Gewalt

 

 

Twin Towers in New York vor der Zerstörung am 11.09.2001

 

 

 

 

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Peter Thiel - Systemischer Berater und Therapeut (DGSF

27.11.2017

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter:  

Aggression, Amok, Angst, Anti-Gewalt Training, Begegnung, Beziehungsgewalt, Deeskalation, familiäre Gewalt, Frauengewalt, Gewalt, Gewaltberatung, Gewaltdebatte, Gewalteskalation, Gewaltforschung, Gewaltfreie Kommunikation, Gewaltphantasien, Gewaltprävention, Gewaltschutzgesetz, Gewalt zwischen Frauen und Männern, häusliche Gewalt, Kontakt, Männergewalt, Opfer, physische Gewalt, psychische Gewalt, strukturelle Gewalt, Täter, Täterin, Vergewaltiger, Vergewaltigerin, Vergewaltigung, Wegweisung

 

 

 

 

Der Begriff der "Gewalt"  beinhaltet ursprünglich eine Bezeichnung für "Kraft" und "Stärke" (engl. "force") und dann vor allem für "Herrschaft" bzw. "Regierung" (wie noch deutlich im Wort von der gesetzgebenden oder der himmlischen Gewalt; lat. imperium, auctoritas, potestas) und nicht zuletzt die Bedeutung von Gewalt als "Macht" (engl. power), während der Begriff der Gewalt sich heute immer mehr einer Semantik einer "verletzenden, zerstörerischen Handlung" (lat. vioentia; engl. violence) angenähert hat (vgl. Reinhart Wolff, Berliner Kinder- und Jugendbericht, 2000).

Im Sprachgebrauch finden wir den im Sinne von Kraft, Stärke und Herrschaft positiv besetzten Gewaltbegriff noch vor, so z.B. im Rechtsstaat im Begriff der Gewaltenteilung von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion, im Begriff der Schlüsselgewalt, der die Ehefrau zur eigenständigen Haushaltsverwaltung ermächtigte oder wenn wir von einer gewaltigen Kraftanstrengung eines Gewichthebers sprechen. Selbst in der "Olsenbande", dem dänischen Kultfilm über die drei liebenswerten Ganoven Benny, Kljelt und Egon, taucht der Gewaltbegriff in einem positiven Licht auf, wenn Benny immer wieder sagt, "Mächtig gewaltig, Egon". Dieser positiv verstandene Gewaltbegriff ist heute zunehmend einem ausschließlich negativ besetzten Gewaltbegriff gewichen: Keine Gewalt!

 

 

"In den Sozialwissenschaften bedeutet Gewalt die Anwendung von physischen und/oder psychischen Zwang gegenüber einem anderen, um diesem Schaden zuzufügen bzw. ihn der Herrschaft des Gewaltausübenden zu unterwerfen oder um solcher Gewaltausübung (mittels Gegen-Gewalt) zu begegnen."

Meyers Grosses Taschenlexikon, Mannheim 1981

Die vorstehenden Definitionen zugrunde gelegt, stellt z.B. ein im Geist der Achtung des Gegners durchgeführter sportlicher Boxkampf keine Ausübung von Gewalt dar.  

 

 

"Im Strafrecht neben der „Drohung“ Tatbestandsmerkmal verschiedener Delikte gegen die persönliche Freiheit (z.B. Nötigung). Unter Gewalt fällt sowohl die absolute Gewalt (lat. vis absoluta), d.h. das Unmöglichmachen der Willensbildung oder -betätigung, wie die kompulsive Gewalt (lat. vis compulsiva), d.h., das Zufügen gegenwärtiger Übel, um psychischen Zwang auszuüben."

 

so die Definition in Bertelsmann Lexikon Verlag, 1995

 

 

Gemünden (1994, S. 44) schlägt, ausgehend von juristischen Aspekten folgende Definition vor:

 

"Gewalt ist ein bewusster und gewollter physischer Angriff eines Menschen auf den Körper eines anderen Menschen unter Hervorrufung physischer Zwangseinwirkungen, der den Willen des angegriffenen in bezug auf ein über den bloßen Angriff hinausreichendes Ziel ausschaltet oder der auf bloße Hervorrufung körperlicher Schmerzen oder körperlicher Verletzungen zielt, wobei es auf eine besondere Kraftentfaltung durch den Angreifer nicht ankommt."

 

Die Einengung des Begriffes der Gewalt von seiner ursprünglichen Bedeutung der Kraft, Stärke, Herrschaft, Regierung und Macht auf den eng umgrenzten Bereich "verletzenden, zerstörerischen Handlung" scheint einerseits hilfreich zu sein, um komplexes Geschehen zu vereinfachen und damit begreifbar zu machen, andererseits scheint es gerade diese Einengung zu sein, die die gegenwärtige Debatte um Gewalt so unergiebig, einseitig schuldzuweisend und ermüdend macht.

Sinnvoll erscheint es Gewalt in dem kontextuellen Rahmen zu sehen, in dem sie entsteht, eingebettet ist und ihren systemspezifischen Sinn hat, auch wenn wir diesen nicht mögen oder sogar verabscheuen. Beschränken wir uns auf bloße Ablehnung und Ächtung von Gewalt, was in der heutigen ideologisch dominierten Debatte zu meist zu beobachten ist, beschränkten wir uns, so wie es die Schulmedizin klassischerweise tut, auf die Bekämpfung des Symptoms. Das mag im sogenannten "Gesundheitswesen", das in Wirklichkeit wohl eher ein "Krankheitswesen" ist, gut für die Pharmaindustrie und die umfangreiche Helferindustrie sein, der Patient wird davon jedoch nicht geheilt, sondern nur von einem Symptom ins nächste geschickt (Symptomverschiebung). Die bloße Ächtung von Gewalt, wenn sie nicht mit der Möglichkeit verbunden wird, die dahinter stehenden Konflikte zu lösen, führt letztlich wohl auch zu einer unbeabsichtigten Verstärkung von Gewalt, da sich nichts auf Dauer verdrängen lässt und die Verdrängung selbst die Gewaltdisposition gegen sich oder gegen andere verstärkt. 

 

 

Es erscheint sinnvoll darauf zu achten, dass es verschiedene Gewaltbegriffe gibt. Dies ist auch sinnvoll, da es verschiedene Sichtweisen auf "die Wirklichkeit" gibt und letztlich keiner das Monopol darauf hat, festzulegen, was denn nun schlussendlich Gewalt sei und was nicht. Dies kann man auch bei dem Streit um die Begriffe sexuellen Missbrauchs und Sexueller Gewalt sehen.  Beide Begriffe können ihre Berechtigung haben. Es kommt aber darauf an, achtsam mit der jeweiligen Verwendung umzugehen und nicht alles nach belieben zu vermischen.  

So ist auch im Strafrecht Gewalt nicht gleich Gewalt. Man kann als Elternteil durchaus seinem Kind eine leichte Ohrfeige geben, ohne deswegen Gefahr zu laufen, mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen. Zwar ist im Bürgerlichen Gesetzbuch formuliert:

 

 

§ 1631 BGB (Inhalt der Personensorge)

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig

(3) ... 

 

 

 

Doch ist diese Regelung nicht strafbewehrt. Ganz anders offenbar wenn ein Erwachsener einen anderen Erwachsenen ohrfeigt. Dann gilt die Regelung aus dem Strafgesetzbuch:

 

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

 

Hinzuzufügen ist, dass auch Gewalt von Erwachsenen gegen Erwachsene nicht immer gleich angesehen wird. So dürfte üblicherweise eine Frau die ihrem Mann eine Ohrfeige gibt, als temperamentvolle Frau oder als eine Frau die sich ihrer Haut zu wehren weiß, definiert werden. Ein Mann, der seiner Frau eine Ohrfeige gibt, ist dagegen ein Misshandler und Gewalttäter und bedarf einer polizeilich angeordneten Wohnungswegweisung und der Teilnahme an einem Umerziehungsprogramm für männliche Gewalttäter. 

Auch Gewalt die eine Frau gegen ein Kind verübt ist nicht das selbe wie Gewalt die ein Mann gegen ein Kind verübt. Die  Gewalt des Mannes ist die schlimmere, auch wenn das Kind das noch nicht weiß und erst viel später beim Lesen frauenbewegter Texte darüber erfährt. Der Schlag einer Mutter ins Gesicht eines Kindes ist gewissermaßen ein Liebesbeweis der Mutter, wovon das Kind aber noch nichts weiß, sondern erst im Erwachsenenalter als Mitglied bei der frauenpolitischen Partei Bündnis 90 / Die Grünen darüber aufgeklärt wird, dass es von der Mutter nicht geschlagen worden ist, sondern innig geliebt wurde.

Männer haben ein Gewaltproblem, darüber sind sich alle männerphobischen AktivistInnen einig und liefern gleich noch das Rezept mit, wie dieses Problem zu lösen wäre, nämlich durch Erziehung:

"Männer zur Gewaltfreiheit erziehen", so betitelt die Zeitschrift "FrauenRat" einen Aufsatz ihrer Vorsitzenden Inge von Bönninghausen ("FrauenRat", 2/2004, S. 32), in der diese über die 48. Sitzung der UN-Frauenrechtskonferenz berichtet: 

 

"... Knapp zusammengefasst sollen Jungen und Männer zu geschlechtersensiblen Verhalten erzogen werden und vor allem zur Gewaltfreiheit". 

 

 

Wer diese "Erziehung" übernehmen soll, wird nicht bekannt gegeben, wahrscheinlich wieder die Frauen, die dies seit Hunderten von Jahren an sich gezogen haben, ohne dass dies bisher zu einem Ende der Gewalt geführt hätte. Es muss doch nachdenklich machen, wie es dazu kommt, dass viele Männer ein Gewaltproblem haben, obwohl sie doch überwiegend von angeblich friedfertigen Müttern, Kindergärtnerinnen, Tanten und Grundschullehrerinnen betreut und erzogen werden. Vielleicht hängt das ganz einfach auch damit zusammen, dass Männer seit Jahrhunderten auf die rauhe Außenwelt verwiesen werden und Väter noch im Jahr 2003 durch das Bundesverfassungsgericht unter seinem eigenartigem Vorsitzenden Hans-Jürgen Papier in ausgrenzender Weise auf die Rolle von männlichen Geldbeschaffungsmaschinen verwiesen werden.

 

Vergleiche hierzu: 

Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder). 

 

 

Interessanter Weise gibt es einen von der Frauenbewegung initiierten Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen. Allerdings gibt es keinen von der Frauenbewegung initiierten Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Kinder, obwohl man doch annehmen muss, dass Kinder ausschließlich unter der Gewalt von Männern zu leiden haben.

 

Tag gegen Gewalt an Frauen: Böse wirkt unter Rot-Rot weiter

 

Sibyll Klotz, Fraktionsvorsitzende, erklärt:

Immer mehr Frauen zeigen ihre gewalttätigen Ehemänner und Lebensgefährten an - statt zu verdrängen, ängstlich zu verschweigen und die Gewalt weiter zu ertragen. Allein im ersten Halbjahr 2005 waren es in Berlin rund 8.000 Fälle von häuslicher Gewalt, fast so viele wie im gesamten Jahr 2002. Es ist gut, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder wird nicht mehr als Privatangelegenheit gilt. Diesen Perspektivenwechsel haben wir dem rot-grünen Gewaltschutzgesetzes des Bundes und der guten Kooperation von Schutz- und Beratungseinrichtungen mit Polizei, Justiz, Verwaltung, Gesundheitseinrichtungen hier in Berlin zu verdanken.

Allerdings ist die Politik des rot-roten Senats für von Gewalt betroffenen Frauen tückisch: Wer Frauen ermutigt und in die Lage versetzt, aus Gewaltbeziehungen auszubrechen, muss für entsprechende Hilfsangebote sorgen. SPD und Linkspartei kürzen diese aber seit 2001 kontinuierlich. Auch wenn die Schließung des 2. Frauenhauses verhindert wurden konnte, wurde ein Drittel der Plätze gestrichen. Wegen Überfüllung haben die Berliner Frauenhäusern mehrfach in diesem Jahr einen Aufnahmestopp verhängen müssen. Das zeigt, dass die vorgehaltenen Plätze nicht ausreichen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordert den Senat auf, ausreichend Plätze bereitzustellen. Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt sind, benötigen ein ausdifferenziertes und finanziell abgesichertes Hilfe- und Unterstützungssystem. Insbesondere der rechtliche und soziale Schutz für Migrantinnen muss verstärkt werden.

Bündnis 90 / Die Grünen kritisieren, dass sowohl der Bundesrat bei der Initiative gegen Zwangsverheiratung, als auch die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD auf jegliche Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die Opfer von Zwangsverheiratungen verzichten. In Berlin gilt unter Rot/Rot eine Weisung des Innenstaatsekretärs Kuno Böse (CDU) aus dem Jahr 1997. Einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom November 2004 (Danach soll Zwangsverheiratung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründen.) ignoriert der Senat. Das ist vollkommen inakzeptabel.

 

PRESSEERKLÄRUNG

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Abgeordnetenhaus Berlin

Telefon: 030-2325 2450/51

www.gruene-fraktion-berlin.de 

11/2005

 

 

 

Man kann nun rätseln, warum sich die Frauenbewegung nicht auch um einen solchen Aktionstag bemüht. Vielleicht deshalb, weil zum einen dann auch die massive Gewalt von Frauen gegen Kinder zur Sprache käme. Zum anderen bedürfen Frauen offenbar erst des eigenen Opfers, damit sie das Opfer des Kindes für relevant ansehen. Das Kind tritt daher erst dann als Opfer hervor, wenn es von einem Mann misshandelt wird.

Um sich in der Gewaltdebatte überhaupt gegenseitig zu verstehen, muss in der gemeinsamen Kommunikation definiert werden, welchen Gewaltbegriff man jeweils zugrunde legt.

Je nachdem, was ich als Gewalt definiere, erhalte ich verschiedene Zahlen über gewaltbetroffene Männer, Frauen, Jungen und Mädchen und intersexuelle Menschen (Zwitter). Einen weiten Gewaltbegriff vorausgesetzt werden die Opferraten bei 100 Prozent liegen. Einen sehr engen Gewaltbegriff vorausgesetzt werde ich Opferraten von 1 Prozent ermitteln.

 

 

 

 

Destruktive und konstruktive Gewalt

Manfred Sader unterscheidet zwischen destruktiver und konstruktiver Gewalt, wobei er selbst einräumt, dass die Abgrenzung eine Sache der subjektiven Bewertung ist, letztlich also konstruiert wird. Destruktive Gewalt ist nach Sader der Oberbegriff "für Mord und Totschlag, Vertreibung, Folter, Gefangensetzung und andere absichtliche Schädigungen von Menschen". 

 

Vergleiche hierzu:

Manfred Sader: "Gruppenprozesse und destruktive Gewalt", In: "Gruppendynamik", Heft 4, 2006, S. 339

 

Bei dieser Aufzählung wird deutlich, dass es keine eindeutige Definition darüber geben kann, was destruktive Gewalt wäre und was nicht. Auch im bürgerlich-demokratischen Rechtsstaat werden Menschen gefangengenommen oder vertrieben. So z.B. bei einem Polizeieinsatz gegen Demonstranten, der Inhaftierung eines einer Straftat beschuldigten Menschen, der Zwangsräumung einer Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher oder bei dem Verbot des Betreten der eigenen Wohnung im Rahmen des sogenannten Gewaltschutzgesetztes. Der durchschnittliche nicht betroffene Bürger wird diese Gewalt als konstruktiv ansehen, weil sie wichtige allgemein anerkannte Rechtsschutzbedürfnisse befriedigt, der von der Gewalt Betroffene wird die in der Regel wohl nicht so sehen.

In den USA gilt die Hinrichtung von Menschen allgemein als legitime und konstruktive Form der Ausübung von Gewalt. Das Hinrichtungsopfer hat da womöglich eine ganz andere Meinung und in den westeuropäischen Staaten teilt man überwiegend diese Ansicht. 

 

 

 

 

 

Subjektive Wahrnehmung einer Handlung oder Situation als Gewalt

Was als Gewalt empfunden wird unterliegt der subjektiven Wahrnehmung und Wertung. Dieses Phänomen ist aus den Forschungen über Sicherheits- und Bedrohungsgefühle hinlänglich bekannt. In der Medienwelt des Jahr 2004 werden jeden Tag Gewalttaten berichtet, in der DDR der achtziger Jahre gab es kaum Medienberichte über Gewalt,  das Sicherheitsgefühl der DDR-Bürger war dementsprechend hoch, das der Bundesbürger des Jahres 2004 dementsprechend niedriger.  

Der seit den sechziger Jahren in Westdeutschland geführte öffentliche Diskurs von Gewalt gegen Frauen hat natürlich auch einen Rückkopplungseffekt. Um etwas als Gewalt zu definieren, brauche ich einen Vergleichsmaßstab, an dem ich meine Erfahrungen messen kann. Wird über Gewalt nicht kommuniziert, fehlt mir dieser Maßstab und ich werde vieles nicht als Gewalt benennen, was ich bei Vorhandensein eines Maßstabes als Gewalt benannt hätte.

