter und darüber wölbt sich der Himmel, in dem der liebe Gott wohnt, der erst zum Jüngsten Gericht den Fall noch einmal neu aufrollen wird. Bis dahin mögen aber noch einige Tausend Jahre vergehen.

Sexuelle Belästigung kann zum einen, eine subjektiv empfundene Grenzüberschreitung sein, bei der sexuelle Motive, Handlungen oder das Vorzeigen von Genitalien, Brüsten oder auch dem Po und After eine Rolle spielen. Ein und die selbe Handlung kann bei unterschiedlichen Personen ganz unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Till Eulenspiegel streckte bekanntlich den Gaffern seinen Arsch heraus, in einer Defa-Verfilmung aus dem Jahr 1975 mit dem Schauspieler Winfried Glatzeder als Till Eulenspiegel, kann man diese Szene sehen.

Literarisch überliefert ist offenbar die folgende Version:

 

Die 2. Historie sagt, wie alle Bauern und Bäuerinnen über den jungen Eulenspiegel klagten und sprachen, er sei ein Nichtsnutz und Schalk; und wie er auf einem Pferd hinter seinem Vater ritt und stillschweigend die Leute hinten in seinen Arsch sehen ließ.

Als nun Eulenspiegel so alt war, daß er stehen und gehen konnte, da spielte er viel mit den jungen Kindern. Denn er war munteren Sinnes. Wie ein Affe tummelte er sich auf den Kissen und im Gras so lange, bis er drei Jahre alt war. Dann befleißigte er sich aller Art Schalkheit so sehr, daß sich alle Nachbarn miteinander beim Vater beklagten, sein Sohn Till sei ein Schalk. Da nahm der Vater sich den Sohn vor und sprach zu ihm: »Wie geht das doch immr zu, daß alle unsere Nachbarn sagen, du seist ein Schalk?« Eulenspiegel sagte: »Lieber Vater, ich tue doch niemandem etwas, das will ich dir eindeutig beweisen. Geh hin, setz dich auf dein eigenes Pferd, und ich will mich hinter dich setzen und stillschweigend mit dir durch die Gassen reiten. Dennoch werden sie über mich lügen und sagen, was sie wollen. Gib darauf acht!« Das tat der Vater und nahm ihn hinter sich aufs Pferd. Da hob sich Eulenspiegel hinten auf mit seinem Loch, ließ die Leute in den Arsch sehen und setzte sich dann wieder. Die Nachbarn und Nachbarinnen zeigten auf ihn und sprachen: »Schäme dich! Wahrlich, ein Schalk ist das!« Da sagte Eulenspiegel: »Hör, Vater, du siehest wohl, daß ich stillschweige und niemandem etwas tue. Dennoch sagen die Leute, ich sei ein Schalk.«

Nun tat der Vater dies: er setzte Eulenspiegel, seinen lieben Sohn, vor sich auf das Pferd. Eulenspiegel saß ganz still, aber er sperrte das Maul auf, grinste die Bauern an und streckte ihnen die Zunge heraus. Die Leute liefen hinzu und sprachen: »Seht an, welch ein junger Schalk ist das!« Da sagte der Vater: »Du bist freilich in einer unglückseligen Stunde geboren. Du sitzest still und schweigst und tust niemandem etwas, und doch sagen die Leute, du seist ein Schalk.«

http://gutenberg.spiegel.de/bote/eulenspg/eulen02.htm

 

 

 

Wenn Sie sich jedoch heute auf offener Straße hinstellen, Ihre Hose hinunterziehen und den zufällig Vorbeikommenden Ihren Arsch rausstrecken, so dürfte es einige Menschen geben, die das gar nicht lustig finden und möglicherweise auch einige die durch diese Szene retraumatisiert werden. Bei einer Retraumatisierung handelt es sich um die Neubelebung eines alten, noch nicht geheilten Traumas, so z.B. eines Erwachsenen, der/die als Kind sexuell misshandelt wurde.

Gehen Sie dagegen in einen Swingerclub oder einen Darkroom für Schule, so wird das Rausstrecken Ihres nackten Hinterns wohl niemanden schockieren. Im Darkroom werden Sie womöglich die vielen schwulen Männer nicht los, die Ihren entblößten Hintern begatten wollen.

 

 

 

Vermeintliche sexuelle Belästigungen werden auch benutzt, um individuelle und kollektive paranoide Zustände und Ängste aufzufangen. Zur Rationalisierung dieser Zustände und dem Abbau kognitiver Dissonanzen müssen in der Außenwelt "Beweise" ge- und notfalls auch erfunden werden, die diese Ängste bestätigen. Historisch bekannt geworden sind z.B. die Hexenprozesse von Salem. 

 

Die Hexenprozesse von Salem im kolonialen Amerika führten zu einer Reihe von Verurteilungen und Hinrichtungen wegen Hexerei im Jahre 1692 in Salem, Massachusetts. Sie waren Folge einer Epoche von Parteikämpfen und puritanischer Paranoia. Die Prozesse führten zu 25 Hinrichtungen und Dutzenden von weiteren Verhaftungen. Hexenprozesse waren in den Kolonien Nordamerikas bis zu den Prozessen von Salem, anders als in Europa, nur vereinzelt bekannt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenprozesse_von_Salem

 

 

 

In unserer Zeit sind die sogenannten Missbrauchprozesse von Worms, bei denen angebliche Kindesmissbraucher/innen zu Dutzenden entlarvt worden sein sollen, als moderne Hexen- und Hexerprozesse in trauriger Weise bekannt geworden.

