Gewaltberatung

 

 

 

 

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Peter Thiel 

02.08.2010

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter:

Anti-Gewalt Training, Deeskalation, Gewalt, Gewaltberatung, Gewalteskalation, Gewaltfreie Kommunikation, Gewaltprävention

 

 

 

Wenn Sie bemerken, dass Sie häufig in Gewalthandlungen verstrickt sind, sei es als Täter, Opfer oder beides zusammen, kann es für Sie sinnvoll und hilfreich sein, dem im Rahmen einer Beratung oder auch Therapie nachzugehen, um so zukünftig Konflikte und Konfrontationen mit konstruktiveren Mitteln als dem der Gewalt oder dem des Opferseins zu begegnen.

Häufig tragen diejenigen, die in nicht nur zufällige Gewalthandlungen, wie z.B. bei einem Banküberfall, verstrickt sind, zur Entstehung und Eskalation von Gewalt selber bei. Dies gilt für die Fälle in denen man selber Täter/in oder, sei es als Mann oder Frau, das Opfer ist. Häufig wird Gewalt aber symmetrisch ausgeübt, so dass man auch bei oberflächlicher Betrachtung nicht herausfinden kann, wer der/die Täter/in und wer das Opfer ist.

Aus dieser Perspektive heraus, wird auch verständlich, warum das Gewaltschutzgesetz nur wenig geeignet oder sogar ungeeignet erscheint, Gewalt nachhaltig zu beenden. Hinzu kommt, dass das Gewaltschutzgesetz in rechtsstaatswidriger Weise die Beweislage umkehrt. Beschuldigte müssen nachweisen, dass sie unschuldig sind, statt wie es rechtsstaatlich korrekt wäre, ihnen die vorgetragen Beschuldigungen nachgewiesen werden müssen. Dass es ausgerechnet die Rot-Grüne Bundesregierung war, die hier den Boden des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit verlassen hat, kann da nur verwundern.

Im übrigen soll das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral männliche und weibliche Opfer schützen. 

 

Dass Männer als Opfer häuslicher Gewalt für manche Menschen schlechterdings nicht vorstellbar erscheinen, mag für den einfachen Mann oder die einfache Frau von der Straße entschuldbar sein. Wenn aber eine Professorin, die an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit, lehrt, verkündet:

"2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, durch das endlich die Zuweisung der Ehewohnung an die misshandelte Ehefrau zur Norm erhoben wurde."

Sibylla Flügge: "Vom Züchtigungsverbot zum Gewaltschutzgesetz. Rechtsforderungen der neuen Frauenbewegung zum Schutz vor Gewalt in der Ehe.", In: "Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur", Juni/Juli 2007, S. 64

 

 

dann sagt das einiges über die fachlichen Kompetenzen von Sibylla Flügge aus. Im Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) vom 11.12.2001 heißt es nämlich - im Gegensatz zur sprachlichen Suggestion durch Frau Flügge, Misshandelte seien immer Ehefrauen nicht aber auch Ehemänner oder männliche Beziehungspartner in heterosexuellen Partnerschaften:

 

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass es der Täter es unterlässt,

1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten

2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,

3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,

4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen,

5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn

1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit gedroht hat oder

2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich

a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedeten Besitztum eindringt oder

b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.

...

 

 

§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

 

 

Dass im Gesetz von "dem Täter" gesprochen wird, nicht aber von "dem Täter oder der Täterin", mag ein geistiges Armutszeugnis für die Juristen und Juristinnen im Bundesjustizministerium sein, die bei sicher recht üppigen Gehältern, handwerklich Pfuscherinnen und Pfuscher zu sein scheinen. Frau Professor oder Frau Professorin Flügge hätte aber klar sein müssen, dass mit der Bezeichnung "Täter" im Gesetz nicht ausschließlich Männer gemeint sind, sondern selbstredend auch Frauen als Täterinnen. Wenn man bedenkt, dass Frau Sibylla Flügge als Professorin an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit lehrt, dann kann man sich vorstellen, was das bei ahnungslosen Studentinnen und Studenten für Auswirkungen haben mag und mit welchem geistigen Horizont von Männern als Täter und Frauen als Opfer diese später in Jugendämtern und Jugendhilfe einer Arbeit nachgehen werden.