Hätte man in den fünfziger Jahren eine repräsentative Befragung von Frauen zum Thema erlebter Gewalt durchgeführt, so wären dort bedeutend weniger Gewalterfahrungen berichtet worden als in der ersten bundesweiten Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2004, in der folgendes berichtet wird:

„In deutschen Beziehungen wird mehr geprügelt, vergewaltigt und gedemütigt als in vielen anderen europäischen Ländern. Etwa 58 Prozent der Frauen werden sexuell belästigt, 37 Prozent sind Opfer körperlicher Misshandlung.“ 

http://www.n-tv.de/5426364.html

 

Dabei kann man nicht annehmen, dass Frauen in den fünfziger Jahren weniger Gewalterfahrungen gemacht hätten als 50 Jahre später. Eher wäre das Gegenteil zu vermuten.

Männer wiederum nehmen im Gegensatz zu Frauen vieles gar nicht als Gewalt wahr, weil ihre Wahrnehmungssensibilität nach dem Motto "Indianer spüren keinen Schmerz" reduziert ist und weil ihnen oft der Begriff davon fehlt, etwas überhaupt als Gewalt zu erkennen und einzuordnen. So trifft man z.B. Polizisten die nach  gegen sie gerichteten schweren Gewaltattacken meinen, sie müssten am nächsten Tag genau so fit sein wie am Tag vor dem Geschehen. Weibliche Gewalt gegen Männer wird von den betroffenen Männern wohl noch viel weniger als Gewalt wahrgenommen, als wenn die Angreifer männlich gewesen wären. 

Dieses spezifisch männliche Phänomene einer Gewaltdesensibilität trifft man bis hin in die Kreise von Sozialarbeitern und Familienberatern an, die aufgrund einer ähnlichen männlichen Sozialisation nicht weniger wahrnehmungseingeschränkt sind, als der durchschnittliche Mann.

Die Kehrseite der Gewaltdesensibilisierung ist die Hypersensibilisierung oder im Extremfall die eingebildete oder nach außen projizierte Gewalt. So z.B. im Extrem bei einem paranoiden Menschen. 

 

 

 

 

 

Physische (körperliche) und psychische (seelische) Gewalt

Im engeren Sinne wird unter Gewalt eine unmittelbar im Körperkontakt vollzogene Einwirkung eines Menschen auf einen anderen verstanden. Gewalt ist menschliches Tun. Tiere können in diesem Sinne keine Gewalt auf Menschen ausüben, auch wenn sie im Einzelfall wie z.B. ein Krokodil, ein Haifisch oder eine Schlange einen Menschen verletzen oder sogar töten.

Die Einführung des Begriffes psychischer Gewalt ist zweifellos sinnvoll, gleichwohl sollten die damit verbundenen Gefahren beachtet werden. Zu beachten ist hierbei, ob seitens des vermeintlichen Täters/Täterin eine Schädigungsabsicht besteht oder nicht. Fehlt diese Schädigungsabsicht, so kann beim "Opfer" die Handlung dennoch als Gewalt verstanden werden, obwohl sie beim vermeintlichen Täter/Täterin als auch beim neutralen Außenstehenden nicht als solche verstanden werden muss.  

 

„Die Verschiebung des Verletzungskriteriums von der physischen zur psychischen Verwundung hat weitreichende Konsequenzen. Sie öffnet eine semantische Schleuse, weil sie den Akzent von der direkten Schädigungsabsicht und dem eindeutigen Handanlegen des Täters auf die Gefühlswirklichkeit und das subjektive Erleben des Opfers verlagert. Wo jedes durch Handlungen anderer verursachte Leiden bereits hinreichend die Verwendung des Gewaltbegriffs legitimiert, stehen seiner weiteren Ausdehnung kaum mehr Hindernisse im Weg. Opfer ist jetzt, wer sich als Opfer fühlt. Und schon das Mitfühlen mit dem Opfer rechtfertigt fortan die Übernahme der Pose des Anklägers.“

http://www.online-merkur.de/seiten/lp200409d.php

 

 

 

Die Natur der Sache bringt es mit sich, dass insbesondere seelische Gewalt schwer nachzuweisen (zu beweisen) ist. Nach einer körperlichen Gewaltausübung bleiben häufig körperliche Spuren oder Verletzungen zurück, die somit für Opfer und Täter/innen sichtbar sind. Auch dritte Personen oder Stellen (Arzt, Polizei, Staatsanwaltschaft) können somit glaubhaft auf die Verletzung aufmerksam gemacht werden. Körperliche Verletzungen sind häufig, aber nicht immer (denken wir nur an Kampfsportarten) mit seelischen Verletzungen verknüpft. 

Seelische Gewalt trifft den Menschen in seiner Würde. Seelische Gewalt ist ein Angriff auf das Selbst. Ein Mensch ist um so stärker betroffen, um so instabiler seine psychische Identität ist. Seelische Gewalt kann bei Erwachsenen wohl deshalb so verheerend wirken, weil sie uns in lange zurückliegende Zeiten zurückversetzt, in der wir als Kinder den Angriffen von Erwachsenen, häufig auch der eigenen Mutter  oder dem eigenen Vater ausgesetzt waren, also Menschen, von denen wir existenziell zutiefst abhängig waren. Der aktuelle seelische Angriff, z.B. der Partnerin kann daher eine Retraumatisierung hervorrufen, in der die alte nichtabgeschlossene und verarbeitete Szene und die von ihr ausgehende Bedrohung wieder ins Bewusstsein dringt.

Seelische Gewalt kann auf die verschiedenste Weise ausgeübt werden. Selbst Lachen (Auslachen) kann eine Form von Gewalt darstellen.

 

vergleiche hierzu:

Lenz Prütting: "`Und auf Vernichtung läuft`s hinaus.` Über Gelächter und Scham"; In: "Berliner Debatte Initial", 2006, Heft 1/2; S. 123-136

 

 

 

 

 

Gewalt im freiwilligen oder im unfreiwilligen Kontext, intentionaler (zielgerichteter) und nichtintentionaler Gewalt. I

Im Sport, so z.B. bei den Kampfsportarten ist der Kontext freiwillig. Die Teilnehmer haben in der Regel die Möglichkeit der Konfrontation und dem Kampf auszuweichen, in dem sie einfach nicht antreten. Werde ich dagegen Opfer einer Geiselnahme, so handelt es sich um einen unfreiwilligen Kontext von Gewalt.  

Intentionale Gewalt ist z.B. der bewusste körperliche Angriff auf einen Menschen, mit dem Ziel diesen Schaden zuzufügen. So z.B. bei der Vollstreckung der Todesstrafe in den USA, wo der Tod des Delinquenten das Ziel der "Behandlung" mit der Giftspritze oder dem elektrischen Stuhl ist. Nichtintentionale Gewalt dürften viele traditionell selektionsorientierte Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren sein, wo der Gutachter zwar nicht die Schädigung der Eltern oder des Kindes beabsichtigt, dieses aber real durch die Tätigkeit des Gutachters passiert.

 

Es gibt weiterhin persönlich ausgeübte Gewalt und strukturelle Gewalt.  In den beiden vorstehenden Beispielen handelt es sich um persönlich ausgeübte Gewalt. Der Geiselnehmer kann aber im Auftrag eines anderen handeln, in diesem Fall kommt zu der persönlich ausgeübten Gewalt noch eine indirekt vermittelt ausgeübte Gewalt hinzu. Adolf Hitler hat, so weit bekannt, keinen einzigen Menschen persönlich ermordet, gleichwohl trägt er, der an der Spitze der staatlich organisierten und gesellschaftlich weitestgehend tolerierten Mordmaschinerie stand, erhebliche Verantwortung für den Mord an Millionen Menschen.

 

 

 

 

 

 

Orte und Anzahl der Beteiligten

Gewalt lässt sich weiterhin nach dem Bereich unterscheiden, in dem sie auftritt, so z.B. im häuslichen Bereich, in Intimpartnerschaften, im öffentlichen Raum. Strukturelle Gewalt ist gewissermaßen Gewalt im virtuellen Raum (Gesetze, Verordnungen, herrschende Meinungen, etc.)  wenngleich mit ganz irdisch spürbaren Folgen.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Anzahl der beteiligten Personen. Minimal reicht dafür ein Mensch aus, der sich selbst Gewalt zufügt. Auf der anderen quantitativen Seite  kommt es zur Beteiligung vielen Menschen an der Ausübung von Gewalt wie z.B. in Ex-Jugoslawien beim Bürgerkrieg. 

 

Im Bereich der sogenannten häuslichen Gewalt unterscheiden Gemünden wie auch Kavemann  zwischen expressiver und instrumenteller Gewalt. Diese Unterscheidung scheint künstlich und nicht hilfreich, die Gewaltdynamik und den Sinn von Gewalt zu verstehen. "Expressive" Gewalt ist auch immer "instrumentelle" Gewalt, denn Gewalt hat immer einen Zweck oder einen Sinn. Wenn dieser verstanden ist, kann man gemeinsam mit den Betroffenen nach konstruktiven Alternativen und Lösungen zu suchen, die die Ausübung von Gewalt überflüssig machen. 

 

 

 

 

 

Unterscheidung von Gewalt und Aggression 

Gewalt und Aggression werden häufig gleichgesetzt, sind aber bei weiten nicht das Gleiche.  Aggression leitet sich ab von dem lateinischen Wort "aggredere", was übersetzt "herangehen" heißt. Aggression ist eine Fähigkeit des Menschen mit den ihm wichtigen Dingen oder Personen in Kontakt zu treten. Gerade daran mangelt es in unserer Kultur, wir gehen nicht heran an die Objekte unseres Interesses. Statt dessen verlieren wir uns in Wunschträumen und Ersatzbefriedigungen, schlucken ungeprüft fremde Meinungen, ernähren uns ohne zu kauen von Brei und Pudding. Sichtbares körperliches Zeichen unterdrückter Aggression ist z.B. Zahnverfall. 

Gewalt ist auch eine Form von Aggression, die bewusst oder unbewusst das Ziel verfolgt, den oder der Angegriffenen Schaden zuzufügen. Gewalt kann auch gegen sich selbst ausgeübt werden, z.B. Fingernägel knabbern, Schnippeln, Selbstverstümmelung oder Selbsttötung.  Aber auch, indem man andere Menschen "einlädt", gegen sich selbst gewalttätig zu sein (Masochismus).

Gewalt ist häufig mit Wut verknüpft. "Wut enthält die drei Komponenten der Aggression: Zerstören, Vernichten und Initiative. Die Hitze der Wut ist die des Verlangens und der Initiative. Zuerst wird das Hindernis einfach als Teil der bestehenden Form betrachtet, die es zu zerstören gilt, und wird auch seinerseits mit lustvoller Hitzigkeit angegriffen. Wenn aber die frustrierende Natur des Hindernisses deutlich wird, wird die anhaltende Spannung des auf Befriedigung drängenden Selbst schmerzhaft, und zu dem warmen zerstörerischen Verlangen tritt die kalte Notwendigkeit der Vernichtung hinzu. ... Im allgemeinen ist Wut eine Leidenschaft der Sympathie; sie vereinigt die Personen, weil sie mit Begehren gemischt ist." (Perls "Gestalttherapie. Grundlagen", S. 135)

 

Man kann davon ausgehen, dass unterdrückte Wut zu Gewalt führt. Wenn der Gegner zu stark ist, dies ist regelmäßig in der Eltern-Kind-Beziehung der Fall, wird die Gewalt häufig gegen sich selbst gerichtet. 

 

Gewalt kann psychisch und/oder physisch, offen und/oder verdeckt ausgeübt werden, wobei die Grenzen dazwischen unscharf sind. Physische Gewalt ist auch immer psychische Gewalt und umgekehrt. 

 

 

 

 

 

Unterscheidung hinsichtlich der Auswirkung von Gewalt

Man kann Gewalt auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen unterscheiden. So hat z.B. ein leichter Schubs normalerweise eine andere Wirkung (geringerer Verletzungsgrad) als ein Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht.  Schlägt eine Frau einem Mann ins Gesicht, kann das geringere Verletzungen auslösen, als wenn umgekehrt der Mann der Frau ins Gesicht schlägt. Dies resultiert aus den unterschiedlichen physikalischen Kräften (Kraft = Masse x Beschleunigung). Gleichzeitig ist bei gleich starker Kraft aus physiologischen Gründen die Verletzungsträchtigkeit der Frau in der Regel höher als die des Mannes.

Psychische Gewalt kann hinsichtlich ihrer Auswirkungen als genau so schwer oder sogar schwerer als physische Gewalt erlebt werden. Bei Gewaltphänomenen wie Mobbing oder Stalking ist das inzwischen allgemein anerkannt. Die Opfer haben oft unter starken Belastungen bis hin zu auftretenden Traumatisierungen zu leiden, in Einzelfällen geht dies bis hin zum Suizid. Eigenartigerweise wird trotz dieser bekannten Tatsachen von interessierter Seite oft behauptet, dass psychische Gewalt von Frauen gegen Männer in Partnerschaften weniger schwer wäre, als physische Gewalt. Dieser Glaubenssatz ist bis heute noch nirgendwo bewiesen worden. Aus diesem Glaubenssatz resultiert auch die Behauptung, ein Mann der auf die psychische Angriffe seiner Partnerin mit physischer Gewalt reagiert wäre gewalttätig, seine Frau jedoch nicht. so werden dann auch bundesweit Trainingsmaßnahmen für körperlich gewalttätig gewordene Männer staatlich finanziert, die Frauen dieser Männer werden aber völlig aus dem Blickwinkel und der Verantwortung entlassen.

 

Männer sind verantwortlich, Frauen nicht. Männer werden in Trainingskurse geschickt, Frauen nehmen auf der Opferbank Platz, wo ihnen öffentlich der Opferstatus bestätigt wird. Oder mit den Worten des Fernsehsenders SAT1 "Machos zeigen Reue".

 

 

 

 

Für Frauen gibt es zum Begriff des "Macho" eigenartigerweise kein adäquates Wort. Eventuell noch "Zicke", aber das war es dann schon. Sind Frauen etwa die besseren Menschen? 

 

 

 

 

 

Gewalt und Geschlecht

Gewalt wird auf Grund der öffentlich wahrgenommenen gewalttätigen Vorfälle im sogenannten Hellfeld im allgemeinen mit dem männlichen Geschlecht in Zusammenhang gebracht. Dabei wird meistens unterschlagen oder ausgeblendet, dass sowohl die meisten Täter/innen als auch die meisten Opfer von Gewalt männlich sind. Der Mann als Opfer passt nicht in das gesellschaftlich vorherrschende Stereotyp. 

So kann es dann auch nicht verwundern, wenn ein Antrag auf Finanzierung eines Männerhauses als Kriseneinrichtung und Krisenunterkunft für Männer in Berlin durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen (Männer als geschlechtliche Wesen sind in dieser Senatsverwaltung schon vom Titel her nicht miteinbezogen), die folgende Antwort bekommt:

 

"Geschäftszeichen IV C

Bearbeiter/in G. Illigens

23.05.2007

Finanzierungsantrag Männerhaus Berlin vom 21. Januar 2007

Zwischenbescheid vom 26.02.2007

Sehr geehrter Herr Thiel,

wie ich Ihnen im o.g. Zwischenbescheid mitgeteilt habe, hat Herr Senator Wolf ihren Antrag, der konzeptionell auf Ihren Ursprungsantrag aus dem Jahr 2002 zurückgeht, zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Bereits mit Schreiben vom August 2002 hatte unsere damalige Staatssekretärin Frau Prof. Nickel darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für das von Ihnen geplante Vorhaben nicht in der Abteilung für Frauenpolitik liegt und Ihnen empfohlen, sich an die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zu wenden. Ich habe Ihren Antrag dennoch gründlich geprüft und auch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Landeskommission gegen Gewalt um Prüfung und Stellungnahme gebeten.

Im Ergebnis wurde uns mitgeteilt, dass für Männer, insbesondere für Väter, die sich in einer problematischen Situation befinden, in Berlin mit den von den freien Trägern oder den Bezirken betriebenen Erziehungs- und Familienberatungsstellen bereits ein flächendeckendes Angebot zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung der Träger Mannege gefördert, der sich ausschließlich an die Zielgruppe der Väter richtet und Angebote der Familienbildung vorhält. Dieser Träger bietet Beratung an. Ein Ausbau dieser Angebote wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Zusätzliche Mittel stehen dort ebenfalls nicht zur Verfügung. Unabhängig davon hat die Landeskommission Berlin gegen Gewalt zugesagt, die von Ihnen angesprochene Thematik Männer und Väter als Opfer häuslicher Gewalt und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Arbeit aufgreifen.

Ich bedauere, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können."

 

 

Die Antwort ist nun entweder unüberlegt erfolgt oder einfach dreist. Soll doch das Projekt Männerhaus kein weiteres Beratungsangebot sein, wie eine der senatsfinanzierten Familien- und Erziehungsberatungsstellen, die im übrigen nach ihrem offiziellen Profil gar keine Beratung für Männer anbieten, die als Single oder in Partnerschaften ohne Kinder leben und Opfer von Gewalt geworden sind oder werden könnten. Es ist auch höchst unwahrscheinlich, dass Männer in Krisensituationen oder als Opfer von Gewalt Unterkunft in einer Familienberatungsstelle erhalten können. 