 

 

 

Literatur: 

H. Stoffels; C. Ernst: "Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein.", In: "Nervenarzt", 2002, Heft 5, S. 445-451

"Kniff in den Po. Die Brüsseler Kommission will für alle EU-Mitglieder einheitlich definieren, was sexuelle Belästigung ist. Droht jetzt eine Klagewelle?", In "Der Spiegel" 24/2000, S. 180

Daniela Raststetter: "Die Entsexualisierung der Organisation"; In "Soziale Welt. Zeitschrift für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis", 50 (1999), S.169-186.

 

 

 

 

Anfragen und Mitteilungen zum Thema

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Falls Sie eine persönliche oder telefonische Beratung wünschen, finden Sie nähere Informationen hier.

 

Nachfolgend können Sie ausgewählte Anfragen an uns und unsere Antworten darauf einsehen. Die persönlichen Angaben (Namen, Alter, Orte, etc.) der Absender und anderer beschriebener Personen wurden teilweise verfremdet, um die Anonymität der betreffenden Personen zu wahren.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 3. Januar 2008 16:04

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Sexuelle Belästigung

 

Hallo,

ich habe das Gefühl, ich wurde sexuell belästigt.

Nach einer Hausparty bei einem Bekannten meiner Freundin legten wir uns schlafen (in dessen Haus), ich legte mich mit meiner Freundin in ein Bett (ich gab ihr vorher mein T-Shirt, damit Sie bedeckt schlafen kann).

Dieser Bekannte ist, auch nach eigenen Aussagen, homosexuell.

In dem Zimmer waren Bilder aufgehängt, auf welchen nackte Männer abgebildet waren, oder auch miteinander verkehrten, dies hat mich schon sehr gestört.

Als er jedoch sich neben meine Freundin legte und mit seinem Arm über sie griff und mit der Hand unter meine Unterhose fuhr und meine Hoden berührte, hielt ich es zunächst für ein Versehen, er hatte ja auch etwas getrunken, ich wollte ein Auge zudrücken, nahm aber seine Hand weg und sagte ihm laut und deutlich, dass er das nicht noch einmal tun soll.

Kurze Zeit später berührte mich seine Hand noch einmal, diesmal außerhalb der Unterhose, jedoch direkt am Glied. Ich schrie ihn an und warf ihn von dem Bett in dem ich und meine Freundin lagen.

Weiterhin hatte ich auch einen Freund mitgebracht, welcher auf der anderen Seite des Raumes schlief, besagter Homosexueller kam mit dem Kissen zunächst immer näher an ihn heran gerückt, bis er schließlich seine Hand zwischen seine Beine gelegt hatte. Mein Freund reagierte natürlich sofort und trat sie weg, er fühlt sich ebenfalls stark belästigt.

Meine Frage an Sie, in welcher Hinsicht liegt nun ein Fall von sexueller Belästigung vor?

Ich möchte noch anmerken, das ich seitdem Probleme mit dem Einschlafen habe, weil mir die Bilder nicht mehr aus dem Kopf gehen.

Gruß

 

 

 

 

 

Hallo ...,

 

wenn ich an Ihrer oder Ihres Freundes Stelle gewesen wäre, hätte ich mich sicher auch belästigt gefühlt.

Neulich fuhr ich im Liegewagen im Nachtzug. Gegen 2 Uhr kam eine betrunkene Frau in mein Abteil, hauchte mir ihre Alkoholfahne ins Gesicht und wollte mir meine Wasserflasche entreißen, aus der ich gerade trank. Ich habe die Frau zurechtgewiesen und dann hat sie sich zurückgezogen. Wer es sich leisten kann, sollte daher besser nicht im Mehrbettabteil verreisen.

 

Doch vor bei ist vorbei. Seien Sie froh, dass Sie nicht in Berlin leben, wo man in den öffentlichen Verkehrsmitteln jeden Tag mit Belästigungen rechnen muss. Einmal war ich sogar Opfer eines Banküberfalls, der Mann neben mir fuchtelte mit seiner Pistole rum, was ich überhaupt nicht schön fand, mich aber damit arrangierte und 5 Minuten auf der gleichen Stelle stand, bis dieser Armleuchter endlich weg war.

Der Schreck sitzt mir wahrscheinlich immer noch in den Glieder, jedenfalls gehe ich seitdem mit einem Gewissen Unbehagen in Bankfilialen. Besonders unangenehm ist es mir, wenn ich einen Geldtransporter vor der Tür stehen sehe. Da schaue ich immer etwas misstrauisch umher, ob nicht gerade irgend so ein maskierter Typ vom Motorrad springt.

 

Wenn Ihnen Ihre Bilder nicht mehr aus dem Kopf gehen, können Sie entweder abwarten, ob sie von allein verschwinden oder Sie nehmen mal ein paar Stunden bei einem guten Psychotherapeuten, der ihnen die Bilder weghext.

 

Wenn Sie mögen, sprechen Sie den betreffenden Mann gelegentlich an und bitten ihn um eine Stellungnahme und gegebenenfalls auch um eine Entschuldigung zu seinem Verhalten.

Eine Strafanzeige könnten Sie auch stellen, ob das sinnvoll ist, kann ich aber nicht beurteilen.

 

 

Gruß 

 

 

Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 25. August 2007 19:03

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Problem ... 