Womöglich mag Frau Flügge in ihrem Leben schlechte Erfahrungen gemacht haben. In der folgenden biografischen Darstellung finden sich dazu keine expliziten Hinweise. Zwar wird die Geburt zweier Kinder angezeigt, man darf annehmen, dass das die Kinder von Sibylla Flügge sind. Ein Vater der Kinder und eventueller Partner der Mutter findet keine Erwähnung, man kann nur hoffen, dass die Kinder nicht vaterlos aufwachsen mussten.

 

Prof. Dr. Sibylla FLÜGGE,

Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main

Geboren 1950. 1969-1974 Studium der Rechtswissenschaften an der JWG-Universität Frankfurt am Main, 2. juristisches Staatsexamen 1977. Geburt zweier Kinder. Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Frankfurt am Main. 1987-89 Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung und Studium der Kulturanthropologie an der JWG-Universität Frankfurt am Main. 1990-1993 Referentin für Gesundheitspolitik im Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main. 1993 Promotion zum Thema "Die Reformation der Geburtshilfe". Seit 1994 Professorin an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit, für das Fachgebiet "Recht der Frau".

Mitherausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT.

http://www.fif-frankfurt.de/fluegge.htm

08.06.2007

 

 

 

 

 

 

Literatur: 

Sibylla Flügge: "Vom Züchtigungsverbot zum Gewaltschutzgesetz. Rechtsforderungen der neuen Frauenbewegung zum Schutz vor Gewalt in der Ehe.", In: "Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur", Juni/Juli 2007, S. 64

Rudi Rhode; Mona Sabine Meis; Ralf Bongartz:  "Angriff ist die schlechteste Verteidigung. Der Weg zur kooperativen Konfliktbewältigung",  Junfermann. Paderborn 2003

 

 

 

Im Rahmen unserer systemisch orientierten Beratung, bzw. therapeutischen Arbeit geht es im Gegensatz zu den eher ideologisch gesetzten und rechtlich bedenklichen Intentionen des Gewaltschutzgesetzes nicht darum, Schuldzuweisungen vorzunehmen, sondern die Beteiligten dabei zu unterstützen, Wege aus der Gewaltverstrickung und zur gewaltfreie Lösung von Konflikten zu finden. Wir können gemeinsam der Frage nachgehen, welche Funktion die Gewalt in ihrem Leben hat, wo zu sie "gut" ist und welche Formen konstruktiverer Auseinandersetzung und Einflussnahme, als den des Weges über die Gewalt, es für Sie gibt.

Wenn im Zusammenhang von ausgeübter Gewalt gefordert wird, dass der Täter, die Täterin Verantwortung für sein / ihr gewalttätiges Handeln übernehmen soll, geht es uns entgegen dem landläufigen Mainstream nicht darum, Schuldbekenntnisse vom Täter / der Täterin einzufordern. Dies bringt niemanden weiter, im Gegenteil. Es bleibt bei einem bloßen Lippenbekenntnis "des" Täters, "der" Täterin. Dem "Opfer" bleibt die moralisch überlegene Position, die notwendige Veränderung wird allein auf "den Täter" / "die Täterin" projiziert. 

Uns geht es statt dessen darum, die eigenen Anteile am Konflikt und an der Gewalt zu erkennen und in der Gegenwart und in der Zukunft solche Veränderungen herbei zu führen, dass Gewalt als Mittel der Kommunikation nicht benötigt wird und gegenseitige Achtung und Respekt Einzug halten kann. 

 

Die Beratung kann einzeln, oder gemeinsam mit Ihrer Partnerin, ihrem Partner oder anderen Beteiligten stattfinden.

Bei Bedarf bieten wir eine telefonische Beratung an.

