Männerhaus

Berlin

 

 

 

Die Verwunderung über das Neue ist schon eine Wertschätzung seines Gelingens"

Baltasar Graciàn Morales

 

 

 

 

 

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Peter Thiel - Systemischer Berater und Therapeut (DGSF

21.04.2010

 

 

 

 

 

Einführung zum Thema Gewalt gegen Männer und die Notwendigkeit staatlicher und gesellschaftlicher Unterstützung für Männerhäuser in Deutschland

 

 

Die Ehefrau als Todesengel

Prozess um Serie von Tötungsversuchen

In tödlicher Absicht hat die Ehefrau eines 37 Jahre alten Viernheimers auf ihn im Juni 2006 eingestochen, daran lassen diese Bilder keinen Zweifel, die nach der Notoperation im Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie zeigen nur einen Teil der Verletzungen des Mannes. Durch Messerstiche wurden Lunge und Leber verletzt, das Herz wurde knapp verfehlt. (Fotos: Privat)

 

So fühlt es sich an, wenn man erstochen wird: Schmerz spürt man zunächst nicht. Aber man nimmt deutlich wahr, wie kaltes Eisen in den Körper eindringt. „Ein ganz merkwürdiges Gefühl“, sagt der 37 Jahre alte kräftige Mann aus Viernheim. Er muss es wissen, denn er hat eine ganze Reihe tiefer Messerstiche einstecken müssen, in Brust, Schulter, Unterleib und Oberschenkel. Mehrere dieser Wunden wären tödlich gewesen, wenn der Mann nicht in einer Notoperation gerettet worden wäre.

Der Angreifer war eine Frau. Seine Frau. Die mörderische Attacke mit zwei langen Küchenmessern war nicht der einzige Versuch in jener Nacht im Juni 2006 gewesen, den Ehemann vom Leben zum Tod zu befördern. Um vier Uhr, so erzählte der Siebenunddreißigjährige am Donnerstag, sei er im Ehebett von starken Schmerzen wach geworden: Die zwei Jahre jüngere Frau war gerade dabei, ihn mit einem Elektroschocker zu traktieren. „Es hat höllisch weh getan.“ Das Gerät aus alten NVA-Beständen habe er ihr einst zur Selbstverteidigung gegeben.

Dem Mann gelang es trotz schwerer Blessuren, der Angreiferin den Elektroschocker zu entwinden. Daraufhin griff sie nach einem Eisenrohr, das im Schlafzimmer für mögliche Begegnungen mit Einbrechern bereit lag, schlug damit auf ihn ein und fügte ihm weitere Verletzungen zu.

Der Siebenunddreißigjährige brüllte vor Schmerzen. Das rettete ihm möglicherweise vorerst das Leben, denn dadurch wurden die beiden Töchter der Eheleute wach. Während die Mutter sich bemühte, die Kinder zu beruhigen, schloss sich ihr Mann im Schlafzimmer ein. Die Türklinke sicherte er mit einem Regalbrett. Auslöser der Attacken war die abendliche Eröffnung des Ehemanns gewesen, dass er eine jüngere Geliebte hatte und mit ihr ein gemeinsames Wochenende verbringen wollte. Die Ehe der beiden Viernheimer kriselte schon länger, der Mann wollte sie nun für beendet erklären.

Der äußere Rahmen des Geschehens – die lebensbedrohlichen Attacken mit Elektroschocker, Eisenrohr und Messern – ist unstrittig, er wurde von der Frau am Donnerstag rückhaltlos bestätigt, als das Landgericht über den Fall verhandelte. Die blonde Viernheimerin, die mit Fransenfrisur und geblümter Tunika erschien, muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Nähere Angaben zum Tatablauf machten im Gerichtssaal weder die Täterin noch das Opfer – beide sind formal immer noch verheiratet. Draußen auf dem Mathildenplatz schilderte der Mann im Gespräch jedoch weitere Einzelheiten. Nach seiner Tatdarstellung muss man sich fragen, ob es sich nicht in Wahrheit um einen Mordversuch handelte.

 

Ausführlich im Lokalteil am Freitag (15.08.2008) im Darmstädter Echo.

http://www.echo-online.de/kundenservice/a_detail.php3?id=645382

 

 

 

 

Wenn es Ihnen auch so geht, wie dem von seiner Ehefrau beinahe getöteten Mann aus dem Landkreis Bergstraße, dann sollten Sie sich nicht scheuen, Schutz in einem der wenigen Männerhäuser in Deutschland aufzusuchen, für die man von verantwortlicher Seite im Bundesfamilienministerium keinen Bedarf sieht. Warum auch, wissen wir doch, nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer, oder - mit ein wenig schwarzem Humor , nur ein toter Mann ist ein guter Mann. so mag man im Bundesministerium insgeheim vielleicht denken.

Handlungsbedarf sieht im Bundesfamilienministerium noch im Bundesjustizministerium offenbar niemand, man will erst einmal die Ergebnisse diverser Studien abwarten, die noch niemand in Auftrag gegeben hat und an denen in den beiden Bundesministerien wohl auch niemand ein ernsthaftes Interesse zu haben scheint.

Dabei besteht zum Ausmaß häuslicher Gewalt und die Verteilung, bzw. Beziehungen von Opfer und Täter/innen nach dem Geschlecht derzeit noch erheblicher Forschungsbedarf. Die derzeitigen Forschungen beziehen sich fast ausschließlich auf Frauen als Opfer männlicher Gewalt. Über die derzeitige unbefriedigende Situation valide Zahlen zur Kriminalität insgesamt und damit im besonderen auch bei der häuslichen Gewalt zu kommen, sei der lesenswerte und interessante Aufsatz "Das Dunkelfeld der Kriminalität. Oder: Selektionsmechanismen und andere Verfälschungsstrukturen" von Professor Dr. Helmut Kury, Forschungsgruppe Kriminologie beim MPI Freiburg, veröffentlicht in ""Kriminalistik", 2/2001 empfohlen.  

Nach Verlautbarungen politisch Verantwortlicher sollen 5-10 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt Männer und demzufolge 90-95 Prozent der Opfer Frauen sein, wobei bedauerlicherweise keine Angaben gemacht werden, wie man zu den vermuteten Opferrelationen kommt. Die Opferzahlen bei den Männern sind mit Sicherheit bedeutend höher. 

Vermutlich stützt man sich bei den Verlautbarungen auf die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die aber hier leider nur bedingt zu verwendende Ergebnisse liefert, da sie zum einen keine Täter-Opfer-Relationen nach Geschlecht veröffentlicht und zum anderen nur die zur Anzeige gebrachten mutmaßlichen Straftaten registriert und somit für seriöse politische Schlussfolgerungen, insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt nur bedingt zu gebrauchen sind.  Etwas weiter kommt man, wenn man eine Sonderauswertung der PKS für Baden-Württemberg  1995 und 1996 (Sven Höfer in "Kriminalistik", 11/2001) zu Rate zieht. Bei den innerhalb der Untersuchungsgruppe zur Anzeige gekommen 39.488 Körperverletzungsdelikten sind in 19 Prozent der Fälle die Täterinnen weiblich und die dazugehörigen Opfer männlich. 

Eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung innerhalb der Polizeidirektion 7 in Berlin, kommt zu der Feststellung, dass 28 Prozent aller Tatverdächtigten bei häuslicher Gewalt Frauen sind (MOZ 11.7.02)

 

Valide nationale Daten zur Häufigkeit körperlicher Gewalt in Paarbeziehungen fehlen bisher. Eine der wenigen einschlägigen europäischen Untersuchungen ist ein Survey des niederländischen Justizministeriums, der als Opferbefragung angelegt ist und rund 1.000 Männer und Frauen im Alter von 18 bis 70 Jahren umfasst (zitiert nach "Mediation bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen", Susanne Nothhafft in "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 2/2001).

Ergebnisse aus der international bekannten Dunkelfeldforschung, gehen von einer annähernd gleich hohen Anzahl von Männern und Frauen in häuslicher Gemeinschaft verübten - und somit auch erlittenen - Gewalttätigkeiten aus. Eine der wenigen umfangreichen Dunkelfelduntersuchungen, die über das Ausmaß familiärer Gewaltanwendung (STRAUSS et. al 1980) vorliegen, läßt erkennen, dass es in fast jeder dritten Familie seit der Eheschließung zu Gewalttätigkeiten zwischen den Partnern gekommen war, wobei etwa ebenso viele Frauen ihre Männer schlugen wie umgekehrt.

Der Bundesregierung selbst liegt, in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der CSU Abgeordneten Maria Eichhorn, vom 4.8.2000, nach eigenen Angaben bisher keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Frauen und wie viele Männer Täter bzw. Opfer von häuslicher Gewalt sind. Dies erstaunt doch sehr. Immerhin wurde im Jahr 2001 das sogenannten "Gewaltschutzgesetz" im Bundestag verabschiedet und die Bundesregierung hat es nicht geschafft, sich vor der Verabschiedung über die tatsächliche Lage fundiert zu informieren. Bei anderen Reformvorhaben, z.B. bei der längst überfälligen Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter im Sorgerecht kündigt dagegen die Bundesregierung an, erst einmal die tatsächliche sorgerechtliche Lage mit einer wissenschaftlichen Studie umfassend untersuchen zu wollen. Im Jahr 2009, sechse Jahre nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2003 will die Bundesregierung eine solche Studie in Auftrag geben, um dann wohl zehn Jahre später das festzustellen, was ohnehin schon jetzt jeder ohne große Mühe herausbekommen kann. Dann dauert es bei gleichbleibend phlegmatischen Regierung noch einmal 20 Jahre bis die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder endlich beseitigt worden ist. 

Zurück zu unserem Thema der Huslichen Gewalt. Fraglich ist, ob die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Männer werden als irrelevante Bevölkerungsgruppe nicht  erwähnt) und das Bundesjustizministerium, ihre Versäumnisse nun aufarbeiten will. Ob das in den beiden von der Bundesregierung jeweils isoliert in Auftrag gegebenen Studien zu Gewalt gegen Männer (Pilotstudie) und Gewalt gegen Frauen, passieren wird, bleibt zu hoffen?

Andererseits hätte die Bundesregierung schon vor Jahren im Rahmen einer vom Bundesfamilienministerium finanzierten Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen www.kfn.de aus dem Jahr 1995 gewichtige Zahlen erfahren können. Vorausgesetzt die Auftraggeber/innen hätten die fertiggestellte Studie auch gelesen. Danach wurden in der Bundesrepublik 1991 ca. 1,5 Millionen Männer zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen. 214.000 Männer dieser Altersgruppe wurden sogar Opfer schwerer physischer Gewalthandlungen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Schriftenreihe Band 105 "Kriminalität im Leben alter Menschen", Kohlhammer 1995, ISBN 3-17-014216-X). 

Seitens der politisch Verantwortlichen werden Männer in schwierigen Lebenslagen,  bei denen die Unterbringung und fachliche Begleitung in einem Männerhaus dringend angezeigt wird, weitestgehend im Stich gelassen. An und für sich ist das ein Strafrechtstatbestand.  

 

Strafgesetzbuch §323 c Unterlassene Hilfeleistung. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird  mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Wenn man diesen Straftatbestand in Deutschland ernst nehmen würde, müsste die Staatsanwaltschaft gegen die kommunal Verantwortlichen Ermittlungen anstellen, die letztlich zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe führen würde, doch wie man sieht, erfreuen die politisch Verantwortlichen ihrer uneingeschränkten persönlichen Freiheit, woran man wiederum gut sehen kann, dass das Strafgesetzbuch nur für gewöhnliche Bürger und deren Tun und Lassen gilt, nicht aber für Menschen in politischen Amt und Würden.

 

 

 

Klagen eines Vaters 

Darry, 5.12.: Fünf Kinder werden tot gefunden. Eine Woche hat Michael Kitzmuller geschwiegen, jetzt erhebt er schwere Vorwürfe. Die Mutter habe diese Tat geplant – und die Behörden hätten seine Warnungen ignoriert 

Es ist wieder eine Stunde vergangen. Man hört das, weil die elektronische Uhr, die Michael Kitzmuller am Handgelenk trägt, jede Stunde einen hellen Piepton von sich gibt. Der Ton ist eine Erinnerung daran, dass Zeit vergangen ist. Dass sich der Abstand vergrößert hat zu dem Moment, in dem seine Kinder starben. Michael Kitzmullers Frau hat sie in der vergangenen Woche umgebracht. Vielleicht ist Michael Kitzmuller einfach ein starker Mann, weil er es aushält, dass dieser Ton ihm regelmäßig sagt, dass das Leben seitdem weitergeht. Vielleicht ist der Ton auch eine Notwendigkeit, um überhaupt noch etwas anderes zu bemerken als den Schmerz. Wahrscheinlich ist beides wahr.

Michael Kitzmuller ist der Ehemann von Steffi K., der psychisch kranken Mutter aus Darry in Schleswig-Holstein, die in der vergangenen Woche ihre fünf Kinder zuerst mit Medikamenten betäubt und dann erstickt haben soll: Aidan, 3, Ronan, 5, Liam, 6, Jonas, 8, und Justin, 9. Die beiden Ältesten stammen von einem anderen Mann. Trotzdem, sagt Kitzmuller, gehörten in dem Haus in Darry alle gleichermaßen zur Familie.

Michael Kitzmuller will etwas korrigieren. Es ist nicht wenig. Denn andere haben in den vergangenen Tagen viel geredet – über seine Kinder, über ihn und darüber, was angeblich geschehen ist, seitdem er sich am 15. August an den ärztlichen Bereitschaftsdienst des Landkreises Plön wandte und um Hilfe bat. Von dem, was in den vergangenen Tagen so gesagt wurde, war einiges falsch, und einiges – das ist ihm noch wichtiger – kam bisher gar nicht zur Sprache. Er will das ändern. Es könnte Leute in Schwierigkeiten bringen.

Es ist ein verregneter Abend in Berlin. Kitzmuller sitzt auf einem Sofa in einer kleinen Wohnung, irgendwo in Berlin-Mitte. Er hat bei Freunden Unterschlupf gefunden. Genaueres soll nicht bekannt werden. „Ich will keine Fernsehkameras“, sagt Kitzmuller. Er ist hier seit Mittwoch, dem 5. Dezember, dem Tag an dem Polizisten die Leichen seiner Kinder fanden. Kitzmuller spricht mit amerikanischem Akzent. Er wurde vor 34 Jahren in Kansas City geboren. Kennengelernt hat er Steffi K. über das Internet.