 

Hallo,

ich habe Folgendes erlebt:

Ich habe vor 3 Wochen auf ... als Moderator begonnen zu arbeiten. Beruflich hat sich alles in die richtige Richtung entwickelt und nach zwei Wochen kamen erste Beschwerden über mein Backstage-Verhalten. Es handelte sich um Beschwerden von Tänzerinnen, die sich gemeinsam mit mir in einer Sammelumkleide umgezogen haben. Durchaus nicht unüblich für Theater. Es kam vor, dass ich zum Umzug in die Garderobe gekommen bin und dann unbekleidete Mädels vorfand. Ich habe mich dann entweder umgedreht und selbst umgezogen oder bin je nachdem gegangen. Es kam durchaus vor, dass mein erster Blick für den Bruchteil einer Sekunde auf die Brüste der Damen fiel (sorry, ich bin ein Mann)! Die Kollegin, die mich eingearbeitet hatte, hatte hingegen kein Problem damit und mein Vorgänger (der homosexuell war) auch nicht! Mir wurde dann nahegelegt mein Backstage-Verhalten zu überdenken und ich habe in der Konsequenz versucht, mich in diesem Bereich (den ich trotzdem aufsuchen musste, um mich umzuziehen) vorsichtig zu verhalten. Trotzdem "erwischte" ich gleich am nächsten Tag wieder eine Kollegin beim Umziehen, und ich wieder gleich für eine Sekunde auf die Brüste geguckt (siehe oben). Sorry ich bin halt ein Mann. Ich habe mich danach bei ihr entschuldigt und für sie war es okay. Trotzdem kam dann eine zweite Beschwerde vom Vorgesetzten, die mich sehr verärgerte, weil ich fand dass sich solche Situationen bei einer Sammelumkleide mit gemeinsamen Auftritten nicht vermeiden lassen. Ich bezeichnete das Verhalten der Kollegin als arrogant, weil sie mich auch hätte persönlich ansprechen können (was aber aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich war)! Ich bat meine Vorgesetzte um Problemlösung. Leider war eine Lösung aufgrund der begrenzten Raummöglickeiten an Bord nicht möglich und mir wurde erneut nahegelegt mein Verhalten zu überdenken. Danach lies ich immer jemanden nachschauen, ob ich die Sammelumkleide betreten darf. Außerdem hielt ich mich nicht mehr in freien Zeiten in diesem Bereich auf, der die einzige Rückzugsmöglichkeit zwischen Auftritten war. Zuletzt betrat ich nach einem Auftritt die Umkleide gemeinsam mit einer Kollegin. Ich verhielt mich diskret und zog mich um und wollte dann dann die Garderobe verlassen. Als ich in der Tür stand, rief mich die Kollegin zurück und öffnete ihren BH. Sie können sich denken wo mein Blick hinfiel. Ich verlies danach schnell den Raum, weil ich genau solche Situationen vermeiden wollte. Eine Entschuldigung war nicht mehr möglich weil mir am nächsten Tag die Kündigung vorgelegt wurde.

Was habe ich falsch gemacht, bzw. kann ich davon ausgehen, dass es sich hier um eine bewusste Provakation handelt um mich loszuwerden, bzw. wer ist hier belästigt worden, ich oder die Damen?

Zu meiner Person: Ich habe eine feste Beziehung und keinerlei sexuelle Ambitionen den Damen gegenüber. Zumal sie sich auf dem ... auch fast unbekleidet (außer im String) der Öffentlichkeit präsentieren!

Was wäre ihr Tipp: Soll ich mir eine Begründung der Kündigung (es würde wahrscheinlich auf sexuelle Belästigung hinauslaufen) oder die Sache besser so lassen und mit der Kündigung leben?

Danke und Gruss

 

 

....

 

 

 

 

 

Hallo Herr ... ,

ich finde, Sie sollten gegen Ihren Arbeitgeber rechtliche Schritte bis hin zu einer Forderung nach Schadensersatz prüfen, da er es Ihnen zugemutet hat, einen gemeinsamen Umkleideraum mit Frauen zu benutzen und damit in Kauf genommen hat, dass Sie gegen Ihren Willen, nackte oder halbnackte Frauen ansehen müssen und zum anderen auch die betreffenden Frauen Sie halbnackt oder nackt sehen können.

Vor dem Arbeitsgericht dürften Sie damit bestimmt Erfolg haben, denn der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Geschlechter sich beim Umziehen separieren können, wenn sie es wünschen.

Sie können sich wegen der Sie als Mann diskriminierenden Haltung ihres Arbeitsgebers (fehlender Umkleideraum für männlichen Angestellten) auch an die 

 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alexanderstraße 1

10178 Berlin

Tel. 030-18555-1865, Fax 030-18555-41865

E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de

Besuchszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 - 12 Uhr

 

 

Diese Behörde arbeitet allerdings ziemlich schlampig. 

Auf eine Eingabe von mir vom 04.09.2006 ist bisher lediglich am 22.09.2006 ein nichtsagender Zwischenbescheid eingetroffen. 

Aber das ist man ja als Mann und Bürger bei den Bundesbehörden nicht anders gewohnt. Oder wie es so schön heißt, was uns nicht umwirft, macht uns nur noch härter.