Man kann da nur staunen, was für eine Argumentationslogik in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen gepflegt wird und das ganze auch noch von den braven Steuerzahler/innen finanziert. 

 

Während männliche Gewalt in der Regel leicht identifiziert wird, besteht auf Grund vorherrschender Geschlechterstereotype eine Wahrnehmungsschwierigkeit, wenn es um weibliche Gewalt geht.

vergleiche hierzu z.B.:

 

 

Arnold Hinz: "Geschlechterstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als ´sexueller Missbrauch´. Eine Experimentelle Studie", In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001: 14

 

 

 

Den Film "Das Mädchen, das die Seiten umblättert" wird man bei unbefangenem Betrachten recht spannend finden und in dem Gefühl nach Hause gehen, der Film war das Geld für den Kinobesuch wert. Wer den Film genauer analysiert, findet eine Handlung vor, in der die weibliche Hauptfigur Mélanie Prouvost, die sich für eine zehn Jahre zurückliegende Kränkung rächt, gleich gegen drei Menschen gewalttätig agiert. Mélanie zerstört die Ehe der Pianistin Ariane Fouchecourt, jener Frau, von der sie vor zehn Jahren schwer gekränkt wurde. 

Um ihre Rache für die als junges Mädchen erfahrene Kränkung zu vollziehen, erwirbt Mélanie das Vertrauen der Pianistin Ariane Fouchecourt und deren Mann, einem renommierten Rechtsanwalt. Mélanie beginnt als Praktikantin in der Kanzlei des Ehemanns und wird dann von diesem als Kindermädchen für seinen ca. 12-jährigen Sohn engagiert. Im Haus der Eheleute wird Mélanie von einem Musikerkollegen von Ariane angebaggert. Als dieser bei einer Begegnung zu zweit seine Hände auf ihre Brüste legt, rammt Sie ihm den spitzen metallenen Stachel des Cellos wie mit einer Speerspitze in den Fuß, so dass der Mann zu einer Notfallversorgung ins Krankenhaus muss.

Als der Sohn im Swimmingpool taucht, spielt Mélanie mit seinem Leben, in dem sie ihn beim Auftauchen behindert. Doch sie benötigt ihn noch für ihre Abschlussinszenierung, in der sie Ariane zerstören will.

Ariane, die von all dem nichts ahnt, verliebt sich in Mélanie und schreibt ihr - provoziert von Mélanie einen Liebesbrief, den Mélanie in die Post des verreisten Ehemannes legt, wo dieser ihn bei seiner Heimkehr finden muss.

Für ihre Schlussinszenierung - der Ehemann kommt nach Hause und findet den Liebesbrief in seiner Post - missbraucht Mélanie den etwa 12-jährigen Sohn von Ariane, der ahnungslos den Zusammenbruch seiner Mutter mit einem eigens dafür einstudierten Stück am Klavier begleitet, seine Hände von einer Sehnenscheidenentzündung gekennzeichnet, die Mélanie durch exzessives Proben provoziert hat. 

 

 

Das Mädchen, das die Seiten umblättert

(La Tourneuse de Pages)

Drama - Frankreich 2006

FSK: Freigegeben ab 12 Jahren - 85 Min. - Verleih: Alamode (24 Bilder)

Start: 03.05.2007

 

 

Mélanie Prouvost (Julie Richalet) kommt aus einfachen Verhältnissen und ist eine begabte Pianistin. Ihre Eltern (Jacques Bonnaffe, Christine Citti) und sie selbst wünschen sich eine Karriere im Konzertsaal. Doch ihr Lebenstraum findet ein jähes Ende. Beim Vorspiel bei der Aufnahmeprüfung am Musik-Konservatorium bringt sie die Jury-Vorsitzende Ariane Fouchecourt (Catherine Frot) mit ihrem Gehabe absichtlich aus dem Konzept. Sie wird abgelehnt. Zehn Jahre später bietet sich Mélanie (nun: Déborah François) die Chance zur Rache.

Mit großer Raffinesse und sexueller Spannung vollzogener Rachefeldzug im Bürgermilieu Claude Chabrols. Das klassische französische Kinostück verzaubert durch Präzision und Kühle, die dem feinen Arthaus-Thriller von Denis Dercourt außerordentlich gut stehen.

 

http://www.kino.de/kinofilm/das-maedchen-das-die-seiten-umblaettert/97877.html

 

 

 

 

 

 

Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Um genaueres über die Gewaltdynamik in engen sozialen Beziehungen zu erfahren ist es notwendig, sich von Mythen wie "Männer sind Täter, Frauen sind Opfer" (sogenanntes Volker-Beck-Syndrom) zu verabschieden und sich in der Gewaltforschung und der professionellen Arbeit vorurteilsfrei mit der Realität zu beschäftigen. Dies heißt auch, Männer als Opfer und Frauen als Täterinnen zu denken, wahrzunehmen und anzusprechen. Dies geschieht gesellschaftlich zur Zeit in kleinen Schritten,  auch wenn es wohl noch etwas dauert, bis die in der Öffentlichkeit noch vorherrschenden stereotypen Bilder und Meinungen von Männern als Täter und Frauen als Opfer ausgestorben sind.

Die vorliegende Fachliteratur zum Thema Gewalt in Paarbeziehungen ist zumeist nur deskriptiv, die Gewaltdynamik ist in der Regel daraus nicht erfahrbar. Gleiches gilt für die durch die Medien bekannt werdenden Gewalttätigkeiten, bei denen es im Extremfall zu einer Tötung eines oder mehrerer Beteiligter gekommen ist.  Eine  qualifizierte Rekonstruktion der gewalttätigen Paar- oder Familiendynamik findet nicht statt. 

Innerhalb der systemischen Therapie finden sich interessante Ansätze, die Gewaltdynamik erlebbar und damit begreifbar zu machen. Dies kann z.B. in Form einer Familienskulptur geschehen. 

 

Die Ursachen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen sind vielfältig. Oft sind es mehrere Momente, die in ihrer Summe zur Gewalt führen. 

Einer Gewalttätigkeit in engen sozialen Beziehungen geht häufig eine symmetrische eskalierende Beziehung voraus, in der zwei Beteiligte je auf ihren Standpunkt beharren und immer lauter und immer beharrlicher darauf pochen recht zu haben. Auch unter diesem Aspekt ist das Klischee vom Mann als Täter und der Frau als Opfer zu hinterfragen. Ausbrüche gewalttätigen Handelns in zwischenmenschlichen Beziehungen, läßt sich (zitiert nach Alker/Niemann) in fünf Phasen unterteilen . Jede dieser Phasen erfordert ganz bestimmte Handlungen, um den Ausbruch entweder zu vermeiden oder, im Fall der Eskalation, ohne Schädigung zu überstehen.

Auslösephase

Eskalation

Krise

Erholung

Depression

 

 

Wenn wir, ob als Laien, Polizisten, Sozialarbeiter, Berater oder Therapeuten mit gewalttätigen Frauen und Männern konfrontiert sind, so sehen wir uns auch immer mit unserer eigenen Wut und potentiellen Gewalttätigkeit konfrontiert. Dies mag ein Grund dafür sein, weshalb die professionelle Arbeit mit offen oder latent gewalttätigen Frauen und Männern bei der man wirklich in Beziehung zum Klienten und seiner Gewalttätigkeit kommt häufig gemieden wird.  Statt dessen wird das Problem meist verschoben. Liegt eine Straftat vor, wird der/die Betreffende vom Staatsanwalt abgeurteilt und kommt bei erheblicher Schwere der Straftat in den Strafvollzug. Wird dort mit dem Täter/der Täterin nicht die Beziehungsarbeit nachgeholt, so wird der Betreffende irgendwann wieder entlassen und das Problem seiner/ihrer Gewalttätigkeit ist so ungelöst wir vor dem Haftantritt. Persönlich und gesellschaftlich war dann die Haftzeit eine größtenteils verlorene Zeit.

 

 

 

 

 

Häusliche Gewalt - Familiäre Gewalt - Partnerschaftsgewalt

Zur häuslichen Gewalt zählt nach unserer Ansicht jede gegenseitige oder einseitige Form von Gewalt, die sich zwischen verschiedenen Angehörigen eines Haushaltes oder des öfteren in einem Haushalt zusammen seienden Menschen abspielt. Also Gewalt zwischen Erwachsenen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, Gewalt zwischen Kindern (in der Regel Geschwister), Gewalt von Erwachsenen gegen Kinder und Gewalt von Kindern gegen Erwachsene. Ein Teilbereich häuslicher Gewalt ist demzufolge die Partnerschaftsgewalt zwischen Erwachsenen, meist einer Frau und einem Mann (wir lassen hier aus Gründen der Emanzipation einmal den Frauen den Vortritt).  

Als etwas blauäugig kann man die folgende Definition beschreiben: 

 

"Gewalt als familiäres Problem umfasst dabei Gewalt zwischen den Ehepartnern bzw. Eltern, aber auch zwischen weiteren Familienmitgliedern und richtet sich meist gegen die Schwächeren, seien es Frauen, Kinder oder Alte" schreiben die Autoren Heinz Kindler, Joseph Salzgeber, Jörg Fichtner und Annegret Werner in ihrem Aufsatz: "Familiäre Gewalt und Umgang" in der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2004, S. 1241.

Dabei setzen die Autoren anscheinend voraus, was vom Leser unter Gewalt zu verstehen ist, denn sie machen sich nicht die Mühe eingangs zu erläutern, was sie selbst unter Gewalt verstehen. Zum anderen bedienen die Autoren das Klischee, dass häusliche Gewalt überwiegend von Männern ausgeht. Frauen werden als "schwächer" bezeichnet ohne zu sagen, ob damit eine physische, psychische oder eine generelle Unterlegenheit gegenüber Männern gemeint ist. Jeder der nicht ganz weltfremd ist, wird die Behauptung einer generellen Unterlegenheit von Frauen gegenüber Männern für ein Produkt der überquellenden Phantasie möglicherweise noch muttergebundener und ideologiegläubiger Menschen begreifen. Zum dritten erzeugt dieser Satz beim unaufmerksamen Leser, den Eindruck,  dass "die Gewalt von Männern" sich nicht nur gegen Frauen, sondern auch gegen Kinder und Alte richtet, die Gewalt von Frauen gegen Kinder und Alte bleibt in dieser sprachlichen Konstruktion verdeckt. Bezüglich der physischen Gewalt wird von den Autoren unterschlagen, dass nicht jeder Mann seiner Partnerin physisch überlegen ist. Und wenn man physische Gewalt nicht nur auf Muskelkraft beschränkt, sondern z.B. auch Schreien als eine Form von physischer Gewalt berücksichtigt, dann wäre noch zu klären, wer von den beiden Partnern im Einzelfall die massivere physische Gewalt ausübt. 

 

 

 

 

Der Sinn von Gewalt 

Körperliche und seelische Gewalt lässt sich nach dem Zweck ihrer Ausübung in verschiedene Gruppen unterteilen. So z.B.

a) Mit der Gewalt soll eine Handlung einer anderen Person erzwungen oder unterbunden werden. Eine unmittelbare Schädigungsabsicht braucht nicht zu bestehen.

b) Eine physische Schädigung der anderen Person ist das Ziel. Gewalt dient als Mittel der Bestrafung.

c) Mit der Gewalt soll Aufmerksamkeit der angegriffenen Person für die angreifende Person errungen werden. Es geht daher nicht primär um Schädigung der angegriffenen Person, sondern die Schädigung ist nur ein Mittel zum Zweck.

d) Gewalt als Mittel zur Vermeidung von Ohnmachtserfahrung. Durch die Ausübung von Gewalt gegen eine andere Person versucht die gewaltausübende Person, die im Konflikt mit der anderen Person empfundene Ohnmacht in Macht zu wandeln. Um so instabiler und geringer das eigene Selbstwertgefühl, um so massiver ist im allgemeinen die selbst wahrgenommene Ohnmachtserfahrung. Fehlen soziale oder innerpsychische Kontrollmechanismen können sehr massive Gewalthandlungen die Folge sein, mit der die sich ohnmächtig fühlende Person versucht wieder Macht herzustellen.

 

Strukturelle Gewalt dient dazu gesellschaftlich erwünschtes Verhalten zu erzwingen. So z.B. bei der Strafverfolgung von Unterhaltspflichtverletzung. Der geschiedene oder getrennt lebende Vater soll sich nicht persönlich um sein Kind kümmern, denn diese Aufgabe soll nach dem überkommenden staatlichem Verständnis, das in den traditionell konservativen staatlichen Strukturen wie den oberen Gerichten, den zuständigen Ministerien und der im höheren Lebensalter befindlichen Politikerschaft - kurz gesagt der staatlichen "Priesterkaste" - zum Teil noch immer gepflegt wird, von der Mutter wahrgenommen werden. Der Vater soll sich um das Geld ranschaffen kümmern (Zahlvater). Da diese staatliche Rollenzuweisung nicht unbedingt von allein funktioniert, bedarf es der notfalls und präventiv abschreckend gemeinten gewaltsamen Durchsetzung. Die gleiche Priesterkaste hat jedoch kein ernsthaftes Interesse daran, dass sich Väter nach einer Trennung um ihre Kinder kümmern, denn dies tut nach ihrem Verständnis ja die Mutter in ausreichender Form, der Vater darf sich bestenfalls in ihrem Einverständnis um das Kind kümmern, daher kann es nicht verwundern, dass es faktisch keine ernstzunehmenden staatlichen Sanktionen gegen Mütter gibt, die dem Vater die Kinder und den Kindern den Vater entziehen.

Bei der strukturellen Gewalt mittels Rechtsberatungsgesetzes geht es zum einen um die Ausschaltung etwaiger Konkurrenten auf dem "Rechtsberatungsmarkt" durch die Anwaltschaft und ihre politische Lobby. Zum anderen will man die Bürgerinnen und Bürger daran hindern ihre Rechte so wahrzunehmen wie sie es selbst für richtig halten, bzw. zu sehen, wen sie in ihren Angelegenheiten konsultieren. Man stelle sich nur einmal vor, die Bundesregierung würde den Menschen vorschreiben, bei welchem Supermarkt sie einkaufen gehen dürfen und bei welchem nicht.

 

 

Wollen wir weniger destruktive Gewalt in unserer Gesellschaft, in Schulen, Kasernen, Justizvollzugsanstalten und im öffentlichen Raum, in unseren Familien und Partnerschaften, so werden Antigewaltkampagnen allein wenig, gar nichts oder sogar das Gegenteil bringen. Statt dessen gilt es, den Sinn von Gewalt im jeweiligen System zu erfassen und geeignete Interventionen zu entwickeln und  anzuwenden diese Gewalt, wenn sie destruktiv ist, durch konstruktivere Formen der Konfliktaustragung zu ersetzten. Dies schließt ein und erfordert es, massive Gewalt, so sie bekannt wird, von außen durch geeignete Maßnahmen zu stoppen. Dies kann aber nur der erste Schritt sein, wenn es danach nicht an die Konfliktlösung geht, ist eine Chance vertan und die Verschiebung des Gewaltsymptoms in andere Bereiche oder auf andere Personen wahrscheinlich. 

 

 

 

 

 

Gewaltphantasien

 

"Meine ungehörigen Träume" heißt ein Buch von Helga Königsdorf (Berlin und Weimar, 1984). In einer der Erzählungen schubst eine Frau ihren heimlichen Geliebten vom Balkon eines Hochhauses. Anschließend wirft sie noch seine restlichen Sachen hinterher. Da niemand um das Verhältnis der beiden weiß, geht man davon aus, dass der Mann in Selbsttötungsabsicht vom Balkon in die Tiefe gesprungen ist.

 

"An jenem Abend kam er direkt nach einer Sitzung zu mir. Ich legte ihm die Kissen im Sessel zurecht, schob die Fußbank heran, draußen wurde es bereits dunkel. Ich sah, er war sehr müde. Ich kochte einen starken Kaffee, würzte ihn mit Zucker und Zimt, gab etwas Himbeergeist in die breiten Schalen, zündete ihn an und goß dann langsam den Kaffee hinein. Ich fand es rührend, daß er sagte:  `Ich bin heute sehr abgespannt, aber ich wollte dich unbedingt sehen.` Ich trug den neuen hauchdünnen weinroten Hausanzug, sonst nichts, und als er mich an sich zog, spürte ich, er war doch nicht so müde. Irgendwie mochte ich ihn in diesem Moment wie nie zuvor. Ich war besonders zärtlich zu ihm und ganz ohne Verstellung. Als ich seinen Kopf an meine Schultern legte, knurrte er leise. Ich fragte ihn, was er denke, und er sagte. mich wegschiebend: `Ach nichts. Aber ich bin doch ein Schwein.`

Das andere geschah völlig unerwartet. Wir aßen schneller als sonst, weil er zu Hause nicht abgemeldet war. Dann ging er, schon im Anzug, aber noch in Strümpfen, auf den Balkon, lehnte sich über die Brüstung, um nach seinem Auto zu sehen. Wie er so auf Zehenspitzen stand und sich reckte, faßte ich seine Füße und riß seine Beine hoch. Er hat nicht versucht, sich festzuhalten, er war wahrscheinlich zu überrascht. Das erklärt auch, wieso er erst so spät geschrien hat. Da war er schon in der Höhe des siebenten oder sechsten Stocks. Seine Schuhe und seinen Mantel habe ich hinterhergeworfen. Ich räumte die Wohnung auf, badete und setzte mich an die offene Balkontür. Ravels `Bolero` erfüllte anschwellend den Raum.