Meist spricht er so leise, dass man sich nach vorne beugen muss, wenn man ihn verstehen will. Und dann wieder schnell zurück, weil seine Stimme plötzlich ganz fest wird, wenn die Sprache auf „diese Frau“ kommt, mit der er seit mehr als sieben Jahren verheiratet ist, deren Namen er aber seit einer Woche nicht mehr in den Mund nimmt.

Kitzmuller sagt, dass er die Wahnvorstellungen „dieser Frau“ auf einer Mini-Kassette aufgenommen hat und sie im August der Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises, Petra Ochel, gab. Er habe sich nicht anders zu helfen gewusst. Steffi K. habe sich ja schon seit einiger Zeit mit Kartenlegen und Pendeln beschäftigt, doch in diesem Jahr sei das, was die Behörden jetzt „religiöse Fantasien“ nennen, übermächtig geworden. „Sie sprach davon, dass sie ein Medium sei, dass sie mit Toten sprechen kann. Und mit Gott. Und sie hat gesagt, dass die Kinder von Dämonen besessen sind.“ Es machte ihm Sorgen, sagt er. „Sie hatte schon einmal gemeint, dass sie sich umbringen muss, weil Gott sonst die Kinder töten würde.“ Damals, so sagt Kitzmuller, läuft sie für den Selbstmord hinaus auf ein Feld. Er ruft die Polizei. Als Nachbarn Steffi K. zurückbringen, wirkt sie wieder völlig normal. „Sobald andere Leute dazu kamen, konnte sie blitzschnell umschalten.“

Und so, sagt Michael Kitzmuller, drückt er heimlich auf die Aufnahmetaste eines Diktiergeräts, als seine Frau von den Dämonen anfängt, die sich in den Kindern eingenistet haben sollen. Als Petra Ochel am 16. August das Haus in Darry besucht, gibt er ihr die Aufnahme, erzählt ihr von den Dämonen-Fantasien seiner Frau und flüstert: Sie solle die Kassette bitte Steffi K.s Psychiater, John L., im Krankenhaus Preetz geben. Eine Gefahr für die Kinder erkennt Ochel zu diesem Zeitpunkt nicht. Das Band hört sie allerdings nicht ab. Sie sei fest davon ausgegangen, „dass sie dieses Band nur als ,Botin’ an den aufzusuchenden Klinikarzt übergeben sollte“, wie es beim Landkreis Plön heißt.

Doch auch der Psychiater John L. hört sich das Band nicht an, wie sein Krankenhaus bestätigt. Der Grund laut Kliniksprecher: Er habe kein Wiedergabegerät, mit dem er die Mini-Kassette abhören kann. Petra Ochel habe dem Psychiater L. aber von den Fantasien Steffi K.s berichtet. Außerdem, so der Kliniksprecher, zähle für einen Therapeuten lediglich das direkte Gespräch, keine Aufnahmen aus der Vergangenheit.

Am nächsten Tag, dem 17. August, trifft der Psychiater Steffi K. persönlich, dann sagt auch er: keine Gefahr. „Die haben die Aufnahme meiner Frau einfach zurückgegeben – und das war’s“, sagt Kitzmuller. Auch nach dem Tod der Kinder scheinen sowohl der Psychiater L. als auch Ochel von der Unwichtigkeit von Michael Kitzmullers Band überzeugt. Der Verwaltungsleitung sei die Existenz des Tonbands erst durch die Anfrage des Tagesspiegels bekannt geworden, teilt ein Sprecher des Landkreises mit.

Im Wohnzimmer in Berlin piept die Uhr. Eine weitere Stunde ist vergangen. Michael Kitzmuller sitzt immer noch auf dem Sofa. Er trägt einen blauen Baumwollpullover, Jeans und schwarze Schuhe mit tiefem Profil. Er trägt die Sachen schon seit ein paar Tagen. Denn für seinen Besuch in Berlin hatte er nur Wäsche für drei Tage mitgebracht: noch einen schwarzen Pulli, zwei Paar Socken, ein bisschen Unterwäsche. Er wollte nur kurz fort sein, als er sich am Dienstag letzter Woche nach Berlin aufmachte. „Ich bin nicht ausgezogen“, sagt er.

Allerdings nähren nun die Umstände seiner Abfahrt nach Berlin in ihm einen Verdacht. Sollte er sich bewahrheiten würde es das ohnehin Schreckliche noch schrecklicher machen. Es ist der Verdacht, dass Steffi K. schon seit einiger Zeit plante, die Kinder zu töten. Michael Kitzmuller hat Hinweise darauf.

Einer liegt in der Schrankwand der Freunde, bei denen Kitzmuller in Berlin untergekommen ist. Es ist das Bahnticket für die Fahrt nach Berlin. Steffi K. hat es ihm gekauft. „Ich hatte ihr schon vor einiger Zeit gesagt, dass ich ausgepowert bin, dass ich ein bisschen Zeit für mich brauche. Damit ich wieder volltanken kann, damit ich wieder Kraft habe – für meine Kinder“, sagt er. Immerhin habe er sich wegen ihrer psychischen Probleme über Monate allein um den Haushalt kümmern müssen.

Michael Kitzmuller denkt allerdings gar nicht sofort an einen Urlaub in Berlin, sagt er. Eher daran, dass er jeden Tag ein paar Stunden für sich hat, einen Kaffee mit Kumpels trinken kann. Doch Steffi K. drängt, er solle wegfahren. So schildern er und seine Berliner Freunde es. Demnach ruft Steffi K. – auch ohne das Wissen ihres Mannes – regelmäßig in Berlin an. In den letzten Wochen kommen die Anrufe manchmal im Zehn-Minuten-Takt. Es gibt Streit, doch schließlich einigen sich alle darauf, dass Michael in den nächsten Tagen vorbeikommen könne.

Am 4. Dezember geht Steffi K. eine Fahrkarte kaufen, während er sich um die Kinder kümmert. Gegen 17 Uhr ist sie zurück. „Was ich nicht wusste, war, dass sie mir eine Fahrkarte für einen Zug kaufte, der in einer Stunde ging“, sagt Kitzmuller. Er will sie nicht mit den Kindern allein lassen. Sie aber behauptet, dass zwei Freundinnen aus ihrer Heimatstadt Halle zu Besuch kämen, um sie zu unterstützen. „Sie sagte: Die Freundinnen seien schon unterwegs.“ Dann gibt sie ihm 200 Euro. Die habe sie gespart. Das alles sollte eine Überraschung sein. Kitzmuller glaubte es. In der Tat hatten sie schon früher einmal darüber gesprochen, dass Freundinnen Steffi K. unterstützen könnten, wenn er einmal wegfahren wollte. Warum sollte sie diesmal lügen?

Der Zug geht kurz nach 18 Uhr. Als er in Eutin ist, ruft sie zum ersten Mal an. Sie will wissen, wo er ist. Als er in Lübeck ist, ruft sie wieder an. Dann in Hamburg. Er fragt, ob alles in Ordnung ist. Sie sagt: „Ja.“ Das letzte Mal, sagt Kitzmuller, spricht er mit ihr an diesem Tag gegen 22 Uhr. Da sitzt er gerade im Zug von Hamburg nach Berlin. „Sie hat gesagt: Die Kinder sind alle oben eingeschlafen.“ Michael Kitzmuller hat keinen Grund zur Sorge.