Möglicherweise handelt es sich bei dieser Behörde auch nur um einen Papiertiger der Bundesregierung und im übrigen um eine der üblichen Frauenfördermaßnahmen und ansonsten, damit verbunden, um eine der bundesregierungstypischen Männerdiskriminierungsmaßnahmen.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 13. Mai 2007 21:26

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Straf anzeige

 

Ich hatte über mehrere Jahre ein sexuelles Verhältnis mit meiner Sekretärin. Dies wurde dann von mir einseitig beendet. Nun hat sie sich an mir gerächt. Auf Grund ihrer Funktion hatten wir im Büro einen gemeinsamen E-Mail Account und sie Zugriff auf meinen Rechner. Sie hat sich nun in meinem Namen 2 mails mit Nacktbildern geschickt, die ich auf meiner Festplatte hatte. Sie behauptet nun ich würde sie sexuell belästigen. Was kann ich dagegen tun? Sie hat meiner Frau auch schon eine mail gesendet, in der sie ihr geschrieben hat, ich hätte ihr den 4 Heiratsantrag gemacht und sie würde diesen nun annehmen. Alles aus Rache und um meine Ehe zu zerstören. 

...

 

 

 

 

 

Hallo ....

so was kommt von so was. Wer heimlich mit der Sekretärin flirtet, muss sich nicht wundern, wenn diese austickt, wenn man das Verhältnis beendet (inklusive Benachrichtigung der Ehefrau des Liebhabers).

 

Treten Sie die Flucht nach vorne an und sprechen Sie mit Ihrer Ehefrau ehrlich, was los war. Dann wird Ihre Ehefrau entscheiden können, ob sie die Ehe für gescheitert ansieht oder nicht. So oder so sind Sie dann nicht mehr von Ihrer Ex-Geliebten erpressbar.

Möglicherweise gab es auch Gründe, warum Sie sich neben Ihrer Ehefrau noch eine Geliebte gehalten haben. Vielleicht hatte Ihre Ehefrau keine Lust auf Sex, wer wollte es Ihnen da - außer die Puritaner - verübeln, dass Sie keine Lust hatten, sexuell zu verdursten.

 

Mit der Herstellung von Öffentlichkeit können Sie auch die Behauptung Ihrer Ex-Geliebten entschärfen, Sie hätten sie sexuell belästigt Teilen Sie Ihrer Ex-Geliebten mit, dass Sie über das Verhältnis öffentlich sprechen werden, wenn sie mit ihren Racheaktionen nicht aufhört. Racheengel scheuen das Licht der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser und werden bei Androhung von Öffentlichkeit oftmals ganz handzahm.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

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Von: ...

Gesendet: Sonntag, 19. November 2006 22:20

An: info@maennerberatung.de

Betreff: frage

 

ich habe eine frage.

ich war auf einer haus-party und hatte relativ viel getrunken.

als ich und ein freund schlafen wollten suchten wir und fanden nur noch ein ehebett in dem bereits 2 frauen schliefen. wir fragten ob wir uns dazu legen dürfen und sie stimmten zu nachdem wir nichts anderes fanden. ich lag in der mitte und teilte mir mit einwilligung die decke mit einer frau. ich bin dann eingeschlafen und ein erstes mal aufgewacht und merkte dass ich meinen arm um sie gelegt hatte. später wachte ich ein zweites mal auf und ich weiß nur noch dass sie zu mir sagte sie fühle sich eingeengt. am morgen war die eine frau verschwunden und die mit der ich mir die decke geteilt hatte lag weiter rechts unter einer eigenen.

sie behauptet nun ich habe ihr nachts an die brust gefasst und habe sie bedrängt. ich kann mich aber daran nicht bewusst erinnern.

ist dies starfbar, habe ich da tatsächlich nötigung oder belästigung begangen. immerhin hätte sie ja gehen können oder zumindest sagen ich solle bitte gehen.

 

 

 

 

 

 

 

Hallo ...,

 

ob "dies strafbar" ist, kann ich Ihnen nicht sagen, denn ich bin ja nicht der Richter, der den Vorfall gegebenenfalls zu beurteilen hat.

Sie können aber der Frau vorschlagen, gemeinsam eine Beratung aufzusuchen, um in dieser Angelegenheit eine beiderseits akzeptable außergerichtliche Lösung zu finden.

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 12. November 2006 23:43

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Kündigung

 

Guten Tag,

ich bin angestellter koch und habe eine küchen hilfe die ziemlich faul ist,

meine chefin und ich sind der meinung das sie gekündigt wird.

über eine andere arbeitskollegin habe ich mitbekommen das sie anzeige wegen sexueller belästigung am arbeitsplatz gegen mich erstatten werde falls sie nicht weiter beschäftigt wird.

wie kann ich darauf reagieren? entgegenwirken?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

Hallo Herr ... ,

 

 

wenn es keinen berechtigten Grund für eine Strafanzeige seitens der Frau gibt, können Sie der Sache ganz gelassen entgegen sehen.

 

Wenn es doch einen Grund gibt, dann werden Sie sich womöglich mit einer möglichen Strafanzeige auseinandersetzen müssen.

 

Wenn Ihnen eine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann, könnt es sein, dass der Richter eine Strafe festlegt.