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner:

 

Peter Thiel, Familienberater, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF): zertifizierte Ausbildung in Lösungsorientierter-systemischer Psycho-Somatik und körperintegrierter Psychotherapie - www.gstb.org

Wolfgang Lindemann - Psychologischer Psychotherapeut

 

 

 

 

 

Beratungstermine finden in der Beratungspraxis Wollankstraße in Berlin-Pankow statt. 

 

 

 

 

Kontakt:

 

Telefon (030) 49 916 880 (Beratungspraxis)

 

Telefonische Erreichbarkeit in der Regel werktags 10 - 12 Uhr.

 

Zeiten für Beratungstermine 13 - 19 Uhr oder nach Vereinbarung.

 

Außerhalb dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

 

 

E-Mail (auch anonym möglich):  

 

info@maennerberatung.de

 

 

 

 

 

Beratungszeiten:

 

Montag bis Freitag zwischen 13 und 19 Uhr. 

Oder nach gesonderter Vereinbarung.

Für Termine am Wochenende oder zu ungünstigen Zeiten erheben wir einen erhöhten Kostensatz.

 

 


 

 

Anfragen und Mitteilungen zum Thema

Unsere E-Mail Beratung ist kostenfrei für die erste von Ihnen an uns gesendete E-Mail und unsere darauffolgende Rückmeldung, bzw. unsere Antwort auf Ihre Fragen. Für eventuelle weitere Korrespondenz, in der wir ausführlicher als in unserer ersten Rückmeldung auf Ihre Fragen eingehen können, kostet je E-Mail 20 €.

Bitte beschränken Sie sich bei Ihren Anfragen auf maximal 40 Zeilen. Wird die Zeilenzahl von 40 Zeilen überschritten, beantworten wir Ihre Mail in der Regel nur nach Vorabüberweisung von 20 €.

Kontakt: info@maennerberatung.de

 

Die auf Ihre Anfragen gegebenen Antworten stellen nicht "die Wahrheit" darüber dar, "wie es wirklich ist", sondern sind eine subjektive Ansicht oder Meinung zu diesem Thema. 

Wegen der Vielzahl der uns per Mail erreichenden Anfragen bitte wir Sie um Verständnis, falls Sie nicht sofort eine Antwort von uns erhalten. In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe telefonische oder persönliche Beratung. Zeitdauer und Kosten nach Absprache. 

Bei Bedarf können Sie eine persönliche Einzel- oder Paarberatung bei uns vereinbaren. 

Falls Sie eine telefonische oder persönliche Beratung wünschen, finden Sie nähere Informationen hier.

 

Nachfolgend können Sie ausgewählte Anfragen an uns und unsere Antworten darauf einsehen. Die persönlichen Angaben (Namen, Alter, Orte, etc.) der Absender und anderer beschriebener Personen wurden teilweise verfremdet, um die Anonymität der betreffenden Personen zu wahren.

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin 23 und möchte diese Seite nutzen, um endlich, wenn auch bitte anonym, zu beschreiben, was mir vor einigen Jahren, passiert ist. Wahrscheinlich klingt diese Geschichte sehr unglaubwürdig. Das ist aber wohl auch einer der Gründe, warum ich dieses Erlebnis nicht aus dem Kopf kriege.

Es muss im Sommer 93 gewesen sein, als ich mit ein paar Freunden im Freibad war.

Nachdem meine Freunde, die von ihren Eltern früher als ich abgeholt wurden, gegangen waren, wollte ich davon profitieren, dass sich das Bad zu leeren begann und noch ein paar Runden schwimmen gehen. Auf dem Weg zum Becken muss ich wohl etwas in Gedanken gewesen sein und so trat ich versehentlich auf ein Stück Kuchen, das offensichtlich einer Gruppe Mädchen gehörte, die daneben auf ihren Badetüchern lagen.