Das ändert sich erst am nächsten Morgen. Auf Steffi K.s Handy meldet sich niemand. Gegen elf ruft der Vater der beiden älteren Söhne – Justin und Jonas – bei Kitzmuller an. In Darry mache niemand die Tür auf. Kitzmuller schlägt Alarm, schickt den anderen Mann an alle Plätze, wo die Kinder und Steffi K. zu dieser Zeit sein könnten. Vergebens. Gegen 19 Uhr dann stehen zwei Polizisten und eine Seelsorgerin vor der Tür der Berliner Freunde. Es dauert, so sagen sie, mindestens 30 Minuten, bis die Polizisten den Amerikaner soweit beruhigen können, dass er nicht mehr „What about my babies? What about my angels?“ ruft.

Jetzt, eine gute Woche später, piept bei Michael Kitzmuller wieder die Uhr. Noch eine Stunde mehr vorbei, seit dem Moment, an dem er das Wichtigste in seinem Leben verloren hat. Und noch mehr – so scheint es zumindest an diesem verregneten Abend in Berlin. Denn Steffi K. hat nicht nur seine Kinder um-, sondern auch ihn, den fürsorglichen Vater Michael, um einen Lebensinhalt gebracht. „Ich war ein Papa“, sagt Kitzmuller, „und jetzt? Jetzt bin ich nichts mehr. Sie. Hat. Alles. Kaputt. Gemacht.“ Die letzten Worte spricht er einzeln. Sein rechter Fuß beginnt zu wippen, in den Kopf schießt Blut.

Michael Kitzmuller hat gehört, dass die Staatsanwälte Steffi K. wegen ihrer Schizophrenie für „absolut schuldunfähig“ halten. Das würde eine Einweisung in die Psychiatrie bedeuten, aber keine Haft. Es ist möglich, dass Kitzmuller auch deshalb betont, dass Steffi K. den Tod der Kinder geplant habe. Kann ein Mensch unzurechnungsfähig sein, wenn er einen solchen Plan fasst?

Der Hass, das mag Michael Kitzmuller ahnen, wird ihm seine Kinder nicht zurückgeben. Die Wut auf die anderen aber, das spürt er, hilft ihm auch. Denn auf manche Fragen, die er sich stellt, gibt es keine befriedigende Antwort. Eine davon ist: Warum hat er nicht schon vor Monaten mit den Kindern seine Frau verlassen?

Gründe, zumindest Seltsames, hätte es ja gegeben. Über mehrere Jahre hatte Steffi K. behauptet, dass sie früher einen Bruder gehabt habe, der Michael zum Verwechseln ähnlich sehe – der Bruder allerdings hatte nie existiert. Und dann gab es da diese Telefonrechnung über mehrere tausend Euro, aufgelaufen in Gesprächen mit Astrologen-Hotlines. Es sind alles keine Vorzeichen für einen Mord. Die Frage nach der eigenen Schuld nagt trotzdem an ihm. Denn es gibt da auch eine Episode. Ein Freund, Wolfgang, habe ihm vor ein paar Wochen gesagt: „Komm, nimm die Kinder, hau ab. Ich helfe dir.“ Kitzmuller kann dem Gedanken etwas abgewinnen. Doch als er nach Hause kommt, scheint seine Frau etwas zu ahnen. „Sie hat gesagt: Wenn du die Kinder mitnimmst, verklage ich dich wegen Entführung“, sagt er. Kitzmuller, ausgelaugt von den Belastungen monatelanger Familienarbeit, kommt nicht auf den Gedanken, dass eine psychisch Kranke kaum das Sorgerecht bekäme.

Manchmal nun werden die Schuldgefühle übermächtig. „Dann denke ich: Hätte ich damals nur die Kinder geschnappt – und weg. Hätte ich mich doch nicht auf die Fahrt eingelassen. Hätte, hätte, hätte …“, sagt er. Er weiß, dass er keine Schuld hat. Sein Fuß wippt trotzdem wieder, er nimmt die Brille ab, das Gesicht glüht. Dann sieht Michael Kitzmuller auf die Uhr.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.12.2007)

 

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2438955

 

 

 

Hätte es in Berlin oder im Landkreis Plön ein öffentlich gefördertes Männerhaus gegeben, in das der Vater mit seinen fünf Söhnen hätte Zuflucht finden können, die fünf Jungen würden mit Sicherheit noch leben. Doch die Berliner Senatsverwaltung und wohl die Kreisverwaltung Plön hat an einem solchen Hilfsangebot bis heute ganz offensichtlich kein Interesse.

 

 

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

Die Staatsekretärin

 

Männerbüro Berlin

 

 

 

Männerhaus Berlin

 

Sehr geehrte Herren,

 

 

mit Schreiben vom 11.03.02 haben Sie sich hinsichtlich der Finanzierung Ihres Projektes "Mannerhaus Berlin" an mein Haus gewandt.

 

Zunächst bitte ich Sie um Verständnis für die späte Beantwortung Ihres Schreibens.

 

Zu Ihrem Antrag muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das von Ihnen geplante Vorhaben nicht der fachlichen Zuständigkeit meiner Senatsverwaltung obliegt. Mein Ressort Frauenpolitik ist mit der Prävention und dem Abbau von Gewalt gegen Frauen befasst. Frauen sind nachweislich die stärker von Gewalt Betroffenen, so dass es gerechtfertigt ist, dass von meiner Senatsverwaltung ausschließlich frauenpolitische Maßnahmen gefördert werden. Bei Ihrem Antrag handelt es sich um die Finanzierung eines Hilfeangebotes für Männer in Krisensituationen. Auch wenn das ein wichtiges Anliegen ist, sehe ich keine Möglichkeit, Ihr Vorhaben zu berücksichtigen. Ich empfehle Ihnen daher, sich diesbezüglich an die 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstr. 6 - 8, 10117 Berlin

zu wenden, da von dieser auch das Projekt Mannege e.V. im Rahmen des KJHG gefördert wird.

...

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Hildegard Maria Nickel

 

12.8.2002

 

 

 

 

 

Unserer Schreiben vom 11.12.2002

 

Senator Harald Wolf

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

10820 Berlin

 

 

Geschäftszeichen IV C 5

Männerhaus Berlin

 

 

11.12.2002

 

Sehr geehrter Herr Senator Wolf,

 

mit Schreiben vom 12.08.2002 teilte uns die damalige Staatssekretärin Hildegard Maria Nickel ihre Antwort auf unseren Finanzierungsantrag des Berliner Männerhauses vom 11.03.2002 mit.

Der Hinweis, dass wir uns an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wenden sollten, können wir nicht verstehen, da die Förderung von Männerprojekten keine originäre Angelegenheit des Bildungs-, Jugend- oder Sportbereiches sein kann.

Da es bisher im Berliner Senat kein eigenständiges Ressort "Männer" gibt, regen wir hiermit an, dieses in nächster Zukunft einzurichten. Für eine fachliche Beratung beim Aufbau dieses Ressorts stehen wir Ihrer Senatsverwaltung gerne zur Verfügung. Auf Grund unseres langjährigen Engagements und fachlicher Tätigkeit, auch in der bundesweiten fachlichen Vernetzung von Männerprojekten, denken wir, Ihnen dabei eine gute Unterstützung geben zu können.

 

Wir bitten Sie hiermit, unseren Ihnen vorliegenden Finanzierungsantrag, erneut fachlich zu prüfen.