 

 

 

Vielleicht sprechen Sie mal mit dem Personalrat in Ihrem Betrieb oder mit jemanden von der Gewerkschaft über die Problematik.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 16:24

An: info@maennerberatung.de

Betreff:

 

hallo, ich habe in einem messenger (msn) eine frau als kontakt drin, sie ist 27 jahre alt ich bin 26. ich habe sie im chat kennengelernt indem ich sie fragte ob sie lust auf camsex hat, sie wollte aber nur zugucken. das tat sie dann auch. ich fragte sie nach einigen wochen nocheinmal da sagte sie nein danke, und nach einigen wochen also gestern fragte ich sie nocheinmal, ich fragte hi wie gehts sie sagte danke gut und dir, ich meinte auch gut und dann fragte ich ob sie zu sehen will. daruf hin schireib sie nein danke und dass wars dann , ich hab sie nicht weiter gestört oder angeschrieben. nach 10 minuten schreibt sie mir dann über msn zurück dass sie die polizei angerufen hat und meine email adresse weitergegeben hat weil ich frauen belästigen würde. sie hat mich doch in ihrer msn liste und könnte mich doch auch blockieren oder löschen, ich habe sie nicht beleidigt oder dergleichen. muss ich mir jetzt sorgen machen dass ich ne anzeige kriege wegen sexueller belästigung?, sie

ist doch über 18, darf mann frauen nicht nach sex oder cybersex fragen? sie hat ja nicht geschrieben lass mich in ruhe, sondern nur nein danke.

ich weiss das sie erwachsen ist weil sie sich schon öfters per cam gezeigt hatte. darauf habe ich schon geachtet dass ich nicht mit kinder spreche

ich entschuldigte mich dann falls ich sie belästigt hätte aber sie schrieb dann ich hätte jetzt pech gehabt,und würde post von der polizei bekommen, und dann ist sie offline gegangen.

mit was für einer anzeige hab ich denn jetzt zu rechnen?

...

 

viele grüsse

--

 

 

 

 

 

Hallo ...,

Anzeigen darf jeder volljährige Bürger oder Bürgerin stellen. Schließlich leben wir in einem freien Land und da ist so etwas erlaubt.

 

vergleiche:

Arnd Koch: "Die ´fahrlässige Falschanzeige` - oder: Strafrechtliche Risiken der Anzeigenerstattung"; In: "Neue Juristische Wochenschrift", 14/2005, S. 943-945

 

 

 

Da wir aber auch in einem relativ demokratischen Land leben, kann es gut sein, dass bei einer eventuell gestellten Strafanzeige, der Staatsanwalt das Verfahren schließlich einstellt, wenn er Ihrer Argumentation folgt.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass die Frau Sie nur loswerden wollte - das ist ihr wahrscheinlich jetzt gelungen - und sich nicht die Mühe macht, tatsächlich eine Anzeige zu stellen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ....

Gesendet: Dienstag, 4. Juli 2006 11:41

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Normal oder Belästigung?

 

Hallo,

ich wollte gerne mal nachfragen, ob folgender Tatbestand die

Vorraussetzungen für eine sexuelle Belästigung erfüllt:

Ich (32 jahre alt) war mit meinem Vater (56 Jahre alt) und zwei Bekannten vor ein paar Tagen beim Pizzaessen. Die Bedienung (ca. 18-20 Jahre alt) hatte eine sehr ansprechende Figur und eine recht große Oberweite. Als Oberkörperbekleidung trug sie ein eng anliegendes Top mit grossem Rundausschnitt der einen großen Teil des Brustansatzes sehen ließ. Soweit so gut.

Beim Bezahlen rechnete die Bedienung nun über die Tischplatte gebeugt die Summen aus. Daraufhin fragte mein Vater sie, ob sie sich nicht setzen wolle, solange sie rechne. Als sie ihn verständnislos ansah, erklärte er, dass es doch leichter wäre, wenn sie sich setze, da er immerzu in ihren Ausschnitt schauen müsse. Dies sei ihm allerdings nicht unangenehm, er freue sich sehr darüber. Der Bedienung war das sichtlich unangenehm, sie bekam einen roten Kopf, sagte aber nichts. Mein Vater sagte daraufhin, sie

solle das nicht falsch verstehen, er fände das wirklich schön und sei dankbar, dass er sie betrachten dürfe. Daraufhin schien die junge Frau völlig verunsichert, gab nur noch ein leises ja? zur Antwort und verschwand so schnell wie möglich. Einem der Bekannten (in meinem Alter) und mir war die Situation äußerst unangenehm, der zweite Bekannte (im Alter meines Vaters) fand die Aussagen meines Vaters angebracht. Ich bin allerdings der Meinung dass er damit gegen Sitte und Anstand verstoßen hat. Vielleicht können Sie mir helfen?

mit freundlichen Grüßen

... 

 

 

 

 

 

 

 

Hallo ... ,

in moslemischen Ländern wäre die Kellnern unter Hinweis auf die Scharia, also das moslemische Recht, gesteinigt worden. In Afghanistan hüllt man die Frauen in Burkas, um sie vor den Blicken fremder Männer zu schützen.

In Deutschland ist das anders, da werden die Männer gesteinigt, die auf den Busen einer Frau gucken. Ein politisch korrekter Mann, sollte daher in Deutschland - so wie Schlagerfreund Heino - immer eine dunkle Sonnenbrille aufsetzten, damit man nicht bemerken kann, wenn er auf den entblößten Busen einer Frau starrt.

Ich erlebe es bei mir in der Beratungspraxis im Sommer nicht selten, dass Frauen in sehr kurzen Röcken zum Beratungsgespräch kommen und dann die ganze Stunde an ihrem zu kurzem Rock rumzupfen, damit ich als männlicher Berater nicht womöglich in die Versuchung komme, der Frau unter den Rock zu gucken. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie schwer es für mich ist, eine ganze Stunde lang, jedweden Blick in Richtung Rock der Frau zu vermeiden. Daher habe ich mir schon immer vorgenommen - aber es noch nie übers Herz bringen können, nur noch Frauen, die in Hosen erscheinen, zu beraten.