Die Sache war mir natürlich furchtbar peinlich, zumal die Mädchen mindestens fünf Jahre älter waren als ich. Das Mädchen, das mir am nächsten lag – und die offenbar den Kuchen mitgebracht hatte – war ziemlich zornig. Sie stand auf, packte mich an den Haaren und schrie mich an. Dann gab sie mir eine Ohrfeige, wie ich bis dahin noch nie eine bekommen hatte. Vor Schmerz und Scham wurden mir die Beine weich und als sie mir einen kleinen Schubs gab, fiel ich zu Boden.

Was dann geschah kann ich nicht mehr genau sagen. Ich weiß nur, dass ich plötzlich von allen vier Mädchen umringt war, während ich in der Mitte auf dem Boden lag. Das Mädchen, das mich geschlagen hatte, wollte von mir eine Entschuldigung. Zu meinem Pech war ich dazu viel zu durcheinander, denn als ich nicht sofort etwas sagte, trat sie mir in die Seite. Eine andere sagte, sie habe eine Idee und begann zu kichern. Sie griff nach dem zertretenen Kuchen und patschte ihn mir ins Gesicht. Nun lachten alle vier, bis sie feststellten dass sich ein älterer Herr näherte. Ein drittes Mädchen reagierte schnell, warf mir ein Handtuch über den Kopf und begann, mich zu streicheln. Eigentlich kann ich nicht glauben, dass dem Mann nichts aufgefallen ist. Aber der ging einfach weiter.

Ich nutzte die Unterbrechung machte mich los und rannte schluchzend davon.

Alles war mir wahnsinnig peinlich und ich wollte nur noch meine Sachen holen und gehen.

Als ich jedoch meine Sachen gepackt hatte und auf dem Weg zu den Kabinen war, kamen zwei der Mädchen mir nach, erklärten mir sie würden mich zu den Umkleideräumen begleiten und die eine legte ihren Arm um meine Schulter.

Dort angekommen schoben sie mich in eine freie Kabine und klappten die Bank vor. „Komm bloß nicht auf die Idee das irgend jemandem zu erzählen,“ sagte eine zu mir. Dann gab mir das eine Mädchen noch einmal eine Ohrfeige. Ihre Hände waren aus damaliger Sicht entsetzlich groß und die Schläge taten wirklich weh.

Sie hielt meine Hände fest und forderte die andere auf mich ebenfalls zu ohrfeigen damit ich mir ausmalen könne was passiere wenn ich jemandem davon erzählte. Als diese ihrer Aufforderung nach kam war ihr das nicht kräftig genug und die andere durfte noch zwei Mal zuschlagen. Ich begann erneut zu schluchzen weshalb mir das Mädchen nun den Mund zu hielt. Die, die mich festgehalten hatte, schlug mir noch ein paar Mal mit der flachen Hand auf den Po, was durch die dünne Badehose fürchterlich schmerzte. Dann ließen sie mich, vor mich hin schluchzend, in der Kabine zurück.

Natürlich habe ich nie jemandem davon erzählt, weil ich immer Angst hatte, verspottet zu werden. Und genau das halte ich für den entscheidenden Punkt.

Wenn Mädchen oder Frauen sich etwas derartiges erlauben, müssen sie kaum Folgen befürchten. Sie können sich schon darauf verlassen, dass die Jungs viel zu sehr die Schmach und den Spott fürchten der ihnen, die so in ihrer Männlichkeit getroffen wurden, sicher scheint, wenn sie sich damit an andere wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthis Meier, 3.08.2003

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie bitte die lange Reaktionszeit.

Sie können meine Erfahrungen gerne veröffentlichen, sofern dies tatsächlich anonym geschieht und sofern Sie mir Glauben schenken.

Obwohl ich mich nicht so gerne an Ihrem Forschungsvorhaben beteiligen möchte, möchte ich dies mit dem Wunsch verbinden, ob Sie sich diesem Problem nicht mehr annehmen könnten. Ich bin überzeugt davon, dass es sehr häufig zu Gewalttätigkeiten von jungen Frauen oder Mädchen an gleichaltrigen oder jüngeren Jungs kommt, diese aber ebenso wie ich darüber nicht sprechen können oder wollen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Matthias Meier, 22.09.2003

 

 


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