Manchmal grübele ich darüber nach, wie diejenigen, die seinen Nachruf verfassen, die Tatsache, daß er ohne Schuhe Selbstmord beging, damit in Einklang bringen, daß er der korrekteste Mensch war, den sie oder irgend jemand anderes kannten."

Helga Königsdorf : "Meine ungehörigen Träume"; Berlin und Weimar, 1984. S. 14-15.

 

 

Man kann Helga Königsdorf, die zu DDR-Zeiten in ihrem "normalen" Leben Professorin für Mathematik an der Akademie für Wissenschaften war, danken, dass sie so freimütig ihre Gewaltphantasien offenbart. Die meisten Leute tun das Gegenteil, sie lächeln nett, obwohl sie gerade nach einem Messer oder einem Stock gucken, das sie ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau warnend zeigen wollen.

 

Um Gewaltphantasien zu haben, muss man, logischer Weise Phantasie haben. Tiere können daher mutmaßlicher Weise keine Gewaltphantasien haben, auch wenn sie durchaus recht rabiat werden können, wie die folgende Meldung zeigt:

 

 

Leopard tötet junge Tierpflegerin im Zoo

Nastia L., Tierpflegerin im Chemnitzer Zoo, wurde von einem Leoparden (r.) getötet. Die junge Frau hatte in Chemnitz ihre Ausbildung absolviert.

 

CHEMNITZ -

Drama im Chemnitzer Zoo: Tierpflegerin Nastia L. (23) ist von einem Leoparden angefallen und getötet worden. "Sie hatte Bissspuren an Kopf und Rücken. Sie war sofort tot", sagte Polizeisprecherin Jana Kindt.

Nach ersten Ermittlungen waren die Türen zum Käfig nicht verriegelt. Zoodirektor Hermann Will fand die junge Frau bei einem Routine-Rundgang am Sonnabend kurz nach 9 Uhr. Sie lag leblos im Vorraum zwischen Käfig und Außengehege. Dort war die Tierpflegerin mit Reinigungsarbeiten beschäftigt, als der persische Leopard Bakou (7) sie vermutlich von hinten anfiel. Ihre Leiche soll heute obduziert werden. Es war nicht der erste Zwischenfall im Chemnitzer Tierpark. Vor zwei Jahren wurde eine Pflegerin von einem Löwen angegriffen und schwer verletzt.

Warum die Türen zum Außengehege und zum Stall nicht geschlossen waren, ist noch unklar. Von den beiden persischen Leoparden im Gehege wurde Angreifer Bakou weggesperrt. Das Tier wird aber nicht eingeschläfert. Der Zoo blieb am Sonntag für Besucher geschlossen.

erschienen am 13. November 2006

www.abendblatt.de/daten/2006/11/13/638774.html

 

 

 

Gewaltphantasien hat wahrscheinlich jeder erwachsene Mensch schon einmal gehabt, sei es die Phantasie, den Partner vom Balkon oder die Partnerin vor die einfahrende S-Bahn zu schubsen, den vorbeikommenden rechtsradikal aussehenden jungen Mann eins mit einer Zaunlatte auf den Kopf zu hauen oder umgekehrt, wohl häufiger, die Gewaltphantasien von jungen Männern aus dem rechtsextremistischen Milieu, die des öfteren wie bei der Hetzjagd im sächsischen Mügeln, ihre Gewaltphantasien auch Wirklichkeit werden lassen.

Im Krieg und in Zeiten der Diktatur bestehen oft Gelegenheiten Gewaltphantasien auf legale Weise zu befriedigen. Ja, der gewalttätige Mann ist hier ausdrücklich erwünscht, wenn er im Auftrag der Herrschenden handelt: 

 

"In seiner neuen Funktion eskortierte Moll mehrere Häftlinge nach Birkenau zur Rampe, wo sie unter seiner Anleitung 600 Steppdecken für das Lager organisierten. Einer von ihnen, Joseph Herrmann, berichtete: `Der Diebstahl gelang und Moll freute sich sehr darüber. Er war geradezu in einer übermütigen Stimmung. Beim Weggehen erblickte er ein zwei- oder dreijähriges Mädchen und meinte zu uns, dieses Kind wird jetzt vergast, wir wollen ihm dieses Schicksal ersparen. Er hob das Kind an den Haaren hoch, verabreichte ihm einen Genickschuss und warf es einer Frau vor die Füsse.` Zu diesem Zeitpunkt hatte Moll bereits eine kleine Tochter, sie hieß Gerlinde und war am 15. Dezember 1942 geboren.

...

Er pflegte durch die Menge der sich auskleidenden Todeskandidaten zu gehen und sich einige junge, nackte Frauen auszusuchen. Diese trieb er zu den Verbrennungsgruben, weidete sich an ihren Ängsten und erschoss sie dann von hinten, sodass sie in die Grube fielen. Müller wurde einmal Zeuge, wie einige dieser Frauen davonliefen, worauf Moll seinen Hund auf sie hetzte, der sie in die nackten Beine biss. Seine Helfer trieben sie dann an die Grube zurück. `Moll fühlte sich jetzt in seinem Element. Erregt und lüstern rief er den wehrlosen Frauen zu: `Schaut es euch genau an, schaut euch alles gut an! Gleich werdet ihr genau so brennen wie die da unten` Dann erschoss er eine nach der anderen mit seinem schallgedämpften Karabiner, sodass sie vornüber in das Inferno der Grube fielen"

 

aus: Schmid, Hans: "Otto Moll - `der Henker von Auschwitz"", In:" Zeitschrift für Geschichtswissenschaft", 2/2006, S. 131/32

 

Dass der Gewalttäter, so wie hier der Henker von Auschwitz Otto Moll, selber Frau und Kind hatte, scheint seine Gewaltexzesse in keiner Weise gebremst zu haben. Man kann sogar tiefenpsychologisch fragen, ob er, so wie auch Adolf Hitler, seine in der eigenen Herkunfts- und aktuellen Familie nicht lebbaren Folter- und Tötungsphantasien, hier stellvertretend an wehrlosen Kinder, Frauen und Männern ausließ.

Das Stanford Prison Experiment zeigt, dass bei Wegfall kultureller Regeln und Sanktionssystemen, die Gewalt regulieren, bzw. sanktionieren, es bei durchschnittlichen Menschen zu Gewaltexzessen kommen kann. 

Das das so zu sein scheint, mag einen Hauptgrund haben, den Fritz Perls der Begründer der Gestalttherapie so beschreibt:

 

Es gibt kaum überlebensgefährdende psychische Frustrationen, aber auch kaum Befriedigung, und es gibt Zeichen von nackter Angst. Die allgemeine Verwirrung und Unsicherheit der isolierten Individuen in einer allzu großen Gesellschaft zerstören Selbstvertrauen und Initiative, und ohne diese gibt es kein tätiges Vergnügen. Sport und Unterhaltung sind passiv und symbolisch; die Auswahl auf dem Markt ist passiv und symbolisch; es gibt nichts mehr, was die Menschen selber tun oder lassen, es sei denn symbolisch. Das Angebot au Sexualität ist reichlich, die Unempfindlichkeit extrem. Früher herrschte das Gefühl vor, Wissenschaft, Technik und neue Sitten würden ein glückseliges Zeitalter hereinbrechen lassen. Diese Hoffnung ist enttäuscht worden. Überall sind die Menschen enttäuscht.

Schon oberflächlich gesehen gibt es also Grund, die Dinge kurz und klein zu schlagen, nicht diesen oder jenen Teil des Systems zu zerstören (zum Beispiel die herrschende Klasse), sondern das Ganze en bloc, denn es verspricht nichts mehr, es hat sich in seiner bestehenden Form als unassimilierbar erwiesen. Dieses Gefühl findet sich, in wechselnden Graden der Klarheit, sogar im Gewahrsein.

Wenn wir aber näher hinsehen, unter den Aspekten, die wir eben erörtert haben, so stellen wir fest, daß diese Bedingungen fast genau diejenigen sind, welche den primären Masochismus erregen. Es findet eine dauernde Reizung statt, bei nur partieller Spannungsabfuhr, eine unerträgliche Steigerung der unbewußten Spannungen - unbewußt, weil die Menschen nicht wissen, was sie wollen, noch wie sie es erlangen können, weil die Mittel, die sich ihnen bieten, zu groß und unhandlich sind. Der Wunsch nach der letzten Befriedigung, nach dem Orgasmus, wird als Wunsch nach totaler Selbstzerstörung interpretiert. Unvermeidlich also muß es einen öffentlichen Traum von der Weltkatastrophe geben, von riesigen Explosionen, Feuern und Elektroschocks, und die Menschen bemühen sich mit vereinten Kräften, die Apokalypse Wirklichkeit werden zulassen.

Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 139/140

 

Die Abfuhr dieser mitunter unerträglich erscheinenden und bei ein wenig Ehrlichkeit wohl vielen Menschen bewussten Spannung, ist in der modernen Gesellschaft nur eingeschränkt nötig, wie auch schon Perls in dem 1951 erschienenen Buch zeigt. Auch Perls scheint das Bedürfnis gehabt zu haben, mal ordentlich mit der Faust raufzuhauen, so unassimilierbar erschien ihm das ganze

Im politisch rechten Lager wird wie bei CDU-Ministerpräsident Roland Koch die Frustration der Menschen auf "kriminelle Ausländer" gelenkt, wogegen die SPD, die Grünen und die Linkspartei erst mal nichts anzubieten haben, wohin sich "der gerechte Volkszorn" entladen kann.

Dass das so ist, ist in gewisser Weise fatal, denn die Frustrationen, die die Bürgerinnen und Bürger unter der Regierung von SPD, Grünen oder Linkspartei erleiden, sind nicht automatisch geringer, nur weil es sich bei diesen Parteien um "gute" Parteien handelt. Die Frustration ergibt sich ganz wesentlich auch aus dem strukturellen Korsett, in dem wir mehr oder gezwungen sind zu leben und dessen Abschaffung keiner der drei Parteien plant. Ja man muss sogar sagen, dass die Paragrafenflut und Regulierungswut bei den sogenannten linken Parteien, die überall neue Opfergruppen kreieren, bis zum Schluss außer einer Gruppe von Männern die nicht in das linke Weltbild passen, keiner mehr da ist, der nicht irgendwie Opfer ist,  die Menschen möglicherweise noch mehr frustrieren als dies unter einer dümmlich daherkommenden CDU-Regierung der Fall sein kann.

 

Stellt sich zum Schluss noch die Frage, welchen Einfluss biografische Gründe auf die Entstehung von Gewaltphantasien, Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung haben. Die Vermutung liegt nahe, dass es hier einen Zusammenhang gibt. Die Frage ist jedoch, ob es einen praktikablen Weg aus einer solchen Hypothek gibt.

 

Gewalt gegen Männer

Männer sind offenbar in weit größerem Maße dem Risiko ausgesetzt Opfer von Gewalt zu werden als Frauen. Dies scheint inzwischen auch bei der Bundesregierung angekommen zu sein, wie eine erste vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen und 2004 vorgestellte Studie vermuten lässt. 

Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland - Ergebnisse der Pilotstudie -

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=20526.html

 

 

 

 

 

 

Gewalt zwischen Frauen und Männern

 

 

"Gottesurteil", Holzschnitt aus dem 16. Jahrhundert

 

 

 

 

 

Polizei im Kampf gegen Dauerstreit

Ein streitsüchtiges Ehepaar aus Basdorf hält die Polizei seit Anfang des Jahres in Atem. Die Beamten mussten bereits 30-mal anrücken, weil sich die betrunkenen Eheleute schlugen und die Frau sie zur Hilfe rief. Ihrem Mann sprachen sie einen Platzverweis aus und erstatteten Anzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte. Trotz der Auseinandersetzungen können die Eheleute offenbar nicht voneinander lassen. Die Frau läßt ihren Mann immer wieder in ihre Wohnung.

"Der Tagesspiegel", 25.09.2006, S. 32

 

 

Physische und psychische Gewalt zwischen Frauen und Männer finden wir  überwiegend im häuslichen, partnerschaftlichen bzw. familiären Bereich. Wieso allerdings die Steuerzahler/innen die Kosten der Polizeieinsätze für streitsüchtige Partner und Eheleute zahlen sollen, ist nicht einzusehen. Angemessen wäre es, trennungs- und veränderungsunwilligen Partnern die Kosten ab dem dritten Polizeieinsatz in Rechnung zu stellen.

 

Leichte Gewalt, dazu kann man auch Beschimpfungen zählen, kommt in wohl jeder Partnerschaft vor. Aber auch mittelschwere Gewalt ist weit verbreitet. Die stattfindende Gewalt, insbesondere die von Frauen gegen Männer ist noch stark tabuisiert. Dabei kämpften noch in der frühen Neuzeit Frauen mit Männern im sogenannten Gottesurteil (Gerichtsprozess) in körperlichen Zweikämpfen um ihr Recht. 

Frauen und Männer bevorzugen häufig verschiedene Formen der Ausübung von Gewalt. Wenn Männer ihre Partnerin mit "Nutte" beschimpfen, so mag es umgekehrt das Wort "Pisser" oder "Schlappschwanz" sein, mit dem die Frau den Mann beschimpft.

Gewalt zwischen Frauen und Männern ist, entgegen offizieller Verlautbarungen keine Einbahnstraße, Männer = Täter, Frauen = Opfer.  

Nach bekannten Dunkelfeldforschungen ist die Zahl der zwischen Männern und Frauen in heterosexuellen Beziehungen, bzw. im sozialen Nahraum ausgeübten Gewalttätigkeiten annähernd gleich. Dies kann letztlich nicht verwundern, denn es gibt kein vernünftiges Argument, warum Frauen in engen sozialen Beziehungen gewaltloser sein sollen als Männer

Gewalttätigkeiten in engen sozialen Beziehungen (Familie, Partnerschaft u.ä.) sind nach den seit längeren bekannten Dunkelfeldforschungen zwischen beiden Geschlechtern annähernd gleichverteilt.  Eine aktuelle Untersuchung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt von März 2002 kommt sogar zu der Feststellung, dass mehr Männer als umgekehrt Frauen angeben, Tätlichkeiten ihrer Partnerin ausgesetzt gewesen zu sein. 

http://www.ku-eichstaett.de/presse/agora/artikel/familie

 

Die offiziellen Anzeigestatistiken dagegen liefern über die Gewaltverteilung auf Grund des Anzeigeverhaltens und anderer Ursachen ein verzerrtes Bild, so dass dort nur in ca. 20 Prozent der angezeigten Fälle weibliche Personen als "Täterin" und männliche Personen als "Opfer" erscheinen. Bei Gewalt gegen alte Menschen sind die Täter/innen sogar in der Mehrzahl weiblich.

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2000 3.196 Fälle von Mord und Totschlag. Der Frauenanteil daran lag bei 12,3 Prozent. Dies läßt auf den ersten Blick vermuten, dass Frauen relativ selten diese schweren Formen von Gewalt gegen ihre männlichen Partner ausüben, als dies ungekehrt der Fall wäre. Doch dieses Bild muss korrigiert werden, da der größte Teil der Opfer männlichen Gewalt ebenfalls Männer sind. Eine gesonderte Aufführung macht die PKS leider nicht. Hinzu kommt, dass angenommen werden muss, dass ein Teil der männlichen Opfer zwar einem männlichen Täter gegenüber stehen, der die Tat ausgeführt hat, die Tat selber jedoch von der ehemaligen Partnerin des männlichen Opfers direkt oder indirekt veranlasst wurde. 

 

Bedauerlicherweise wird in der öffentlichen Debatte, bis hin in die Statements der zuständigen Bundesministerin nicht hinsichtlich der Schwere der Gewalttätigkeiten unterschieden. Das heißt, leichte Gewalt,  wie Anspucken und Anrempeln wird dort im selben Atemzug genannt, wie Angriffe mit schweren Körperverletzungen oder gar Tod. So kommt es, dass immer wieder der Satz zum besten gegeben wird "in jeder dritten Partnerschaft wird geprügelt", wobei keine/r sagt, was damit gemeint ist, geschweige denn zu sagen, dass Frauen in gleichem Umfang wie Männer an Gewalttätigkeiten in heterosexuellen Partnerschaften beteiligt sind.