 

 

Nun aber konkret zu Ihrer Frage. Da es verschiedene Wirklichkeiten gibt,

 

vergleiche hierzu:

 

Watzlawick, Paul: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München

Watzlawick, Paul: "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Piper 1981

 

 

gibt es auch verschiedene Meinung, was Sitte und Anstand wäre. Über die Ansichten konservativer Moslems habe ich schon gesprochen. Für Ihren Vater war die Sache so in Ordnung. Sie sind da anders, für Sie ist Sitte und Anstand verletzt. Ein Strafrichter im konservativen Worms wird das wohl auch so sehen, ein Strafrichter im liberalen Berlin womöglich wieder ganz anders.

 

 

Schließlich könnte ein zufällig das Café aufsuchender wertkonservativer Christ meinen, von der Kellnerin sexuell belästigt worden zu sein. Da hätte der Mann sicherlich recht. Man stelle sich nur mal umgekehrt vor, ein männlicher Kellner würde die Gäste in einem Tangaslip bedienen, da würde doch sicher bei den meisten weiblichen aber auch männlichen Gästen die Toleranz aufhören.

 

Ich für meinen Teil kann mit den Äußerungen Ihres Vaters leben. Wer sich in aller Öffentlichkeit entblößt, so wie die Serviererin, muss sich nicht wundern, wenn der eine oder andere das dann auch dazu nutzt, auf die entblößten Körperteile zu schauen.

 

Machen Sie doch mal den Versuch und gehen über einen FKK-Strand, ohne einen einzigen nackten Menschen zu sehen. Das ist eine ganz schön anstrengende Übung, kann uns aber dabei helfen, beim nächsten Cafèbesuch die Bedienung nur noch als funktionale Person zu sehen, nicht aber als Frau mit sexuellen Reizen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 22. Juni 2006 14:18

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Straftat oder nicht ?

 

 

Am ... .2006 fand auf unserer Tennisanlage das letzte Punktspiel der Saison zwischen zwei befreundeten Mannschaften statt.

Es wurde vereinbart, nach den Spielen das Ende der Punktspielserie noch ein wenig zu feiern.

 

Gegen Abend, nach reichlich Alkoholgenuss, kam von einem Mitglied der Gästemannschaft der Vorschlag, doch mal nur in Turnschuhen zu spielen, was aber wohl von den anderen Spielern nicht ernst genommen wurde. Etwas später erschien ein weibliches Clubmitglied mit dem Fahrrad auf der

Anlage. Dann wurde der Vorschlag gemacht, ein Mix zu spielen, „aber nur in Turnschuhen“ kam der Ruf von einem Spieler. Die Spielerin fuhr nach Hause um sich umzuziehen.

 

Nach etwa 20 Minuten kam Sie wieder und es wurde weiter geredet, dann stellte sie die Frage „was ist denn nun mit dem Mix“? Daraufhin standen 3 Spieler auf und begannen sich auszuziehen.

 

Als die 3 Spieler dann wirklich nur in Turnschuhen dastanden rief die Frau: „ Ich glaube, ich bin im falschen Film“ und radelte lachend von der Anlage.

Kurz darauf liefen die 3 Spieler johlend und lachend auf den Tennisplatz. Nach einiger Zeit folgte ein vierter Spieler ( nur in Turnschuhen )und es wurde einige Minuten gespielt.

Bei den Spielern handelte es sich um 3 Spieler der Gäste und 1 Spieler der Heimmannschaft.

 

Fazit: Die Frau beschwerte sich beim Vorstand des Vereins.

In einem Gespräch zwischen der Frau, dem Ehegatten, dem Vorstand und der Tennismannschaft wurde den Spielern von dem Ehepaar eine Klage wegen sexueller Nötigung angedroht.

 

Der Vorstand sah folgenden Tatbestand gegeben:

Sexuelle Nötigung

Missachtung der Platzordnung

Schädigung des Ansehens des Tennisclubs

Schädigung des Ansehens und der Kultur des Tennissports

 

Die Mannschaft wurde für 1 Jahr von den Punktspielen ausgeschlossen. Der Heimspieler, der sich ausgezogen hatte, wird für 1 Jahr vom Verein ausgeschlossen.

Liegt hier wirklich ein Fall von sexueller Nötigung vor oder um welche Straftat handelt es sich?

 

 

 

 

 

 

Hallo Herr / Frau ...,

eine Belästigung findet unzweifelhaft dann statt, wenn sich ein Mensch von einem anderen belästigt fühlt - und diese Gefühl auch dem anderen mitteilt. Wenn also mir gegenüber in der S-Bahn eine Frau mit einem halb durchsichtigen Kleid sitzt, bei dem man die Brustwarzen deutlich erkennen kann, ich mich deswegen belästigt fühle und das der Frau mitteile und sie auffordere sich beiden Hände über ihre Brustwarzen zu legen, dann wäre der von mir empfundenen Belästigung abgeholfen. Wenn ich danach Strafanzeige gegen die Frau stelle, kann die Frau mir zu Recht sagen, dass sie auf meinen Wunsch hin, ihr belästigend erscheinendes Outfit so weit verändert hat, dass ich keinen Anstoß mehr nehmen konnte.