Wir würden uns freuen, nach erfolgter Prüfung von Ihnen eine Nachricht zu erhalten, die erste Schritte zur Eröffnung des Projektes ermöglichen würde.

 

Für ein Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

 

Antwortschreiben aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

Herr Senator Wolf hat mich beauftragt, auf Ihre erneute Förderanfrage zu antworten.

Ich bedaure, wie schon am Telefon mitgeteilt, dass es die gegenwärtige Haushaltslage leider prinzipiell nicht gestattet, neue Projekte in die Förderung aufzunehmen, obwohl Fragen der Gewaltprävention einen wichtigen Stellenwert in unserer Arbeit haben.

Unser Verweis auf eventuelle Fördermöglichkeiten bei der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Sport resultierte aus der Einschätzung, dass diese Verwaltung auch für den Bereich "Familie" zuständig ist und damit ggf. Unterstützung leisten könnte.

Wir wünschen Ihnen für die Fortsetzung Ihrer Arbeit Erfolg und hoffen, dass es Ihnen gelingt, andere Fördermöglichkeiten zu erschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Gurske

Referentin des Senators, 2.7.03

 

 

 

 

Antwortschreiben an Frau Gurske

 

Sehr geehrte Frau Gurske,

Danke für Ihre Nachricht und Ihre klare Information. Die Haushaltslage des Landes Berlins kennen wir natürlich und haben daher auch Verständnis für Ihre derzeitige Antwort.

Wir hoffen, dass es dem Land Berlin bald gelingt, die finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden.

 

Wir bleiben bis dahin am Thema und stehen Ihrer Senatsverwaltung bei entsprechenden Aktivitäten gerne zur Verfügung.

Ungeachtet der finanziellen Schwierigkeiten, dürfte es ohne Inanspruchnahme zusätzlicher finanzieller Mittel sicher nicht schwierig sein, in Ihrer Senatsverwaltung neben dem Frauenressort auch ein Männerressort einzurichten. Für den Anfang könnte dies erst einmal durch eine einzige Fachkraft übernommen werden, die sicherlich durch eine Aufgabenumverteilung im eigenen Haus zu gewinnen ist.

 

Mit freundlichem Gruß

 

i.A. des Männerbüros

 

Peter Thiel, 07.07.2003

 

 

 

 

Die Verweigerung von dringend notwendiger Hilfeleistungen für Kinder und ihre Väter nennt man im Strafrecht "Unterlassene Hilfeleistung".  Doch welcher Beamter in Berlin oder Plön wird heutzutage schon für unterlassene Hilfeleistungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen? 

So kommt es mitunter zu  der seltsamen Situation, dass sich von häuslicher Gewalt betroffene Männer an den Berliner Krisendienst oder die BIG-Hotline wenden, von dort an das ehrenamtlich betriebene Männerhaus Berlin wenden,, so etwa am 12.07.2008 und dann erfahren müssen, dass auf Grund der Ehrenamtlichkeit mit der das Projekt betrieben wird oder wegen mangelnden Platz, gerade keine Aufnahme möglich ist. Dem Berliner Senat und dem Bundesfamilienministerium ist das egal. Hauptsache die ideologische Linie nach der Männer keine zur Unterstützung von Frauen gleichwertige Unterstützung verdienen wird eingehalten. Koste es was es wolle - so wie im Landkreis Plön das Leben von fünf durch ihre Mutter getöteten Kindern.

 

Womöglich wird es angesichts der Verweigerungshaltung der politisch Verantwortlichen erst einer Klage eines gewaltbetroffenen Mannes vor dem Bundesverfassungsgericht bedürfen, um die Diskriminierung von Männern beim Gewaltschutz zu beenden. 

 

Karlsruhe urteilt für Gleichberechtigung von Männern im Knast

Dienstag, 02. Dezember 2008 10.18 Uhr

Karlsruhe (dpa) - Männliche Häftlinge dürfen gegenüber weiblichen Gefangenen in derselben Haftanstalt nicht benachteiligt werden - weder beim Kauf von Kosmetikartikeln noch bei der Telefonerlaubnis. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Geklagt hatte ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede. Der zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Mann forderte dieselben Vergünstigungen wie die Frauen im Hafthaus nebenan: unüberwachte Telefonate für 30 Euro im Monat sowie freien Einkauf von Kosmetika für 25 Euro, zu bezahlen jeweils vom eigenen Geld.

Das lehnte die Haftanstalt ab. Erstens gebe es im Männer-Hafthaus - anders als bei den Frauen - keinen gesonderten Telefonapparat, zudem wäre der Überwachungsaufwand zu groß. Und zweitens dürften laut Hausordnung nur Frauen Kosmetik kaufen, «aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen». (Az: 2 BvR 1870/07 - Beschluss vom 7. Dezember 2008)

Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe verstößt dies gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts. Auch wenn die Nachfrage nach Pflegeprodukten bei Frauen statistisch verbreiteter sei, «handelt es sich nicht um ein von Natur aus nur bei Frauen auftretendes Interesse», heißt es in der Entscheidung. «Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handelt.»

Ähnliches gilt für die Telefonate: Einschränkungen aus Sicherheitsgründen wären zwar grundsätzlich möglich - allerdings gelte für die Bielefelder JVA insgesamt die höchste Sicherheitsstufe, nicht nur für das Männerhaus.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_02123/index.php

 

 

 

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 100/2008 vom 2. Dezember 2008

 

Beschluss vom 7. November 2008 – 2 BvR 1870/07 – 

Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener bei Telefongesprächen und beim Einkauf

 

Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich.

In der Justizvollzugsanstalt, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, dürfen die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Der Antrag des Beschwerdeführers, ihm dasselbe zu gestatten, wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos. Nach Auffassung des Landgerichts stützte sich die ablehnende Entscheidung hinsichtlich des Telefonierens zu Recht darauf, dass im Hafthaus des Beschwerdeführers, anders als in dem Hafthaus für die weiblichen Gefangenen, keine speziell für die Gefangenen eingerichteten Telefonapparate zur Verfügung stünden und die im Hafthaus des Beschwerdeführers aus Sicherheitsgründen notwendige Überwachung der Gespräche zudem personell nicht zu leisten sei. 

Hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls nicht vor, da es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele. Die 3. Kammer des Zweiten Senats hob den Beschluss des Landgerichts wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung u.a. wegen des Geschlechts) auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.

Zur Begründung heißt es in dem Beschluss unter anderem:

Die geltend gemachten Unterschiede in der Ausstattung der Hafthäuser mit Telefonapparaten sind der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht von vornherein entzogen, zumal nichts dafür spricht, dass nicht eine Angleichung mit geringem Aufwand möglich wäre. Zwar kann für das Maß an Einschränkungen, das Gefangene hinzunehmen haben, auch die Ausstattung der jeweiligen Anstalt von Bedeutung sein. Angesichts des grundrechtlichen Verbots der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts kann es aber andererseits nicht im freien Belieben der Justizvollzugsanstalten oder ihrer Träger stehen, eine spezifische faktische Benachteiligung von Frauen und Männern im Haftvollzug dadurch herbeizuführen, dass deren Unterbringungseinrichtungen unterschiedlich ausgestattet und an diesen Unterschied der Ausstattung sodann Unterschiede der sonstigen Behandlung geknüpft werden. Soweit die ablehnende Entscheidung auf den Überwachungsbedarf gestützt war, hat das Landgericht versäumt, diese Begründung daraufhin zu befragen, ob sie auch und gerade im Hinblick auf die praktizierten Unterschiede in der Behandlung männlicher und weiblicher Gefangener tragfähig war.

Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von unüberwachten Telefonaten aus dem Hafthaus der weiblichen Gefangenen geringere Gefahren für die Anstaltssicherheit ausgehen als von unüberwachten Telefonaten aus dem Hafthaus, in dem der Beschwerdeführer untergebracht ist, wären geeignet, die Ungleichbehandlung auch vor Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu rechtfertigen. Solche Anhaltspunkte wurden jedoch nicht geprüft.

Die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs hat das Landgericht zu Unrecht als mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar angesehen. An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur bei Männern oder nur bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie legitimiert. Geschlechtsbezogene Zuschreibungen, die allenfalls als statistische eine Berechtigung haben mögen (Geschlechterstereotype), und tradierte Rollenerwartungen können danach zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nicht dienen. Auch wenn das Interesse an Kosmetikprodukten in der Gruppe der Frauen verbreiteter oder häufiger stark ausgeprägt sein mag als in der Gruppe der Männer, handelt es sich nicht um ein von Natur aus nur bei Frauen auftretendes Interesse. Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handele. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein als andere Mitglieder der Gruppen, denen man nach den in dieser Bestimmung genannten Merkmalen angehört.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-100.html

 

 

Wenn das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht in der Frage von Telefongesprächen und  beim Einkauf im Strafvollzug auf eine Gleichbehandlung drängt, dann wird dies in Fragen des Gewaltschutzes nicht anders sein.

Bis zu einem Sinneswandel oder dem wohl notwendigem Austausch der Verantwortungsträger im Berliner Senat und beim Bundesfamilienministerium bleibt es in Berlin und Plön der privaten Initiative überlassen, was Pflichtaufgabe des Staates ist. Auch für den Schutz von Männern, Kindern und ihren Vätern zu sorgen. Armes Deutschland.

 

 

 

 

 

Frauen ins Frauenhaus, Männer in die Psychiatrie

Während Frauen in Notsituationen Aufnahme in einem der zahlreichen Frauenhäuser finden können, ist Männern eine ähnliche Hilfe von Staats wegen verwehrt. Männer müssen sich so um eine Privatlösung kümmern, sei es im Sommer eine Parkbank als Schlafstätte oder die alten Eltern, die ihren Sohn aufnehmen. Eventuell findet der Mann auch Aufnahme in der Psychiatrie, was den Steuer- und Beitragszahler/innen erheblich mehr Geld kostet, als wenn der Mann in einem Männerhaus aufgenommen worden wäre.

Während für die Frau die Aufnahme in einem Frauenhaus den Status eines Opfers begründet, begründet die Aufnahme des Mannes in die Psychiatrie den Status des Verrückten, womit in eventuellen nachfolgenden umgangs- und sorgerechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht, schon mal klar, ist dass der Mann und Vater die schlechteren Karten hat.

 

 

 

 

 

Unser Angebot

Wenn Frauen es zu Hause nicht mehr aushalten, sie sich bedroht fühlen oder sie Gewalt vom Partner oder bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft von ihrer Partnerin erfahren, so können sie (örtlich in unterschiedlichen Maße und Qualität) die Möglichkeit nutzen, für eine gewisse Zeit in einem  Frauenhaus unterzukommen. Dort werden sie sozialpädagogisch betreut, auf Behördengängen begleitet, etc.  In Berlin gab es nach den uns vorliegenden Angaben im Jahr 2000 43 Zufluchtswohnungen mit 116 Plätzen für Frauen und 159 Plätzen für Kinder. Außerdem 6 Frauenhäuser mit 310 Plätzen. Im Jahr 2002 förderte der Berliner Senat Frauenhäuser, 43 Zufluchtswohnungen, BIG und das Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte Frauen Lara mit ca. 6 Millionen Euro 

 

Wenn Männer es zu Hause nicht mehr aushalten, sie sich bedroht fühlen, sie andauernde oder sich wiederholende physische oder psychische Gewalt von der Partnerin in heterosexuellen oder dem Partner in homosexuellen Beziehungen erfahren, müssen sie auf sich selbst gestellt nach einem Neuanfang suchen. Vielen Männern gelingt es, die dafür notwendigen Schritte mehr oder weniger allein auf sich gestellt zu tun. Andere Männer dagegen sind mit der Situation völlig überfordert.  Dies sind  häufig Männer, die sich in einer starken emotionalen Abhängigkeit von der Partnerin befinden und denen eine Trennung und das Alleinsein große Angst macht. Siehe hierzu unsere Falldokumentationen. 

 

Adäquate Beratungs- und Unterstützungsangebote, die sich gezielt an Männer wenden, gibt es kaum. Familienberatungsstellen sind überlaufen oder fühlen sich für die Zielgruppe Männer  nicht zuständig, eine sozialpädagogische Betreuung wird von ihnen ohnehin nicht angeboten. Der Berliner Krisendienst bietet Gesprächsmöglichkeiten an, aber keine Wohnmöglichkeit mit sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung. In der Öffentlichkeitsarbeit des Berliner Kindernotdienst werden Männer in der Regel als Täter gegenüber Kindern und Frauen dargestellt, kein Wunder, wenn Männer gegenüber staatlichen und halbstaatlichen Angeboten eine gehöriges Maß an Skepsis entgegenbringen. 

 

Wenn ein Mann gemeinsam mit seiner Frau Schuldner des Mietvertrages der gemeinsamen Wohnung ist, muss er weiterhin die Kosten der Wohnung mittragen, in der er auf Grund der unerträglichen Situation nicht mehr wohnen kann.  Wenn er beim Sozialamt vorspricht, um die Übernahme der Kosten einer Sozialwohnung zu erreichen, wird ihn das Sozialamt abweisen, da er ja eine Wohnung habe.  Hat der Mann ausreichendes Einkommen, was meist nicht der Fall ist, kann er sich natürlich eine Wohnung auf dem freien Markt nehmen. Eine sozialpädagogische Betreuung in dieser schweren Lebenslage hat er damit allerdings nicht, da eine solche in der Regel für Männer in seinem Ort nicht angeboten wird. Hat der Mann wenig Einkommen, bleibt ihm nur übrig bei Bekannten, Freunden oder Verwandten unterzukommen, die ihn verständlicherweise in der Regel nur vorübergehend aufnehmen können. Ist der Mann sozial isoliert, was oft der Fall ist, hat er auch diese Möglichkeit nicht.  Will er nicht in der unerträglich gewordenen Beziehung verbleiben, dann bleibt ihm nur das Obdachlosenheim, das den Ansprüchen, die an ein Männerhaus zu stellen sind, in der Regel nicht gerecht wird  oder die Aufnahme in der Psychiatrie, in der er völlig deplaziert wäre. Bleibt der Mann aufgrund fehlender Alternativen in der Beziehung, setzt sich die Gewalt fort oder der sich bisher in der Opferrolle befindende Mann wird selber gegenüber seiner Partnerin gewalttätig. Besonders bei aggressionsgehemmten Männern, die sehr lange physische und psychische Tätlichkeiten ihrer Partnerin widerspruchslos erduldet haben, besteht die reale Gefahr, dass sich ihre angestaute Wut in einem plötzlichen gewalttätigen Akt gegen die Partnerin entlädt. Dies dürfte z.B. in vielen Fällen zutreffen, über die die Medien berichten, wo ein bisher eher unauffälliger und nicht gewalttätig in Erscheinung getretener Mann eine schwere Gewalttat gegen seine Partnerin verübt hat. 