 

Andererseits wird psychische Gewalt bagatellisiert. Psychische Gewalt hat aber unmittelbare körperliche Auswirkungen beim Opfer, so wie umgekehrt körperliche Gewalt immer auch psychische Gewalt ist. So wissen wir aus der Säuglings- und Kleinkindforschung, dass fehlende Zuwendung einer erwachsenen Bezugsperson (Mutter) gegenüber dem Kind zu Hospitalisierungserscheinungen beim Kind führt. Auch Erwachsene sind auf Zuwendung angewiesen und so können tagelanges Anschweigen, abfällige Blicke und Beleidigungen massive, auch körperliche Auswirkungen beim Opfer hervorrufen, die aber in der Regel nicht justitiabel sind. Richtig ist, dass Erwachsene im Gegensatz zu Säuglingen und Kleinkinder prinzipiell die Möglichkeit haben, eine solche krankmachende Beziehung zu verlassen. Allerdings muss man realistischerweise eben sehen, dass es Männer und Frauen gibt, die auf Grund der ihnen zur Verfügung stehenden persönlichen Kompetenzen diesen Schritt eben gerade nicht machen können und daher in der Beziehung verbleiben und sich die Gewalt sehr lange fortsetzt.

 

Die erheblich Differenz zwischen Dunkelfeldforschung und offizieller Anzeigestatistik ist erklärbar. Viele von weiblicher Gewalt betroffene Männer, bringen eine erlebte Tätlichkeit nicht zur Anzeige, da sie zum einen meinen, sich mit einer Anzeige lächerlich zu machen, zum anderen meinen sie, es ihrem Bild von Männlichkeit schulden zu müssen, dass sie in ihrer Sozialisation erlernt haben "Indianer kennen keinen Schmerz". So läßt sich ein Mann schon mal von seiner Partnerin mit voller Wucht eine Zeitschrift auf den Kopf schlagen, ohne dies zur Anzeige zu bringen.  Hinzu kommt, dass Frauen in der Opferrolle öffentliche Zuwendung und zugebilligte Glaubwürdigkeit erfahren dürfen, während Männer dies nicht eingeräumt wird. Dass sich die Gewalttätigkeiten bei ähnlichem Aggressionsniveau und Angriffsbereitschaft trotzdem unterscheiden, hat mit der durchschnittlich ungleich verteilten Körpermasse und physischen Kraft zu tun. 

Hören Männer von gewalttätigen weiblichen Übergriffen auf einen Mann, so kann man nicht selten erleben, dass sie die Schilderung belustigt. Vermutlich deshalb sind Ohrfeigen von Frauen gegen Männer immer wieder ein beliebtes Filmmotiv. Dies hat vielleicht mit Schadenfreunde zu tun, die Männer und auch Frauen empfinden, wenn Männern von Frauen Gewalt angetan wird. Denn irgendwie hat fast jeder Mann und jede Frau noch "offene  Rechnungen" mit einem Mann, meist dem eigenen Vater. Im umgekehrte Fall gilt jedoch das Gebot der Ritterlichkeit. Das Gebot der Ritterlichkeit verbietet es, "eine Dame zu schlagen".  Dass dies in der Praxis dennoch geschieht, ändert nichts an dem gesellschaftlichen Gebot. Deshalb sieht man in Filmen keine belustigenden Szenen, in denen ein Mann eine Frau schlägt. Statt dessen wird die Gewalt eines Mannes gegen eine Frau immer als schwerer Grenzübertritt dargestellt, der meistens von finsteren Schurken und Vergewaltigern ausgeübt wird. 

Gleichwohl gibt es auch Schadenfreude von Männern, wenn sie von männlicher Gewalt gegen Frauen hören, allerdings erlauben sich in diesem Fall Männer nicht, ihrer Schadenfreude Gewahr zu werden, geschweige denn sie zu zeigen, da Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet ist. Schadenfreude ist psychologisch gesehen, eine Form der Revanche für selbst erlittene Gewalt und die meisten Männer haben in ihrem Leben, insbesondere in ihrer Kindheit Gewalt von Frauen und Männern erfahren.

 

Bei der Gewalt zwischen Frauen und Männern kann man Unterscheidungen treffen:

1. Nach dem Ort

a) Gewalt im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Verkehrsmittel etc. 

b) Gewalt in Partnerschaften (familiäre Gewalt, häusliche Gewalt)

 

2. Nach der Form der Gewalt

a) physische Gewalt

b) psychische Gewalt

 

3. Nach dem Kriterium offene (direkte) oder versteckte (indirekte)  Gewalt

offen: z.B. Messerattacke

versteckt: z.B. ständiges Aufhetzen von Rechtsanwälten gegen den unterhaltspflichtigen Vater

Mobbing im Betrieb

 

4. Nach dem Schweregrad 

z.B. bei physischer Gewalt: leichte, mittlere, schwere Körperverletzungen

z.B. bei versteckter (indirekter) Gewalt: Umgangsbehinderung zwischen Kind und getrenntlebenden Vater. Umgangsvereitelung, Elternentfremdung, Parental Alienation Syndrom

 

 

Bei der physischen Gewalt gibt es bei Frauen und Männern physiologisch bedingte Unterschiede.

 

Erstens ist es die durchschnittliche größere Masse eines Mannes gegenüber einer Frau. Physikalisch ist Kraft = Masse mal Beschleunigung. Das wissen wir alle aus dem Physikunterricht. Das heißt, wenn eine Frau zum Schlag ausholt, ist die Kraft, mit der ihre Hand auf den Körper des Mannes auftrifft geringer als im umgekehrten Fall. Bei einem kleinen Mann und einer großen Frau ist das natürlich umgekehrt. Daraus resultieren bei gleich hohen emotionalen Angriffsverhalten in der Regel schwerere Verletzungen bei der Frau als beim Mann.

 

Zweitens. Das Bindegewebe von Frauen ist empfindlicher als das von Männern. Ein gleich  stark zugefügter Schlag verursacht bei Frauen und Männern unterschiedliche Wirkungen. Bei der Frau bilden sich im Gegensatz zum Mann relativ leicht "blaue Flecke" (Hämatom). Da vor Gericht mündliche Aussagen (Aussage gegen Aussage, bei fehlenden Zeugen) in der Regel wenig Beweiskraft haben, kann die Frau durch Gewalteinwirkungen entstandene Hämatome durch eine Ärztin/Arzt relativ leicht dokumentieren lassen, der Mann dagegen nicht.

 

Drittens. Frauen schlagen im Gegensatz zu Männern nur selten mit der Faust. Der Grund ist einfach. Das Schlagen mit der Faust ist ein erlernter Vorgang. Jungen lernen sehr frühzeitig das Kämpfen mit der Faust, sogar im Sportunterricht. Mädchen dagegen nicht. Im Tierreich gibt es kein Säugertier, dass mit der Faust schlägt, ein Bär z.B. schlagt immer mit der vollen Pranke (Watschen). Der Schlag mit der  Faust hat naturgemäß eine massivere körperliche Wirkung beim "Gegner", als das Schlagen mit der flachen Hand.

 

Viertens: Frauen bedienen sich auf Grund der physiologisch bedingten Unterschiede des Einsatzes von Waffen. Dies können Gegenstände sein, die gerade in Reichweite sind, also z.B. Kerzenständer, Thermoskannen, Tassen, oder auch Küchenmessern. Wenn der Mann einen metallenen Kerzenständer an die Schläfe bekommt, nützt ihm auch die relative Stärke seines Bindegewebes wenig.

 

 

 

 

 

 

Gewalttätige Männer

 

1. Der gewalttätige Narzisst

Der männliche Narzisst ist oft ein übermäßig verwöhnter und missbrauchter Muttersohn. Muttersöhne sind Menschen, die es nicht gelernt haben, sich etwas zu erkämpfen, sondern statt dessen bekommen haben, worum sie nicht gebeten haben, sei es die Brust der Mutter oder die Rolle als deren Ersatzmann und Bettgenosse. Gleichzeitig wurden sie mit einer Anspruchhaltung durch ihre Mutter konfrontiert, sei es der Anspruch ihr Ersatzpartner oder ihr Bettgenosse zu sein oder später ein erfolgreicher Student oder Mediziner zu sein.

Muttersöhne sind gefangen in ihrer übersteigerten Anspruchs- und Erwartungshaltung und einer enormen Wut, die aus der mütterlichen Fixierung und Benutzung des Sohnes resultiert. Die aufgespeicherte Wut des Muttersohnes kann sich bei relativ geringfügigen Anlässen gegenüber Menschen entladen, die sich der Anspruchshaltung des Muttersohnes widersetzen. Die ist bei Muttersöhnen oft die Freundin oder Partnerin oder wie womöglich in dem folgenden Fall, auch die Stiefschwester, die der Muttersohn für sein Unglück verantwortlich macht. Wir bräuchten sicher nur noch die Hälfte der Plätze in Frauenhäusern, wenn Mütter ihre Söhne nicht zu den "Monstern" machen würden, über die sich die Frauenbewegung anschließend vorwurfsvoll beklagt. 

 

 

Mysteriöser Doppelmord

26-Jähriger tötet zwei Frauen und sich selbst

Erst ermordet er zwei Frauen, anschließend nimmt er sich selbst das Leben. Ein junger Mann hatte die Morde offenbar von langer Hand vorbereitet. Er hinterließ einen Abschiedsbrief, in dem er sein Motiv darlegt. Aufgrund ermittlungstaktischer Gründe, hält die Polizei nähere Informationen zum Tathergang noch zurück.

FRANKFURT(ODER)/ DRESDEN - Ein Doppelmord in der brandenburgischen Gemeinde Neureetz und in Dresden stellt die Ermittler in beiden Bundesländern vor ein Rätsel. Ein 26-jähriger Mann aus Brandenburg hat offenbar zwei junge Frauen getötet und sich anschließend selbst das Leben genommen. Alle drei Leichen wurden am Karfreitag entdeckt. In einem später gefundenen Abschiedsbrief macht der Mann die beiden Frauen für sein persönliches Versagen verantwortlich.

Wie die Polizeibehörden in Frankfurt (Oder) und Dresden am Samstag mitteilten, war die Leiche einer 19-jährigen Frau am Freitagnachmittag in der Dresdner Nebenwohnung des in Brandenburg gemeldeten 26-Jährigen gefunden worden. Bei ihren Ermittlungen stieß die Polizei auf die Adresse einer Wohnung in Neureetz nahe der Stadt Bad Freienwalde. Dort wurde am Abend eine 20-jährige Frau ebenfalls tot aufgefunden. In der Nähe dieser Wohnung entdeckten die Beamten wenig später das Fahrzeug des mutmaßlichen Täters, der darin Suizid verübt hatte.

Der mutmaßliche Täter wohnte bei seinen Großeltern

Die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass die 19-Jährige die Stiefschwester des Mannes sei, der in Dresden studierte, sagte ein Sprecher. Sie sei bei ihm zu Besuch gewesen. Die Brandenburger Polizei hatte um die Überprüfung der Wohnung in Dresden-Plauen gebeten, da die junge Frau von ihren Eltern vermisst wurde. Nachdem die Polizei die Leiche entdeckte, leitete sie eine Fahndung nach dem 26-Jährigen ein.

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22.3.2008

www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Doppelmord;art128,2499030

 

 

 

Die Vermutung liegt nahe, dass diesem Mann ein verlässlicher Vater fehlte, sei es dass sich dieser selbst entzogen hat oder der bundesdeutsche Staat mit seinen willigen Handlangern für die Ausgrenzung des Vaters sorgte, eine Praxis die in der Vergangenheit in Deutschland offizielle Regel darstellte und und bis heute immer noch zum heimlichen Regierungsprogramm gehört (vergleiche hierzu z.B. den männerdiskriminierenden Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -).

 

 

 

 

 

Strukturelle Gewalt

Strukturelle Gewalt kann als eine Form indirekter Gewalt von Menschen gegen Menschen aufgefasst werden. Gesellschaftssysteme und Regeln (Gesetze) sind ja nicht vom lieben Gott gemacht, sondern von realen Menschen, wenn gleich dies in einem komplizierten und langwierigen Gestaltungsprozess passiert. So war z.B. die noch heute bestehende staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter im Sorgerecht ursprünglich von den Autoren des Bürgerlichen Gesetzbuches das am 1.1.1900 in Kraft trat, nicht gegen den (von den Autoren des BGB gemeinten gutsituierten) Vater gerichtet, sondern gegen Ansprüche des nichtehelichen (unehelichen) Kindes gegen den Vater. Es ging den Autoren des BGB in erster Linie nicht darum, arme Väter aus einer Rechtsbeziehung zu ihrem leiblichen Kind auszuschließen, denn bei denen armen Vätern war ohnehin kein Geld zu holen. Der Vater, den es aus Sicht der bürgerlichen Juristen zu schützen galt, war ein gutverdienender bürgerlicher oder aristokratische Mann, der eine Haushaltsangestellte geschwängert hatte. Natürlich wollte die gutsituierte Familie verhindern, dass das so gezeugte Kind in die Erbfolge der Familie eintrat, bzw. Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend machen konnte. Daher wurde von den Autoren des BGB das uneheliche Kind als nicht verwandt mit seinem Erzeuger (Vater) erklärt. Die strukturelle staatliche Gewalt richtete sich um 1900 in erster Linie gegen die "unehelichen" Kinder und ihre Mütter. Inzwischen, über hundert Jahre später, richtet sich die Gewalt nicht mehr gegen die Mütter, denn diese haben seit 1998 das uneingeschränkte Sorgerecht (wobei die Zeit bis 1998 auch im Hinblick auf die nichtverheirateten Mütter ein spezieller rechtspolitischer Skandal in der angeblich demokratischen Bundesrepublik Deutschland darstellte, denn bis dahin unterlag das Sorgerecht nichtverheirateter Mütter staatlichen Einschränkungen). Seit 1998 haben endlich auch nichteheliche Kinder das volle Erb- und Unterhaltsrecht. Aus dem Schutz des fiktiv unterstellten bürgerlichen uninteressierten Vaters von 1900 ist, ohne dass ein Gesetz geändert worden wäre, eine massive Diskriminierung des realen interessierten Vaters des 21. Jahrhunderts entstanden, da dieser vom Staat daran gehindert wird, gleichberechtigt mit der Mutter die volle elterliche Verantwortung für sein Kind tragen zu können. Dies geschieht im übrigen unter Verletzung des Grundgesetzes Artikel 6 und dem für die Sicherung der verfassungsmäßigen Rechte eigentlich zuständigen Bundesverfassungsgericht scheint es nicht einmal peinlich zu sein, mit einer Reihe von eigenartigen Gedankenkonstruktionen und Fiktionen arbeitend, zu behaupten, dass die entsprechende Regelung in §1626a BGB nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Solcherart legitimiert scheut sich auch die Bundesregierung nicht davor, große Teile der Bevölkerung (nämlich nichtverheiratete Väter) aus der Verantwortung für ihre Kinder auszugrenzen. Ähnliche Ausgrenzungen geschieht sonst nicht einmal bei rechtsextremistischen Parteien, wie man an dem missglückten NPD Verbotsverfahren sieht. Der demokratische Rechtsstaat scheint es eher auszuhalten, dass die rechtsextremistische NPD mit 9 Prozent der Wählerstimmen in Sachsen in den Landtag einzieht (19.09.04) als dass einem nichtverheirateten Vater in Deutschland das Sorgerecht gegen den Willen der alleinsorgeberechtigten Mutter eingeräumt werden soll.

Natürlich ist nichts von Dauer, das weiß man nicht erst seit Brechts Gedicht von der Moldau. Das Tausendjährige Reich hat 12 Jahre gewährt mit Millionen Todesopfern. Auch bundesdeutsche Gesetze haben ein Verfallsdatum, nur dumm, dass es später keiner mehr gewesen sein will, der vorher Unrecht zu Recht erklärt hat und strukturelle Gewalt als Kindeswohl verkaufte. 

 

Auch das bis heute fast unverändert gebliebenen nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz von 1937 kann man als eine Form struktureller Gewalt ansehen, da es alle nichtanwaltlich tätigen Berater unter Strafvorbehalt stellt, wenn diese - nach Interpretation des bis heute gültigen sogenannten Rechtsberatungsgesetzes - "unerlaubte Rechtsberatung" anbieten. Man stelle sich ähnliches einmal bei psychologischen Fragen oder finanziellen Fragen vor. Niemand dürfte einem Freund oder einem Bekannten einen psychologischen Rat geben oder ihm Tipps geben, wo er er sein Geld günstig anlegen könnte oder bei welchem Händler der gesuchte Fernseher am preiswertesten angeboten wird. Im Rechtsberatungsgesetz sind solche Dinge auf juristische Sachverhalte bezogen verboten.  