In den islamischen Länder hüllt man die Frauen darum auch in sogenannte Burkas ein, damit sich kein Mann von einer Frau sexuell angemacht fühlen muss. Vielleicht sollte man das auch in Deutschland einführen, das wäre doch zumindest eine gute Wahlkampfidee.

 

So viel zur Vorrede, nun zur Besprechung des von Ihnen geschilderten Falls. Aus meiner Sicht ist der geschilderte Vorfall nicht als Straftat zu werten. Aber das kann ein Strafrichter natürlich anders sehen, insbesondere dann, wenn er ein konservativer Richter ist und er als ordentlicher Deutscher auf "Zucht und Ordnung" hält. Die Deutschen haben ja bekanntlich ein Faible für "Sitte und Anstand", "Zucht und Ordnung". Von 1933 bis 1945 haben die Deutschen das dem Rest der Welt ja sehr konsequent vorgeführt und für diese deutschen Werte Millionen anderer Menschen dahingemordet.

 

Die Wertung des Vorfalls wird sicher auch von der Darlegung der Frau abhängen. Diese fühlt sich offenbar im Nachhinein genötigt oder sie behauptet dies im Nachhinein, da sie mit ihrem Ehemann keinen Ärger bekommen will. Man stelle sich nur vor, die Frau hätte ihrem Ehemann von dem Vorfall nicht erzählt, weil sie ihm keine größere Bedeutung beigemessen hätte und der Ehemann hätte später von anderer Seite über diesen Vorfall berichtet bekommen. Er hätte dann sicher seine Frau zur Rede wegen dieses Vorfalles gestellt, und ihr vielleicht unterstellt, dass sie da irgendwie mitgemacht haben muss, denn sonst hätte sie ihm doch davon erzählt.

Der Tennisvorstand handelt schließlich auch ganz logisch. Er will auf Nummer Sicher gehen und durch hartes Durchgreifen nach Außen seine Seriosität demonstrieren und eventuelle Zweifel an seiner Haltung zu dem Vorfall ausräumen. Man stelle sich nur einmal vor, er würde dies nicht tun, und die Hälfte der Vereinsmitglieder würde anschließend aus dem Verein austreten. Dann könnte der Verein gleich in Insolvenz gehen und der Vorstand zukünftig mit sich allein im Wirtshaus Bier trinken.

So verhalten sich alle ganz logisch und angepasst.

 

Was mich allerdings wundert, dass gerade der Vorstand eines Tennisvereins behauptet auf Sitte und Anstand zu achten. Bekanntlich sind die Röcke der Tennisspielerin extrem kurz, so dass man beim Spiel schon mal dann und wann unter selbigen schauen kann, bzw. es im einzelfall auch unfreiwillig muss. Von müsste Tennisspiele von Damen als permanente sexuelle Nötigung verboten werden. Das hat aber bisher glücklicherweise noch keiner gemacht. Nicht einmal von den christlichen Parteien tauchen solche Forderungen im politischen Programm auf.

Es scheint auch so zu sein, dass viele männliche Zuschauer auch deshalb zum Tennismatch der Damen kommt, weil sie sich da erotisch angemacht fühlen. Die Damen und auch die Tennisvorstände wissen darum mit Sicherheit und geben dennoch ihr Einverständnis. Jedenfalls hat man noch nie davon gehört, dass Tennisspielerinnen gefordert haben, nur noch in Hosen Spielen zu müssen. Bei den Fußballerinnen ist das anders. Man stelle sich nur mal eine Damenfußballmannschaft vor, die während des Spieles so kurze Röckchen wie Tennisspielerinnen tragen würde.

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 


 

 

 

 

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Von: ... 

Gesendet: Montag, 19. Juni 2006 17:20

An: info@maennerberatung.de

Betreff: hilfe

 

Hallo,

Ich hatte Affäre mit ein Mädchen und wir hatten oft Kontakt am Telefon. Oft hat sie meine Anrufe nicht angenommen und meine SMS nicht beantwortet. Das hat sie mir mit Zeitgründe erklärt. Sie hat nie gesagt sie möchte von mir nichts hören. Hat aber viel seltener angerufen als ich, aber hat nie gesagt ich störe oder belästige sie.

Ein Mal habe ich sie angerufen und gefragt ,ob sie Lust auszugehen hat, sie meinte sie ist müde aber das Gespräch hat sie weiter geführt, sogar hat sie zurückgerufen weil die Verbindung abgebrochen war. Die Verbindung war noch mal abgebrochen und dann habe ich zurückgerufen und sie meinte ihr Apparat ist beschädigt und weiter gesprochen. Auf einmal habe ich eine Männerstimme gehört, der mir gesagt hat ich darf seine Freundin nicht mehr anrufen darf ,weil ich sie sexuell belästige. Hat er recht?

 

 

 

 

Hallo ... ,

ob sich das Mädchen sexuell belästigt fühlt, weiß ich nicht, denn ich habe ja nicht mit ihr gesprochen. Möglicherweise hat sie aber dem Mann gesagt, dass es so wäre und dass dieser es Ihnen mitteilen soll, da sie selbst sich dies nicht traut.