 

Aus diesen und weiteren Gründen bedarf es geeigneter, sozialpädagogisch betreuter Wohnformen für Männer in Krisensituationen.

Das Männerbüro Berlin will daher - neben dem bereits existierenden und ehrenamtlich geführten Männerhaus Berlin-Brandenburg ein professionell betriebenes und senatsgefördertes Männerhaus eröffnen. Das Männerhaus soll eine Platzkapazität von bis zu 8 Plätzen haben, zwei der Plätze räumlich so angelegt sein, das auch Vätern mit ihren Kinder in einer Krisensituation Unterkunft und Betreuung erfahren können. unterkommen können. Im Vergleich zu den 426 Plätzen in den Berliner Frauenhäusern, stehen die 8 Plätze  im Verhältnis von 53:1. Auch gegenüber den 30 Plätzen des Frauenhauses Neuruppin sind 8 Plätze für das einzige Berliner Männerhaus ein mehr als bescheidener Rahmen. 

Wenn man von der von offizieller Seite mittlerweile eingeräumten Zahl von 5-10 Prozent männlicher Opfer weiblicher Gewalt in häuslichen Beziehungen ausginge, müssten in Berlin wenigstens 21 bis 42 Plätze in einem Männerhaus zur Verfügung stehen.  

 

Im Männerhaus hat jeder Mann seinen individuellen Raum, also einen eigenen Wohnraum.  Dies ist unabdingbar, da er häufig aus einer Beziehung kommt, wo es keine Möglichkeit des Rückzuges gab. Andere Bereiche, wie z.B. Wohnküche und Gemeinschaftsraum können durch alle Männer genutzt werden.  

Väter haben für ihre Kinder ein eigenes Kinderzimmer zur Verfügung, das unmittelbar neben dem Zimmer des Vaters liegt.  Der Kontakt zwischen den Kindern und ihren getrennt lebenden Müttern soll möglichst erhalten bleiben und gefördert werden. Bei Erforderlichkeit muss dieser in Form eines Begleiteten Umgangs stattfinden, damit auch in der hochkonflikthaften Phase keine Eskalation und keine Entfremdung zwischen dem Kind und der außerhalb lebenden Mutter eintritt. Der Begleitete Umgang wird in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt organisiert. 

Frauen ist im allgemeinen der Zugang zum Männerhaus nicht gestattet. Da die im Männerhaus untergebrachten Männer über eine ungehinderte Bewegungsfreiheit verfügen, können sie selbstverständlich außerhalb des Männerhauses  Kontakte aller Art eingehen, sich also auch, wenn sie es wollen, mit ihren Partnerinnen treffen. 

 

Über die Aufnahme im Männerhaus entscheidet das Leitungsteam des Hauses. Grundlage für eine Aufnahme ist ein freier Platz und die Klärung, ob der betreffende Mann zur Zielgruppe des Männerhauses gehört und ob er voraussichtlich in der Lage sein wird, für einen bestimmten Zeitraum in dieser Wohnform leben zu können. Dabei gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die Schilderung des Mannes über erlebte Gewalttätigkeiten seitens seiner Partnerin seinem subjektiven Erleben entspricht, was nicht gleichbedeutend damit ist, dass wir davon ausgehen, dass er an dem Konflikt unbeteiligt wäre. Auch das "Opfer" gestaltet die gewalttätige Beziehung mit.

Männer die mit ihren Kinder kommen, müssen nachweisen oder glaubhaft versichern, dass sie für ihre Kinder die gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Ist  dies nicht der Fall, können die Kinder nur aufgenommen werden, wenn der Vater unverzüglich einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreicht. Ist der Vater dazu nicht bereit, besteht die Möglichkeit die Kinder in die Obhut des Jugendamtes (Kinder- und Jugendnotdienst) zu geben oder die Kinder kehren in die Obhut der Mutter zurück. Die beschriebene Verfahrensweise ist notwendig, damit der Aufenthalt im Männerhaus nicht dazu missbraucht werden kann, um der Mutter ungerechtfertiger Weise die Kinder zu entziehen. Als Einrichtung sind wir gehalten dies so zu handhaben, um uns nicht den berechtigten Vorwurf der Beihilfe zur Kindesentziehung auszusetzen. Das Stellen einer Strafanzeige gegen die gewalttätige Partnerin ist keine Vorbedingung für die Aufnahme im Männerhaus. Dies sollte auch nicht unbedingtes Ziel sein, da unser Arbeitsansatz davon ausgeht, das Gewalt in Partnerschaften häufig Ausdruck ungeklärter Beziehungsprobleme sind und durch eine Strafanzeige ein möglicher Klärungsprozess nicht unnötigerweise verbaut werden sollte.

Der Aufenthalt im Männerhaus ist zeitlich befristet und soll genutzt werden, damit der betreffende Mann sich eine neue Perspektive erarbeiten und diese schrittweise umsetzen kann. Dabei unterstützen wir ihn.   

 

Aufnahme im Männerhaus finden vorrangig von Gewalt betroffene Männer. Sollten noch Plätze frei sein, können auch Männer in anderen Krisensituationen Aufnahme finden. 

Männer, die lediglich aus wirtschaftlichen Gründen, z.B. einer Überschuldung, um Aufnahme bitten, können wir in der Regel nicht aufnehmen. Diesen Männern empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einer Schuldnerberatungsstelle. 

Männer die suchtmittelabhängig oder psychisch krank sind , können nicht aufgenommen werden. Wir vermitteln in diesen Fällen an geeignete Betreuungseinrichtungen.

Männer, die sich von einer Aufnahme im Männerhaus lediglich einen "offiziell" bestätigten Opferbonus erhoffen, um bei anstehenden strafrechtlichen oder familienrechtlichen Verfahren, Vorteile zu erlangen, nehmen wir nicht auf.

 

Die Aufnahme des Mannes im Männerhaus kann ihm dabei unterstützen,  sich aus einer gewalttätigen Beziehung zu lösen. Gewalttätigkeiten gegen den Mann wird damit beendet. Aber auch gegenüber seiner Partnerin erweist sich die Aufnahme des Mannes im Männerhaus als gewaltpräventiv, da bei einem andauernden  räumlichen Zusammensein der Partner die Situation leicht eskalieren kann und in der Eskalation auch der Mann gegenüber seiner Partnerin gewalttätig werden könnte. Die Aufnahme von Männern mit Kindern ist gleichzeitig eine Maßnahme des Kinderschutzes, da auch den Kindern die Möglichkeit einer neuen gewaltfreien Perspektive gegeben wird.

 

Die Betreuung im Männerhaus wird durch einen zwei pädagogisch-psychologisch qualifizierte Mitarbeiter geleistet. Ein Mitarbeiter des Männerhauses verfügt über eine systemisch-familientherapeutische oder psychotherapeutische Zusatzqualifikation. Beide Mitarbeiter haben eine 30 Stunden Stelle, arbeiten also Teilzeit. Das Teilzeitmodell soll auch den Männern im Männerhaus als gelebtes Rollenvorbild dienen, um sich von der gesellschaftlich von Männern immer noch erwarteten Rolle als Vollzeitarbeitsmann emanzipieren zu können. 