Das sogenannte Rechtsberatungsgesetz war ursprünglich zur Ausschaltung von juristisch tätigen Juden und anderen dem NS-Staat missliebigen juristisch tätigen Menschen gedacht. Es war praktisch ein Berufsverbotsgesetz. Gleiches kannte man nach 1945 eigentlich nur aus der DDR, obwohl dort gesetzlich nirgendwo geregelt - und bezüglich des sogenannten Radikalenerlasses in der Bundesrepublik Deutschland. Nach 1945 behielt man das Gesetz, weil man sich so schön dran gewöhnt hatte und es der Anwaltslobby zur Sicherung ihrer finanziellen Interessen gegen etwaige Konkurrenten diente, gleich bei. Lediglich § 5 1. AVO "Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt" wurde aus dem Gesetz entfernt (vgl. Kramer, Helmut: Zur Veruntreuung der öffentlichen Rechtsberatung". Wie der Rechtsstaat sich noch heute weigert, von den Nationalsozialisten geraubtes Recht zurückzugeben."; In: "Betrifft Justiz"; März 2004, S. 238-240.). Später als  die gesellschaftliche Kritik gegen das sogenannte Rechtsberatungsgesetz immer mehr zu nahm, behauptete dann die Anwaltslobby, das Gesetz würde dem zum Schutz des Verbrauchers dienen. Auch die 2004 in der politischen Diskussion befindliche, seit 1945 überfällige Novellierung des Gesetzes wird - so man die Stimmen aus dem Bundestag hört - wohl überwiegend so ausfallen, dass  das Recht auf freie Betätigung und Berufsausübung, juristische Angebotsvielfalt und liberaler Wettbewerb, weitgehend partikularen Interessen und der Monopolsicherung geopfert werden. Das das so ist ist allerdings kein Zufall, wenn man einmal im Handbuch des Deutschen Bundestag liest, sieht man, das Juristen überproportional vertreten sind. Klar dass diese zuerst an sich und ihre Standesinteressen denken und nicht an die Wähler/innen von denen sie gewählt worden sind.

 

 

Was der einzelne unter Gewalt versteht ist nicht immer identisch mit dem, was gesellschaftlich (staatlich) als Gewalt verstanden wird. So wird ein Vater, dem die Mutter durch eine staatlich legalisierte inländische Kindesentführung die gemeinsamen Kinder entzieht und nachfolgend jahrelang den persönlichen Kontakt zwischen Vater und Kindern vereitelt, dies zu Recht als Gewaltausübung der Mutter empfinden. Die Mutter hat dagegen überhaupt nicht das Gefühl dem Vater und den Kindern Gewalt angetan zu haben, sondern konstruiert ihre eigene Wirklichkeit in der sie meint, gutes für die Kinder getan zu haben.

Strafbewehrt sind ohnehin nur internationale Kindesentführungen. Die Entfernung spielt dabei keine Rolle. Entführt eine Mutter das gemeinsame Kind in das 80 Kilometer entfernte Polen oder in das 5 Kilometer entfernte Österreich, kann sie mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, entführt die Mutter dagegen das Kind von Rostock in das 760 Kilometer entfernte München, so gilt dies nicht als Straftatbestand und somit auch nicht als gesellschaftlich ächtenswerte Gewalt. Es ist in Deutschland noch kein Fall bekannt geworden, bei der eine Mutter wegen inländischer Kindesentführung oder Umgangsvereitelung vor Gericht musste. De facto ist inländische Kindesentführung und Umgangsvereitelung daher eine staatlich legalisierte oder zumindest tolerierte Form von überwiegend weiblich ausgeübter Gewalt. Im Gegensatz dazu werden staatlicherseits jährlich ca. 15.000 Väter wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung strafverfolgt und in ca. 4.000 Fällen Freiheitsstrafen verhängt. Der Staat ist hier auf einem Auge blind oder besser gesagt, er trägt eine Augenklappe um nicht sehen zu müssen, was zu sehen ist und tritt so in Form struktureller Gewalt selbst gewalttätig gegenüber den betroffenen Vätern und Kindern  auf.

 

 

 

 

Gewalt gegen Kinder

Das Thema Gewalt gegen Kinder ist relativ gut beleuchtet. Wenig beleuchtet ist das Thema Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt von Kindern gegen ihre Eltern oder gegen Erwachsene. Weitestgehend unbekannt das Thema Gewalt gegen intersexuelle Kinder (Zwitter), die noch heute durch belastende und verstümmelnde Zwangsoperationen und die Gabe von Medikamenten zur "Unterstützung" einer Entwicklung in Richtung der gewünschten Geschlechtsidentität, angeblich auf ihr späteres Glück "umgeformt" werden. Beteiligt an solcherart Glücksproduktion sind Eltern und Mediziner.

 

 

 

 

Gewalt im öffentlichen Raum 

Gewalt im öffentlichen Raum ist entgegen der allgemeinen Ansicht keine Männerdomäne. Richtig ist allerdings, dass die meisten erwachsenen Opfer von Gewalt männlich sind und die Täter ebenfalls. Gewalt im öffentlichen Raum richtet sich häufig auch gegen Kinder. Hier sind es in der Regel Mütter, die ihre Kinder in der Öffentlichkeit züchtigen. Diese Form von Gewalt wird in der Regel von den beobachtenden Mitmenschen toleriert. Man stelle sich ähnliches vor, wenn ein Mann seiner Frau an den Ohren ziehen würde oder ihr einen derben Schlag auf den Hintern gäbe. Die gesellschaftliche Missbilligung wäre erheblich intensiver, als wenn sich die Gewalt von einer Mutter gegen ihr Kind richtet.

 

Bei den offiziell registrierten Straftaten im öffentlichen Raum treten zu mehr als 90 Prozent Männer als Täter in Erscheinung. Leichte Gewalt gegen Kinder zählt nicht unter strafrechtlich relevante Handlungen, daher tauchen gewaltausübende Mütter in der Kriminalstatistik kaum auf. 

Gesellschaftlich wird von Männern noch immer die Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt abverlangt, dies zeigt sich z.B. an der Selbstverständlichkeit, mit der von Männern die Ableistung des Wehrdienstes verlangt wird. In Ausschüssen für Wehrdienstverweigerung müssen sich Männer, die den Wehrdienst verweigern wollen noch immer die inquisitorische Frage gefallen lassen, was sie denn machen würden, wenn ein Feind ihre Freundin oder Familie bedrohen würde, und ob sie in einem solchen Fall nicht bereit wären, diese mit der Waffe zu verteidigen. Es ist daher gesellschaftlich heuchlerisch, einerseits von Männern die Bereitschaft zur Gewaltausübung zu verlangen und mit ihnen einzutrainieren und sie andererseits beim Gebrauch "nicht erlaubter" Gewalt zu sanktionieren.

 

 

 

 

Stalking

Stalking ist ein Begriff aus der englischen Jägersprache und bedeutet "anpirschen", der "stalker" oder die "stalkerin" ist der/die   Pirschjäger/in. In den USA, Kanada und England ist Stalking aber auch ein Straftatbestand, nämlich das zwanghafte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, oft über lange Zeit hinweg. In Deutschland ist Stalking seit dem 1.1.2002 ebenfalls unter Strafe gestellt.

 

Im Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) heißt es dazu:

 

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass es der Täter es unterlässt,

1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten

2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,

3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,

4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen,

5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn

1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit gedroht hat oder

2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich

a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedeten Besitztum eindringt oder

b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.

 

 

 

Nach herrschender Meinung ist Stalking ein überwiegend von Männer gegenüber Frauen ausgeübte Praxis. Zur Begründungen dieser Meinung dienen polizeilich bekannt gewordene Vorfälle, in denen Frauen der Polizei eine vermeintliche Stalkingsituation vorgetragen haben. Oft stellt es sich aber in diesen Fällen heraus, dass die Frau und der Mann ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben und die Frau dem Mann nach einer Trennung den Kontakt zu seinen Kindern verwehrt. Dies führt wiederum nicht selten dazu, dass der Mann versucht, sich seinen Kindern, die er liebt zu nähern - wenn man bedenkt, dass die meisten Familiengerichte oft Monate oder sogar Jahre brauchen, um eine beantragte Umgangsregelung festzulegen, kann dies nicht verwundern, vielmehr muss man sogar zu der Ansicht kommen, die schleppende Bearbeitung im Familiengerichte würde solche Situationen direkt herbeiführen. 

Dem Mann wird indes sein Bemühen, in der Nähe seiner Kinder zu sein, als Stalking gegenüber der Frau unterstellt und die professionellen Helfer sind zufrieden, so in einer schwierigen Situation einen passenden Sündenbock gefunden zu haben, mit dem man sich von eigenen Verfehlungen und fachlichen Versagen ablenken kann.

 

 

 

 

 

 

Amok

Selbst wenn Frauen zu Opfern weiblicher Gewalt werden, wird dies so gut es geht bagatellisiert, denn nichts verwirrt Normalbürger/innen so sehr, als eine Abweichung vom herrschenden Gendermainstream.

Werden Frauen zu Täterinnen, so werden sie oft schon vor Abschluss der Ermittelungen als verwirrt - und damit für ihr Tun als nicht verantwortlich - dargestellt.

 

Verwirrte Frau sticht in Osnabrück mit einem Messer auf Passantinnen ein

In den Mittagstunden des Pfingstmontags hat eine 23 Jahre alte Frau in der südlichen Innenstadt von Osnabrück wahllos mit einem Messer auf weibliche Passantinnen eingestochen. Die Taten ereigneten sich innerhalb von 24 Minuten. Dabei wurden eine 29, eine 33 und eine 20 Jahre alte Frau jeweils schwer verletzt. Eine weitere 22 Jahre alte Passantin wurde sogar lebensbedrohlich verletzt und wird zur Zeit notoperiert.

Die verwirrte Messerstecherin wurde von Polizeibeamtin in ihrer Wohnung festgenommen. Sie soll jetzt vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beabsichtigt, einen Haftbefehl zu beantragen. Möglicherweise wäre dieser in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln, wenn die Frau aufgrund ihres Geisteszustandes nicht schuldhaft gehandelt hätte.

Weitere Auskünfte erhalten Sie heute ab 19.00 Uhr unter meiner oben genannten Mobilnummer sowie über die Pressestelle der Polizei Osnabrück, Tel.Nr. 327 2007 oder 2107.

Dr. Retemeyer / Oberstaatsanwalt und Pressesprecher

02.06.2009

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C56081479_N37287533_L20_D0_I3749624

 

 

Pikant bei der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die weibliche Gewalttat, bei der es ausschließlich vier weibliche Opfer gab,  wird mit keinem Wort als Amok bezeichnet. Dies liegt womöglich daran, dass man Amokläufe in der Regel mit männlichen Tätern assoziiert.

 

Amok (malaiisch: meng-âmok, in blinder Wut angreifen und töten) ist eine psychische Extremsituation, die durch Unzurechnungsfähigkeit und absolute Gewaltbereitschaft gekennzeichnet ist.

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Die Täter sind meist Männer mit aggressions- und konfliktgehemmter Persönlichkeit. Typisch sei, dass es sich bei Amokläufen nicht um Affekthandlungen (relativ spontanen, vom Täter nicht kontrollierbaren Handlungen aus starken Gefühlen heraus) handelt, sondern vielmehr um eine Folge allmählicher Entwicklung gewalttätiger Gedanken und Fantasien.[7]

17.07.2009

http://de.wikipedia.org/wiki/Amok

 

So entsteht ein selbstreferentielles Glaubenssystem für das die vom Amts wegen mit partieller Blindheit und ideologischem Scheuklappenblick versehenen Bundesfrauenministerinnen samt Mitarbeiter/innenstab besonders anfällig sind. Das Glaubenssystem heißt:

 

Amokläufer sind immer männlich. Da Amokläufer immer männlich sind, sind alle tatsächlichen Amokläufe von Frauen keine Amokläufe. Somit gibt es keine Amokläufe von Frauen. Wenn es keine Amokläufe von Frauen gibt, dann sind Amokläufer immer männlich. Da Amokläufer immer männlich sind, sind alle tatsächlichen Amokläufe von Frauen keine Amokläufe. Somit gibt es keine Amokläufe von Frauen. Wenn es keine Amokläufe von Frauen gibt, dann sind Amokläufer immer männlich.  ...

 

 

 

 

 

Strafrecht

Verwunderlich ist die unterschiedliche Herangehensweise des Gesetzgebers an den Besitz von kinderpornografischen Abbildungen einerseits und andererseits den Besitz und die Konsumtion von Abbildungen von Gewalthandlungen an Erwachsenen. So berichtet die Berliner Zeitung am 25.09.2006 unter der Überschrift: 

"Gewaltvideos auf Handys sind  weit verbreitet"

von der grassierenden Konsumtion von Videos mit realen Gewalthandlungen durch Schülerinnen und Schüler. So im Extremfall auch ein Fall in Tübingen. Dort hatte die Polizei gegen zwei Jugendliche ermittelt, die ein Hinrichtungsvideo via Handy verbreitet hatten. Darin wurde gezeigt, wie ein Mann mit einem Kampfmesser enthauptet wurde. 

Viele der Tötungen in den so genannten "Snuff"-Filmen seien echt, sagt der Leiter vom Mainzer Jugendschutz.net, Friedemann Schindler. 

 

vergleiche hierzu: 

Berliner Zeitung, 25.09.2006, S. 5

 

Der Gesetzgeber hat den Besitz dieser Gewaltvideos allerdings nicht unter die wenigstens gleich hohe Strafandrohung gestellt wie beim Besitz kinderpornografischer Darstellungen (§184 (5) Strafgesetzbuch) - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht lediglich in §131 Gewaltdarstellung eine Bestrafung vor, wenn jemand eine Schrift bezieht, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder unmenschliche des Vogangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt

Diese Bestimmung wörtlich genommen, scheint der Besitz eines Hinrichtungsvideos, in der die Hinrichtung nur "sachlich" dokumentiert wird, straffrei zu sin. 

Man kann meinen, dass dem Gesetzgeber die gefilmte Hinrichtung eines erwachsenen Menschen (Mann) relativ egal ist, so lange es sich nur um eine strafrechtlich korrekte Aufnahme handelt.

Schließlich ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass Tötungen von Menschen auch zu dem Zweck stattfinden, um diese Tötungen mittels Filmaufnahmen zu dokumentieren und diese Aufnahmen in Umlauf zu bringen. Die entsprechenden Videoaufnahmen der Hinrichtungen von Geiseln im Iran erfüllen jedenfalls diesen Zweck und es fragt sich, ob der Gesetzgeber durch seine tolerante Haltung gegenüber dem Besitz von Gewaltvideos nicht indirekt zur Tötung und Misshandlung von Menschen beiträgt.

 

 

 

 

 

 

 

Gewaltprävention

Gewalt kann man als eingesetzte physische und psychische Aggression mit dem Ziel dem Gegner oder der Gegnerin Schaden zuzufügen, bezeichnen.

Aggression ist eine wertvolle Befähigung des Menschen, die uns hilft uns unsere Umwelt aktiv anzueignen. Bedauerlicherweise haben wir es oft nicht gelernt konstruktiv mit unserem Aggressionspotential umzugehen und setzen statt dessen Gewalt ein. 

Zur Gewaltprävention wäre es möglicherweise hilfreich, dass schon Jungen und Mädchen in einem geschützten und strukturierten Rahmen mehr über die zwischen ihnen möglichen Interaktionen erfahren können und einen verantwortungsbewußten Umgang damit lernen. 

Im Sportunterricht ist es anscheinend noch immer üblich, dass nur Jungen mit Kampfsportarten vertraut gemacht werden. Gemischtgeschlechtliche Kämpfe werden offenbar ganz vermieden. Dabei könnte ein Zweikampf auf zwischen einem Mädchen und einem Jungen eine wertvolle Erfahrung sein. Voraussetzung dafür ist allerdings Freiwilligkeit der Beteiligten und ein reflektierter Umgang, den der Sportlehrer/Sportlehrerin zu gewährleisten hat. Die Jungen und Mädchen könnten so etwas über den Umgang mit Aggression und den Unterschied zur Gewalt zwischen den Geschlechtern lernen und so zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit Aggression kommen. 

 

 

 

 

 

Gewaltschutzgesetz und Wegweisung

 

§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen.

(2) Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zu befristen, wenn der verletzten Person mit dem Täter das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, zusteht oder die verletzte Person mit dem Täter die Wohnung gemietet hat. Steht dem Täter allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Wohnung befindet, oder hat er die Wohnung allein oder gemeinsam mit einem Dritten gemietet, so hat das Gericht die Wohnungsüberlassung an die verletzte Person auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen. Konnte die verletzte Person innerhalb der vom Gericht nach Satz 2 bestimmten Frist anderen angemessenen Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen, so kann das Gericht die Frist um höchstens weitere sechs Monate verlängern, es sei denn, überwiegende Belange des Täters oder des Dritten stehen entgegen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen,

1.

wenn weitere Verletzungen nicht zu besorgen sind, es sei denn, dass der verletzten Person das weitere Zusammenleben mit dem Täter wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist oder

2.

wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder

3.

soweit der Überlassung der Wohnung an die verletzte Person besonders schwerwiegende Belange des Täters entgegenstehen.

(4) Ist der verletzten Person die Wohnung zur Benutzung überlassen worden, so hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln.

(5) Der Täter kann von der verletzten Person eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.