Wenn das Mädchen, aus welchem Grund auch immer, mit Ihnen keinen Kontakt mehr haben will, sollten Sie das respektieren. Sie hat ja Ihre Telefonnummer und kann Sie, wenn sie das möchte ja von sich aus anrufen. Wenn sie dies aber nicht tun, dann will sie offenbar auch keinen weiteren Kontakt mit Ihnen. Das ist möglicherweise für Sie als Verehrer kränkend, aber dann wohl auch erst einmal nicht zu ändern. Immerhin haben Sie den Trost, dass Sie in Ihrem Leben noch viele interessante Frauen kennen lernen können.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 24. April 2006 12:21

An: info@maennerberatung.de

Betreff: hilfe

 

Hallo mir ist folgendes passiert, ich hab mich mit meiner ex mal abends getroffen wo mir alleine sind und sind dann in ihr Auto gegangen, also auf den hinteren sitzen. Erst haben wir nur geredet, an hab ich sie geküsst, das war für sie alles neu auch das küssen. Nach ein bar Minuten bin ich mit meiner hand unter ihr Hemd gegangen und hab sie an den Brüsten berührt. Dann hat sie sich oben herum ausgezogen und nach ein paar Minuten habe ich das auch gemacht. Wiederum nach ein paar Minuten bin ich ihr an die Hose gegangen und hab sie ausgezogen. Kurze zeit drauf habe ich auch meine Hose ausgezogen. Da war sie ganz nackt und ich nur mit Unterhose. Wir haben dann herum gemacht, also ich mit meine fingern bei ihr unten. Nun wollte ich mit hier schlafen, also Sex. Aber weil sie eine Jungfrau war, war das nicht so leicht deswegen haben wir das gelassen. Ich hab bei ihr dann mit den fingern herum gemacht und hab sie so Entjungfert. Es hat angefangen zu bluten und sie ist erschrocken, nach dem wir dafür sorgten das es nicht mehr blutet haben wir uns wieder angezogen. Sie hat mich dann zu meinem Auto gebracht wir haben und verabschiedet mit einem Kuss. Ich bin zu meinem Auto gegangen und bin heimgefahren. Sie hat die ganze zeit nicht einmal gesagt dass ich aufhören soll oder dass sie nicht möchte dass ich das mache. Sie war sich in machen sahen nur nicht so richtig sicher ob das gut ist, wegen schwanger werden und so. Ich hab ihr dann versucht das zu erklären das sie sich nicht fürchten muss.

 

Vor ein paar tage habe ich erfahren das ihre Mutter davon was Bittbekommen hat und mich angezeigt hat wegen Belästigung, weil Vergewaltigung ist das ja nicht gegessen. Und ich wollte ihren rat zu der Sache haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 

 

 

 

 

 

 

Hallo ... ,

woher wollen Sie denn wissen, dass hier überhaupt eine Anzeige erfolgt ist?

 

Wenn eine Anzeige vorliegen sollte und die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung kommt, dass hier eine Straftat vorliegen könnte, wird sie Ermittlungen aufnehmen. Wenn nicht, dann teilt die Staatsanwaltschaft der anzeigenden Person mit, dass keine Ermittlungen aufgenommen werden.

 

Über die Aufnahme von Ermittlungen bekommen Sie gegebenenfalls schriftliche Mitteilung. So lange Sie aber keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, läuft wohl auch nichts.

 

Wenn die Handlungen zwischen Ihnen und der Frau einvernehmlich erfolgten, wird eine Anzeige ins Leere gehen.

Gegebenenfalls könnten Sie nach § 164 StGB auch Strafanzeige gegen eine Person stellen, die wider besseres Wissen eine falsche Verdächtigung vornimmt.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 21. März 2006 23:05

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Sexuelle Belästigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin im Internet auf der Suche nach der Information über sexuelle Belästigung auf Ihre Seite gestoßen und da Sie netterweise vorschlagen, Ihnen eine e-mail zu schreiben und fragen zu stellen, möchte ich das tun.

Mein Problem liegt darin, dass ich nicht weiss, ob ich das weiter Geschilderte als sexuelle Belästigung qualifizieren kann. Ich hatte vor einiger Zeit eine Affäre. Nun habe ich vor 4 Monaten diesem Mann klar gesagt, ich will von ihm unter keinen Umständen etwas wieder hören. Da wir in unterschiedlichen Städten wohnen, stellt sich keine Frage des Sehens. Nun schreibt er mir aber ständig anzügliche SMS sexuellen Charakters. ... ich habe ihm mit dem größten Übel gedroht, d...- ihn anzuzeigen, wenn er mir weiterschreibt oder mich anruft. Daraufhin hat er mich ausgelacht .... Er schreibt weiter. Die Telefonnummer zu wechseln wäre erstens kompliziert und zweitens könnte er sie leicht über Bekannte wieder haben.

Kann ich denn gar nichts tun? Hat er recht? Soll ich das weiter dulden? Kann ich dagegen gar nicht vorgehen, wenn es so weiter geht?

Ich hoffe natürlich auch, dass er damit bald aufhört, zumal gehe ich nicht ans Telefon, wenn er anruft, und schreibe ihm nicht zurück, sogar gedroht habe ich ihm über eine Bekannte. Doch ist es natürlich sehr unangenehm und widerlich.

Ich bitte um Ihre Hilfe - kann ich eine Anzeige erstatten wenn es nötig wird?

Ich bedanke mich bei Ihnen im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

Hallo Frau ... .

 

Sie könnten den Mann über einen Rechtsanwalt auffordern, seine Aktivitäten zu unterlassen. Sollte dies keine Abhilfe schaffen, so könnten Sie beim Gericht einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz §1 einreichen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


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