Eine enge Zusammenarbeit des Leitungsteams mit den sozialen Einrichtungen in Berlin und Brandenburg, insbesondere dem Berliner Krisendienst wird angestrebt.

 

Um den aus Frauenhäusern bekannten "Drehtüreffekt" (die Frau geht aus einer gewalttätigen Beziehung in das Frauenhaus, kehrt dann wieder zurück in die vorherige Beziehung, wo sich die Gewalt weiter fortsetzt und sie später wieder um Aufnahme im Frauenhaus bittet)  zu vermeiden, wird von den Männern erwartet, sich nach einer Eingewöhnungszeit an therapeutischen Einzel- oder Gruppengesprächen zu beteiligen, bei denen es u.a. um solche wichtigen Themen wie Autonomie, Dominanz und Unterordnung, Spüren und Setzen von Grenzen, geht. Die Männer können in den Einzel- oder Gruppengesprächen lernen, ihre starke emotionale Abhängigkeit und ihr gering ausgeprägtes Vermögen gegenüber weiblichen Macht- und Dominanzansprüchen schrittweise zu verringern. Sie erleben die Möglichkeit der Entwicklung freundschaftlicher und solidarischer Beziehungen zu anderen Männern. 

Gelingt dem Mann diese Auseinandersetzung und Entwicklung nicht, so ist zu erwarten, dass er früher oder später wieder in einer Beziehung landet, in der er mit der Partnerin die alten gelernten destruktiven Muster weiterführt. Männer, die sich nach der Eingewöhnungszeit nicht an Beratungs- oder Therapiegesprächen, dies können auch externe Angebote außerhalb des Männerhauses sein, beteiligen möchten,  müssen nach einer Überdenkzeit das Männerhaus wieder verlassen.

Für die Miete und einen Teil der Unkosten kommen die im Männerhaus wohnenden Männer nach Möglichkeit selbst auf. Sind sie dazu nicht oder nur teilweise in der Lage können sie Sozialhilfe beantragen. Die Eigenbeteiligung hilft ihnen sich aus der Position als bloßes Objekt von Fürsorge zu lösen, eine Position, die sie in der verlassenen Beziehung häufig eingenommen haben.

 

Normale Reinigungs- und Reparaturarbeiten im Männerhaus erledigen die Männer in eigener Regie. Jeder Mann ist für sein eigenes Zimmer verantwortlich, die Gemeinschaftsräume werden in wechselnder Zuständigkeit gereinigt. Eine Waschmaschine kann von den Männern genutzt werden. 

Frühstück, Mittag uns Abendbrot kann in Gemeinschaft oder auch einzeln zubereitet und eingenommen werden. Im Männerhaus befindet sich ein Fernsehgerät und Videorecorder. Die Nutzung erfolgt unter Wahrung der Interessen aller Männer.

Männer, die erwerbstätig sind, können in gewohnter Weise ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen. Die Männer, die arbeitslos sind, werden vom Leitungsteam dabei unterstützt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.  Kinder, die mit ihren Vätern Aufnahme im Männerhaus gefunden haben, können weiterhin den Kindergarten und die Schule besuchen, wobei sichergestellt werden muss, dass sie dort nicht von der Mutter "abgefangen" werden.

 

 

 

 

Anfragen und Mitteilungen zum Thema

Unsere E-Mail Beratung ist kostenfrei für die erste von Ihnen an uns gesendete E-Mail und unsere darauffolgende Rückmeldung, bzw. unsere Antwort auf Ihre Fragen. Für eventuelle weitere Korrespondenz, in der wir ausführlicher als in unserer ersten Rückmeldung auf Ihre Fragen eingehen können, kostet je E-Mail 20 €.

Bitte beschränken Sie sich bei Ihren Anfragen auf maximal 40 Zeilen. Wird die Zeilenzahl von 40 Zeilen überschritten, beantworten wir Ihre Mail in der Regel nur nach Vorabüberweisung von 20 €.

Kontakt: info@maennerberatung.de

 

Die auf Ihre Anfragen gegebenen Antworten stellen nicht "die Wahrheit" darüber dar, "wie es wirklich ist", sondern sind eine subjektive Ansicht oder Meinung zu diesem Thema. 

Wegen der Vielzahl der uns per Mail erreichenden Anfragen bitte wir Sie um Verständnis, falls Sie nicht sofort eine Antwort von uns erhalten. In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe telefonische oder persönliche Beratung. Zeitdauer und Kosten nach Absprache. 

Bei Bedarf können Sie eine persönliche Einzel- oder Paarberatung bei uns vereinbaren. 

Falls Sie eine  telefonische oder persönliche Beratung wünschen, finden Sie nähere Informationen hier.

 

Nachfolgend können Sie ausgewählte Anfragen an uns und unsere Antworten darauf einsehen. Die persönlichen Angaben (Namen, Alter, Orte, etc.) der Absender und anderer beschriebener Personen wurden teilweise verfremdet, um die Anonymität der betreffenden Personen zu wahren.

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 10. März 2010 11:47

An: 

Betreff: ...-Beitrag über Männerhaus

 

Hallo Herr Thiel,

danke, für das nette Telefonat von eben. Wir sind für einen Beitrag über das Männerhaus immer noch auf der Suche nach einem betroffenen Mann, über dessen Schicksal wir das Männerhaus vorstellen können.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei der Suche behilflich sein könnten.

...

Vorab vielen Dank

mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

Hallo Frau ...,

wie ich erfahren habe, möchte das Projekt in ... nicht als Männerhaus bezeichnet werden, man will dort sowohl für gewaltbetroffene Männer als auch Frauen tätig sein.

Allerdings gibt es schon viele Angebote für betroffene Frauen. Die Idee ein gemischtgeschlechtliches Gewaltschutzhaus anzubieten ist durchaus ein interessanter Weg und passt mit der Idee von Gerhard Amendt zusammen, reine Frauenhäuser aufzulösen.

Siehe Anlage.

Ich teile den Ansatz von Herrn Amendt so nicht, meine aber, dass sowohl Frauen- wie auch Männerhäuser generell einen systemischen Ansatz verfolgen sollten, der weder den Frauen noch den Männern einen einseitigen Opfer- und Täterstatus zuweist.

Hier ist sicher noch viel zu tun, denn die bisherige Öffentlichkeitsarbeit der Frauenhäuser lässt vermuten, dass dort Männer immer noch als die Gewalttäter per se angesehen werden und die Frauenhausklientel als deren wehrlose Opfer. Weibliche Gewalttätigkeiten - auch in Form wechselseitiger gewalttätiger Interaktion zwischen Frauen und Männern - werden ausgeblendet und tabuisiert.

 

Möglicherweise hat die Bezeichnung des Projektes in ... als Männerhaus in den letzten Monaten in den Medien dazu geführt, dass die öffentlichen Institutionen des Landkreises ... sich gegen das dortige Projekt gestellt haben, das würde eine solche Entscheidung der Projektinitiatoren verstehbar machen, allerdings dann auch die Frage aufwerfen, wieso Hilfe für gewaltbetroffene Männer negativ stigmatisiert wird.

 

Von daher muss man wohl umdisponieren.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


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