(6) Hat die bedrohte Person zum Zeitpunkt einer Drohung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter geführt, kann sie die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Im Übrigen gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/__2.html

 

 

 

 

 

§ 29a ASOG Bln

Wegweisung und Betretungsverbot zum Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen

(1) 1Die Polizei kann eine Person aus ihrer Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich verweisen, wenn Tatsachen, insbesondere ein von ihr begangener tätlicher Angriff, die Annahme rechtfertigen, dass diese Maßnahme zur Abwehr einer von der wegzuweisenden Person ausgehenden Gefahr für Körper, Gesundheit oder Freiheit von Bewohnerinnen und Bewohnern derselben Wohnung erforderlich ist. 2Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Polizei ein Betretungsverbot für die Wohnung, den unmittelbar angrenzenden Bereich, die Arbeitsstätte oder die Ausbildungsstätte, die Schule oder bestimmte andere Orte, an denen sich die verletzte oder gefährdete Person regelmäßig aufhalten muss, anordnen. 3Ergänzend können Maßnahmen zur Durchsetzung der Wegweisung oder des Betretungsverbots verfügt werden.

(2) 1Die Polizei hat die von einem Betretungsverbot betroffene Person aufzufordern, eine Anschrift oder eine zustellungsbevollmächtigte Person zum Zwecke von Zustellungen behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen, die zur Abwehr einer Gefahr im Sinne des Absatzes 1 ergehen, zu benennen. 2Die Polizei hat der verletzten Person die Angaben zu übermitteln.

(3) 1Das Betretungsverbot endet spätestens 14 Tage nach seiner Anordnung, in jedem Fall jedoch bereits mit einer ablehnenden Entscheidung über einen zivilrechtlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung zur alleinigen Benutzung. 2Das Zivilgericht unterrichtet die Polizei unverzüglich von seiner Entscheidung.

Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin

(Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln)

Vom 14. April 1992

In der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 604)

http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/vorschriften/081103_asog.pdf?start&ts=1252489038&file=081103_asog.pdf

 

 

 

 

 

 

Täter - Opfer - Polizei

Täter, Opfer, Polizei hieß eine Fernsehreihe beim Mitteldeutschen Rundfunk, die sich mit dem Thema Kriminalität beschäftigte. Im traditionellen Verständnis gibt es einen Täter, ein Opfer (in der Regel weiblich oder ein Kind) und wo ein Opfer ist, da ist auch die Polizei nicht weit. Die Polizei ist traditionell männlich. Der männliche Polizist übernimmt hier oft die archaische Rolle des Retters. Neben der sachlichen Tatsache der Rettung, die der Retter übernimmt, nimmt der männliche Retter auch eine bestimmte Rolle ein, er rettet eine Frau - vor einem anderen - feindlichen - Mann. In der Retterrolle kann der Rettermann sein Bedürfnis nach weiblicher Anerkennung und gleichzeitiger Rivalität und Konkurrenz zum anderen Mann (dem Täter, der eine gesellschaftlich geächtete Tat begangen hat) in einer gesellschaftlich hoch anerkannten Position (Polizist, Feuerwehrmann, Familienrichter, Strafrichter, etc.) ausüben. 

In der politischen Debatte vergeht kaum ein Tag, an dem Männer nicht als universelle Täter und Frauen als universelle Opfer präsentiert werden. Diese männerfeindlichen propagandistischen Anwürfe stammen nicht von männerfeindlich eingestellten Frauen, sondern kommen nicht selten auch von hochrangigen männlichen politischen und wissenschaftlichen Würdenträgern (an ihrem phallischen Schlipssymbol kann man sie erkennen), die sich in einer Art von projizieren Selbsthass nicht scheuen, ihre eigene verquaste Männlichkeit dadurch retten zu wollen, in dem sie meinen dem "schlechten Mann an sich ", die Leviten lesen zu müssen. 

Wird ein neues Gesetz geschaffen wie das Gewaltschutzgesetz oder das Gesetz gegen Stalking, so liest man fast durchgehend vom männlichen Täter und dem weiblichen Opfer. Den textabfassenden Beamten im Bundesjustizministerium scheint die Widersprüchlichkeit und Vielschichtigkeit menschlichen Lebens so verborgen zu sein wie dem Blinden das Licht. Wie sollte das auch anders sein, könnte man leicht zynisch sagen, wenn das Leben auf den Fluren des Ministeriums offenbar so steril gehalten wird, dass dort noch selbst Bakterien nur eine minimale Lebenschance haben und der Beamte oder die Beamtin bei so viel scheinbarer Abwesenheit potentieller biologischer Feinde gerade zu geneigt sein muss, Feinde nach außen zu projizieren. Der Hass auf den Abteilungsleiter, der Neid auf gerade beförderten Kollegen und immer soll man dabei nett bleiben - zwecks weiterer Karriere. Da muss man seinen Ärger einfach nach draußen projizieren und wer böte sich da besser an als der Feind an sich - der Mann.

 

 

Eines der klassischen Kennzeichen der Frauenbewegung alter Art ist die universale Opferrolle, die die Frauenbewegung seit ihrem Beginn usurpiert hat und wie eine Monstranz vor sich her trägt. Viele Männer haben den Alleinvertretungsanspruch von Frauen auf die Opferrolle unwidersprochen hingenommen oder sich in einer Art Kumpanei der Frauenopferfraktion angebiedert. Die Opferfrauen haben sich dabei selbst zu Opfern ihrer eigenen Ideologie gemacht. Sie verwenden ihre Energie für die Aufrechterhaltung ihres vermeintlichen oder tatsächlichen Opferstatus. Dafür erhalten sie zwar eine billige Aufmerksamkeit doch ihr persönliches Wachstum bleibt auf der Strecke, weil sie ihre Energie in ihre alte liebgewohnte Rolle binden, anstatt sie für ihre eigene Entwicklung zu nutzen. Dahinter steckt die Angst vor der eigenen Selbstentfaltung.  

Doch spätestens wenn die Kinder, der häufig einzige Lebenssinn der Opferfrauen, aus dem Hause sind, die finanziellen Zuflüsse des Ex-Mannes oder des Sozialamtes nachlassen, stellen die Opferfrauen verbittert fest, dass sie den Anschluss im Leben verpasst haben. Doch dann schimpfen sie darüber wie der böse Mann oder patriarchale Staat sie nun im Stich lässt und damit ihre infantilen Abhängigkeitsbedürfnissen unbeantwortet bleiben. 

 

 

In einer Form von selbsterfüllende Prophezeiung machen sich die Opferfrauen von heute zu den Opferfrauen von morgen. Erkennbar ist dies immer dann, wenn man eine Opferfrau nach Jahren wiedertrifft und sie immer noch über das schwere Schicksal der Frauen im Allgemeinen und ihr Opfersein im speziellen jammert und über männliche Täterschaft räsoniert. 

 

So trifft auf diese Opferfrauen hier wohl die Geschichte von Brecht über Herrn Keuner zu:

"Ein Mann, der Herrn K. lange nicht gesehen hatte, begrüßte ihn mit den Worten: Sie haben sich gar nicht verändert.“

„Oh!“ sagte Herr K. und erbleichte.

(Bertolt Brecht, Geschichten vom Herrn Keuner)

 

 

 

Der weibliche Opfergesang hat einen unmittelbaren Zweck. Zum einen geht es darum Aufmerksamkeit zu erheischen, auch die von Männern, den die betreffende Frau meint, nicht anders bekommen zu können. Besser irgendeine Aufmerksamkeit als gar keine Aufmerksamkeit, so der leitende Gedanke. Zum anderen löst die Opferklage beim zuhörenden "Täter", sei es der seit Dauer der Ehe impotente Ehemann oder der subalterne männliche Ministerialbeamte oder männliche Parteivorsitzende einer großen Volks- oder kleinen Splitterpartei, Schuldgefühle aus. Ehemann,  Ministerialbeamter oder Parteivorsitzender, sie alle versuchen es nun der Frau recht zu machen. Der Ehemann wird in der Regel ein noch braverer Ehemann zu sein, läuft mit gequälten Gesichtsausdruck und gesenkten Blick durchs Leben und seine Impotenz wird so stark, dass er nicht einmal mehr masturbieren kann. Oder der gute Trottel stirbt eines baldigen natürlichen Todes oder er rastet irgend wann aus und erweist so der Ideologie vom männlichen Täter unfreiwillig Beihilfe.

Der Parteivorsitzende setzt sich nachhaltig für den Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt ein, fordert für jeden Betrieb ab einem Mitarbeiter/in eine Frauenbeauftragte und der Ministerialbeamte erklärt auf der Belegschaftsversammlung, dass die Frauenförderung ihm schon immer das wichtigste Thema war und er eigentlich am liebsten in Frauenkleidern zu Arbeit kommen möchte und ernsthaft über eine Geschlechtsumwandlung in Richtung Gute Frau nachdenkt. So weit diese kurze Persiflage in Richtung muttergebundener und damit frauenabhängiger Männer. 

Im wesentlichen ist es ein ungelöster Mutter-Sohn Komplex mit seinen massiven Schuldgefühlen des Sohnes gegenüber der Mutter, der sich hinter den Verbiegungen und Bücklingen von Männern gegenüber Frauen verbirgt. In so weit machen sich auch Männer zu Opfern, in dem sie in der Mutter-Sohn-Fixierung verharren und damit ihre eigene Emanzipation versäumen.

Auf der Seite der Opferfrauen handelt es sich um einen ungelösten Mutter-Tochter Komplex. Die Tochter als leibliche Fortsetzung der Opfermutter. Die Opferfrau ist das Opfer ihrer Opfermutter und in der gebundenen Loyalität zur Mutter versäumt sie, noch über den Tod der Mutter hinaus, ihre eigene Entwicklung. Eine tiefsinnige künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema der ungelösten Mutter-Tochter-Bindung gibt der Regisseur Krzysztof Kieslowski in seinem Film "Drei Farben. Blau"

 

 

Die Opfermentalität von Frauen kann aber ohne das komplementäre Zutun von Männern nicht verstanden werden. Die traditionelle Männerrolle definiert sich auch über ihren vermeintlichen Überlegenheitsstatus gegenüber Frauen. Doch der traditionelle Mann ist in seinem Verständnis nicht nur der Frau überlegen, er hilft ihr auch, er rettet sie. Dies um so mehr, als es gegen andere ihm feindlich erscheinende Männer (der anderen Familie, des anderen Stammes, der anderen Nation oder Nationalität) geht. Über die Retterrolle kann der Mann seiner Männerfeindlichkeit eine offizielle Legitimation geben, in grausamster Perfektion haben dies die Nationalsozialisten mit ihrem Männerausrottungsprogramm getan. Der nationalsozialistische Vernichtungskrieg als finales Männervernichtungsprogramm, egal ob "Freund" oder "Feind" - Hauptsache Mann.

 

Die traditionelle Opferfrau nimmt das Angebot des Rettermannes gern an, gegebenenfalls auch dann, wenn dieser Adolf Hitler heißt (vgl. Pilgrim, Volker Elis: "Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen. Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft", Rowohlt 1994

So begibt sich die Opferfrau in den Abhängigkeitsstatus, den sie später zu verstecken sucht oder lautstark beklagt. Der Rettermann wundert sich dagegen spätestens bei der eigenen Scheidung über die Undankbarkeit seiner Opferehefrau, nicht bemerken, dass er es gemeinsam mit ihr war, die das weibliche Opfer, den männlichen Retter und schließlich den männlichen Täter konstruiert haben.  

Wenn Männer sich dann doch einmal mit den Schattenseiten weiblicher Destruktivität beschäftigen, was selten genug geschieht, versuchen sie oft den Frauen die volle Verantwortung abzunehmen und sie statt dessen den Männern aufzuhalsen. So schreibt der Journalist Michael Winckler am 18.06.04 in der "Märkischen Allgemeinen" unter der Überschrift "Die Liebe der Frauen zu Hitler. Film über die Verführbarkeit der Macht" über ein aktuelles Filmprojekt der Regisseurin und Drehbuchautorin Jutta Brückner. Die Frauen als von Hitler Verführte. Kein Wort von der Verantwortlichkeit eigenen Tuns, die man auch von Frauen erwarten kann und muss. Von Frauenseite ist man da wesentlich ungenierter, wenn es gilt tatsächliche oder vermeintliche Schattenthemen von Männern aufzugreifen und darzustellen. 

 

 

 

 

Vom Opfersein zur Lebendigkeit

Irgend wann war jeder / jede einmal Opfer. Mitunter auch Opfer langandauernder Gewalt, Missbrauch oder gar lebensbedrohlicher Situationen. Doch wenn wir über die Zeit der tatsächlichen Bedrohung hinaus im Opferstatus verharren oder eine Opfermentalität entwickeln, hindern wir uns jedoch am Eingehen neuer anderer Erfahrungen und Beziehungen. Womöglich suchen wir uns sogar solche Beziehungen und Lebenssituationen aus, in denen wir wieder Opfer werden.

Opfermentalität resultiert aber wohl meistens auch aus erlernen Rollenmustern, häufig der Übernahme der Muster des eigenen Vaters oder der eigenen Mutter.

Dem Wunsch nach Beibehaltung des Opferstatus kann auch der Wunsch zugrunde liegen, auf diese Weise die erhoffte und benötigte Zuwendung und Aufmerksamkeit zu bekommen. So haben zum Beispiel ca. 5 Prozent aller von Frauen angezeigten Vergewaltigungen gar nicht stattgefunden. Als Motiv für die Falschanzeige stellte sich häufig heraus, dass die Frau auf diese Weise Aufmerksamkeit erlangen wollte. 

Das Präsentieren des Opferstatuts sichert tatsächlich im ersten Moment die Aufmerksamkeit anderer Menschen, weil diese auf Grund ihres ehrlichen Interesses dem Opfer zuhören und ihnen beistehen wollen. Dies ist auch völlig richtig, wenn es darum geht, Opfererfahrungen zu verarbeiten. Wenn die Zuwendung der anderen aber nur dafür genutzt wird, den eigenen Narzissmus zu pflegen und keine Entwicklungsschritte zu gehen, kann die anfängliche Zuwendung leicht in Ablehnung umschlagen. Auf diese Weise wird das "Opfer" wieder in seiner gewohnten Erfahrung der "bösen Außenwelt", von der es abgelehnt wird, bestätigt.

Politisch ist die Opfermentalität den Frauen reserviert. Slogan "Jede dritte Frau ist Opfer männlicher Gewalt".  Tausende von "Helferinnen" sind bundesweit damit beschäftigt, wirklichen oder vermeintlichen weiblichen Opfern zu helfen.

Männer haben es da schwerer ihren Opferstatus politisch bestätigt zu bekommen. Sie sitzen daher depressiv an der Bar ihrer Eckkneipe, so dass jeder sehen kann, dass sie ein Opfer sind. Eine "mitfühlende" Frau springt darauf an und übernimmt Helferinnen- und Trösterfunktionen für den Mann. Das geht so lange gut, bis die Frau bemerkt, dass sie von dem Mann nicht das bekommt, was sie sich insgeheim trotz  der von ihr vorgespiegelten Selbstlosigkeit doch erhofft, nämlich Zuwendung vom Mann. Der Mann ist jedoch "Opfer", wie sollte er da Zuwendung geben. Die Frau wendet sich früher oder später frustriert ab oder wendet gar Gewalt gegen den Mann, so dass dieser tatsächlich wieder "Opfer" wird.

Die Opferrolle abzulegen kann sehr schwer sein, schwerer als eine Fahrschulprüfung. Denn wenn man keine andere Form der Identitätsstabilisierung hat, ist das so, als wenn einem beide Beine weggehauen würden. Den Opferstatus zu verlassen bedeutet auch zu sehen, wie ich das, was ich mir über den Opferstatus erhoffe, z.B. Zuwendung auf anderen "erwachseneren" Wegen erhalten oder suchen kann.

 

Männer, wie Frauen, die sich bisher auf ihre Opferrolle verlassen haben, müssen daher nach neuen tragfähigen Identitäts- und Interaktionsmustern suchen, aus deren Halt und in deren neuer Erfahrung heraus es ihnen möglich ist, sich mit der erlernten Opferrolle auseinander zu setzen und diese schrittweise zu verlassen.

 

Bezeichnender Weise ist der politische Begriff der "Emanzipation" Frauen vorbehalten. Man schaue dazu einmal  in ein Wörterbuch oder Lexikon. Im politischen Bereich schaue man in die Parteiprogramme von sogenannten linken Parteien wie SPD, Grünen und der PDS. Von Männeremanzipation findet sich da kein Wort, wie sollte dies auch anders sein, da die dortigen Parteimänner überwiegend dem Typus Mutter-Sohn angehören dürften. 

 

 

 

 

 

Beratung zum Thema Gewalt

Wenn Sie bemerken, dass Sie häufig in Gewalthandlungen verstrickt sind, sei es als Täter, Opfer oder beides zusammen, kann es für Sie sinnvoll und hilfreich sein, dem im Rahmen einer Beratung oder auch Therapie nachzugehen, um so zukünftig Konflikte und Konfrontationen mit konstruktiveren Mitteln als dem der Gewalt oder dem des Opferseins zu begegnen.

Häufig tragen diejenigen, die in nicht nur zufällige Gewalthandlungen, wie z.B. bei einem Banküberfall, verstrickt sind, zur Entstehung und Eskalation von Gewalt selber bei. Dies gilt für die Fälle in denen man selber Täter/in oder, sei es als Mann oder Frau, das Opfer ist. Häufig wird Gewalt aber symmetrisch ausgeübt, so dass man auch bei oberflächlicher Betrachtung nicht herausfinden kann, wer der/die Täter/in und wer das Opfer ist.

Aus dieser Perspektive heraus, wird auch verständlich, warum das Gewaltschutzgesetz nur wenig geeignet oder sogar ungeeignet erscheint, Gewalt nachhaltig zu beenden. Hinzu kommt, dass das Gewaltschutzgesetz in rechtsstaatswidriger Weise die Beweislage umkehrt. Beschuldigte müssen nachweisen, dass sie unschuldig sind, statt wie es rechtsstaatlich korrekt wäre, ihnen die vorgetragen Beschuldigungen nachgewiesen werden müssen. Dass es ausgerechnet die Rot-Grüne Bundesregierung war, die hier den Boden des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit verlassen hat, kann da nur verwundern.

Im übrigen soll das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral männliche und weibliche Opfer schützen. 

 

Dass Männer als Opfer häuslicher Gewalt für manche Menschen schlechterdings nicht vorstellbar erscheinen, mag für den einfachen Mann oder die einfache Frau von der Straße entschuldbar sein. Wenn aber eine Professorin, die an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit, lehrt, verkündet:

 

"2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, durch das endlich die Zuweisung der Ehewohnung an die misshandelte Ehefrau zur Norm erhoben wurde."

Sibylla Flügge: "Vom Züchtigungsverbot zum Gewaltschutzgesetz. Rechtsforderungen der neuen Frauenbewegung zum Schutz vor Gewalt in der Ehe.", In: "Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur", Juni/Juli 2007, S. 64

 

 

dann sagt das einiges über die fachlichen Kompetenzen von Sibylla Flügge aus. Im Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) vom 11.12.2001 heißt es nämlich - im Gegensatz zur sprachlichen Suggestion durch Frau Flügge, Misshandelte seien immer Ehefrauen nicht aber auch Ehemänner oder männliche Beziehungspartner in heterosexuellen Partnerschaften:

 

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass es der Täter es unterlässt,

1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten

2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,

3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,

4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen,

5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn

1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit gedroht hat oder

2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich

a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedeten Besitztum eindringt oder

b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.

...

 

 

§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

 

 

Dass im Gesetz von "dem Täter" gesprochen wird, nicht aber von "dem Täter oder der Täterin", mag ein geistiges Armutszeugnis für die Juristen und Juristinnen im Bundesjustizministerium sein, die bei sicher recht üppigen Gehältern, handwerklich Pfuscherinnen und Pfuscher zu sein scheinen. Frau Professor oder Frau Professorin Flügge hätte aber klar sein müssen, dass mit der Bezeichnung "Täter" im Gesetz nicht ausschließlich Männer gemeint sind, sondern selbstredend auch Frauen als Täterinnen. Wenn man bedenkt, dass Frau Sibylla Flügge als Professorin an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit lehrt, dann kann man sich vorstellen, was das bei ahnungslosen Studentinnen und Studenten für Auswirkungen haben mag und mit welchem geistigen Horizont von Männern als Täter und Frauen als Opfer diese später in Jugendämtern und Jugendhilfe einer Arbeit nachgehen werden.

Womöglich mag Frau Flügge in ihrem Leben schlechte Erfahrungen gemacht haben. In der folgenden biografischen Darstellung finden sich dazu keine expliziten Hinweise. Zwar wird die Geburt zweier Kinder angezeigt, man darf annehmen, dass das die Kinder von Sibylla Flügge sind. Ein Vater der Kinder und eventueller Partner der Mutter findet keine Erwähnung, man kann nur hoffen, dass die Kinder nicht vaterlos aufwachsen mussten.

 

Prof. Dr. Sibylla FLÜGGE,

Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main

Geboren 1950. 1969-1974 Studium der Rechtswissenschaften an der JWG-Universität Frankfurt am Main, 2. juristisches Staatsexamen 1977. Geburt zweier Kinder. Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Frankfurt am Main. 1987-89 Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung und Studium der Kulturanthropologie an der JWG-Universität Frankfurt am Main. 1990-1993 Referentin für Gesundheitspolitik im Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main. 1993 Promotion zum Thema "Die Reformation der Geburtshilfe". Seit 1994 Professorin an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich Sozialarbeit, für das Fachgebiet "Recht der Frau".

Mitherausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT.

http://www.fif-frankfurt.de/fluegge.htm

08.06.2007

 

 

 

 

 

Literatur

Christian Bommarius: "Die Blüte des Dunkelfeldes. Verbrechen und Strafen in Deutschland"; In: "Kursbuch", 152, Rowohlt, S. 81-92

Thomas Feltes, Astrid Klukkert, Thomas Ohlemacher: "... dann habe ich ihm auch schon eine geschmiert. Autoritätserhalt und Eskalationsangst als Ursache polizeilicher Gewaltausübung", In: "Monatschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", Heft 4, August 2007, S. 285-303

Sibylla Flügge: "Vom Züchtigungsverbot zum Gewaltschutzgesetz. Rechtsforderungen der neuen Frauenbewegung zum Schutz vor Gewalt in der Ehe.", In: "Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur", Juni/Juli 2007, S. 64

Jürgen Gemünden: Dissertation zum Thema: Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften.  (1996), Tectum-Verlag, Marburg, Dissertation Universität Mainz

Tom Levold; Erhard Wedekind;  Hans Georgi: "Gewalt in Familien. Systemdynamik und therapeutische Perspektiven": In: "Familiendynamik", 1993, Heft 3, S. 287-311

Miriam Lorenzen: Prädiktoren für und psychische Folgen von Intimate Partner Violence (IPV) bei Männern und Frauen.  Diplomarbeit Universität Bielefeld Fachbereich Psychologie Abteilung Klinische Psychologie. August 2011.

Winnie Mampe: Häusliche Gewalt gegen Männer. Eine Betrachtung aus der Perspektive der Soziologie sozialer Probleme. Bachelor-Arbeit, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Philosophische Fakultät I, Institut für Soziologie, 21.11.2011.

Lenz Prütting: "`Und auf Vernichtung läuft`s hinaus.` Über Gelächter und Scham"; In: "Berliner Debatte Initial", 2006, Heft 1/2; S. 123-136

Rudi Rhode; Mona Sabine Meis; Ralf Bongartz:  "Angriff ist die schlechteste Verteidigung. Der Weg zur kooperativen Konfliktbewältigung",  Junfermann. Paderborn 2003

Bastian Schwithal: "Weibliche Gewalt in Partnerschaften. eine synontologische Untersuchung.", Inagural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster (Westfalen), 2004, ISBN 3-8834-3156-3

Peter Steck: Tödlich endende Beziehungskonflikte - Ein empirischer Vergleich zwischen Männern und Frauen als Tätern. In: Recht und Psychiatrie; Heft 4, 2002, S. 211-214

H. Stoffels, C. Ernst:  "Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein."; In: "Der Nervenarzt", 5/2002, S. 445-451

Joachim Weber: "Viktimologische Besonderheiten bei Sexualdelikten: Fälle von `Chriffriertem Matrizid`", In:  "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform",  1/1993, S. 33-43

Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland - Ergebnisse der Pilotstudie - http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=20526.html

 

 

 

Projekte

 

Unterstützung für Frauen, die bereit sind, sich mit ihrer Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit auseinander zu setzen.

Karlstr. 154

76135 Karlsruhe 

Anja Pfettscher

Telefon: 0721 / 680246-81

Mail: anja.pfettscher@vfj-ka.de

Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.

Internet: http://www.vfj-ka.de/sites/beratg/agbt_frauen.html

 

 

 

Opferhilfe - Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V.

Oldenburger Str.9

10551 Berlin-Moabit 

030-3952867, 3959759

 

Projekt "Gewalt und Familie - Beratungsstelle für Täter und Opfer von Gewalt" 

am Berliner Institut für Familientherapie

Obentrautstr. 57, 10963 Berlin, Tel 030-2164028

 

 

Tanja Engel

Koordinatorin der AG „Häusliche Gewalt“ im Polizeipräsidium Berlin, Direktion 3

 

 

Interventionsstelle - bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Römerwall 67, 55131 Mainz

Tel: 0 61 31 / 6 17 65 70

Fax: 0 61 31 / 6 17 65 71

e-mail: info@ist-mainz.de

 

 

 

BIG Hotline bei häuslicher Gewalt gegen Frauen

Postfach 30 41 05

10756 Berlin

Telefon: 030 – 611 03 00

Büro: 030 – 610 74 564

Fax: 030 – 610 74 565

E-Mail: info@big-hotline.de

Web: www.big-hotline.de

 

Die aus finanziellen Mitteln der männlichen und weiblichen Steuerzahler/innen finanzierte "Berliner Interventionszentrale gegen häusliche Gewalt", deren Ursprungsname auf der Internetseite der BIG  nur noch in der männerausgrenzenden Fassung "BIG Hotline bei häuslicher Gewalt gegen Frauen" verwendet wird, versteht sich - trotz der bereitwilligen Entgegennahme von Steuergeldern der männlichen Bevölkerung - als ausschließlich für weibliche Opfer und deren Kinder (Mädchen und Jungen) zuständig.

Zitat:

"Die Hotline ist ein Unterstützungsangebot für alle Frauen und deren Kinder, die in ihrer Beziehung Gewalt erleben, nach ihrer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht und belästigt werden oder Übergriffen ausgesetzt sind." (26.02.2009)

 

Und so kann es nicht verwundern, wenn Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bei der BIG immer wieder brüsk und ohne Aufzeigen einer gleichwertigen Hilfsalternativen abgewiesen werden, so z.B. bei einer telefonischen Nachfrage eines Berliner Psychotherapeuten für einen seiner von weiblicher Gewalt betroffenen Patienten am 28.02.2009,  eine Erfahrung, die man sonst nur aus Systemen in denen Menschen in höher- und minderwertig eingestuft werden, wie etwa Deutschland in der NS-Zeit, Südafrika in der Zeit der Apartheid oder aktuell in einigen muslimischen Ländern, in denen Frauen als minderwertige Menschen betrachtet werden, kennt. 

 

Eine öffentlich subventionierte Beratungsstelle für Männer, deren Anliegen es wäre:

"Die Hotline ist ein Unterstützungsangebot für alle Männer und deren Kinder, die in ihrer Beziehung Gewalt erleben, nach ihrer Trennung immer noch von ihrer Ex-Partnerin bedroht und belästigt werden oder Übergriffen ausgesetzt sind."

 

gibt es in Berlin nicht. Der Rot-Rote Berliner Senat (SPD und Die Linke) haben schlichtweg kein Interesse daran, gewaltbetroffenen Männern und deren Kinder ein gleichwertiges Hilfsangebot bereitzustellen, eine sexistische und reaktionäre Haltung, die keine Entschuldigung verdient.

 

 

Sexismus

Unter Sexismus versteht man die Diskriminierung oder Unterdrückung von Menschen allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Der Begriff ist eine aus dem Englischen kommende Parallelbildung zu racism (Rassismus), die als sexism in der US-amerikanischen Frauenbewegung der 1960er Jahre geprägt wurde und sich lange ausschließlich auf die Diskriminierung bzw. Unterdrückung von Frauen bezog.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexismus

 

 


 

 

 

Anfragen und Mitteilungen zum Thema

Unsere E-Mail Beratung ist kostenfrei für die erste von Ihnen an uns gesendete E-Mail und unsere darauffolgende Rückmeldung, bzw. unsere Antwort auf Ihre Fragen. Für eventuelle weitere Korrespondenz, in der wir ausführlicher als in unserer ersten Rückmeldung auf Ihre Fragen eingehen können, kostet je E-Mail 20 €.

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Kontakt: info@maennerberatung.de

 

Die auf Ihre Anfragen gegebenen Antworten stellen nicht "die Wahrheit" darüber dar, "wie es wirklich ist", sondern sind eine subjektive Ansicht oder Meinung zu diesem Thema. 

Wegen der Vielzahl der uns per Mail erreichenden Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, falls Sie nicht sofort eine Antwort von uns erhalten. 

In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe telefonische oder persönliche Beratung. Geeignete Beratungsstellen und Berater finden Sie in Wohnortnähe oder auch über das Internet.

Bei Interesse können Sie bei uns eine Einzelberatung, Paarberatung oder telefonische Beratung vereinbaren. Zeitdauer und Kosten nach vorheriger Absprache.

Falls Sie eine persönliche oder telefonische Beratung wünschen, finden Sie nähere Informationen hier.

 

Nachfolgend können Sie ausgewählte Anfragen an uns und unsere Antworten darauf einsehen. Die persönlichen Angaben (Namen, Alter, Orte, etc.) der Absender und anderer beschriebener Personen wurden teilweise verfremdet, um die Anonymität der betreffenden Personen zu wahren.

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 6. Januar 2015 17:27
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Re: AW: AW: AW: Probleme mit Frauen?

 

Hallo Herr Thiel,

 

den Film kenne ich.

Sie sagen Strategie ändern. OK, was soll ich tun, dass dieses Deutschland nicht mehr so rechtsradikal ist? Dass ich nicht mehr einen "Ausländerbonus" für meine Diplomarbeit bekomme? Dass Vorgesetzte nicht mehr so Dinge wie "Ich mache sie solange fertig bis sie von selbst kündigen" zu mir sagen? Manchmal denke ich das beste wäre in ein Auto zu steigen, volltrunken, und in irgend ein anderes deutsches Schwein reinzufahren und sich damit selbst zu richten. So denke ich sehr oft.  

Meine letzte Station ist dieser Traumatherapeut. Ansonsten weiß ich selber nicht mehr was ich tun soll. Ich bin arbeitslos, hocke daheim und habe keinen Mut mehr. Ich hab es satt, dass ich ständig verurteilt werde, schlechte / schlimme Rachearbeitszeugnisse bekomme, über mich als Immigrant geurteilt wird, all das....... es reicht einem einfach!!!!!!  

Ich sitze daheim und mir geht es schlecht und in diesem Zustand soll ich Vorstellungsgespräche halten.......  

Egal. War trotzdem nett, dass sie geantwortet haben aber ich denke sie können diese Welt und vor allem dieses Arschlochnazideutschland nicht verändern.

 

Auf Wiedersehen!

...

 

 

 

 

 

Lieber Herr Schikora,  

mein Großvater war bei den Nazis drei Jahre im Gefängnis. Rumgejammert - so wie Sie und hat mein Großvater aber sicher nicht.  

Möglicherweise sind Sie etwas verbohrt und zudem destruktiv gewalttätig, dass Ihnen nur einzufallen scheint "in irgend ein anderes deutsches Schwein reinzufahren und sich damit selbst zu richten."

 

So wie Sie in den Wald hineinrufen, so schallt es offenbar heraus.  

Wer nur das Böse sehen will, der kriegt das Böse präsentiert. Die Liebe hat keine Chance, wenn man ihr keine geben will.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Wednesday, February 22, 2012 10:20 AM

To: info@maennerberatung.de

Subject: Eheproblem

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich stehe vor dem Aus meiner Ehe, welches mich nicht umhauen wird.

Dennoch brauche ich kurzzeitig Hilfe.

Ich habe meine Frau betrogen, belogen u hintergangen, darauf bin ich nicht stolz!!

Ich hatte auch schon den Gedanken, das meine Frau einfach nicht mehr da wäre, weil ich de Sog der Lügen nicht mehr entkommen konnte.

Das diesen Gedanken meine Frau gelesen hat und gestern auch hat wahr werden lassen, war mir nicht bewusst.

Gott sei Dank, hat sie überlebt!

Zumal wir noch einen Sohn haben. Ich war gestern zum ersten mal in der Kirche u habe gebetet.

Damit muss ich leben und werde es meistern, irgendwie.

 

Mein größtes Problem zur Zeit ist ein Dach über dem Kopf.

Ich habe zwar ein Haus, da wohnen aber noch Frau u Kind.

Ich kann sie nicht auf die Strasse setzen.

Solange wie ich dieses Haus habe, bekomme ich keine Wohnung.

Das wurde mir von Vermietern schon bestätigt.

 

Vielleicht haben Sie für mich eine Möglichkeit, wo ich vorübergehend unterkommen könnte.

 

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

 

mfG

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

 

in welcher Stadt oder Landkreis halten Sie sich zur Zeit auf?

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Wednesday, February 22, 2012 10:44 AM

To: info@maennerberatung.de

Subject: Re: Eheproblem

 

ich bin zur zeit bei einem kollegen in ..., bei ihm darf ich noch bis freitag bleiben.

zudem habe ich nachher noch einen termin bei einem pfarrer, ich möchte beten u beichten.

 

 

 

 

Hallo Herr ...,

 

beten und beichten ist sicher gut. Aber nicht genug.

 

 

Bitte vereinbaren Sie daher auch noch für heute einen Termin bei:

 

...

Angebote: Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 18. März 2011 13:48

An: info@maennerberatung.de

Betreff: fragen

Schönen Guten Tag,

 

immer noch stelle ich mir die Frage, ob dies für mich überhaupt der richtige Weg sei. Bin ich gewalttätig, bin ich jähzornig, gefühllos oder was bin ich. Nach Aussage meine Exfreundin, die zugleich Mutter meines Kindes ist, bin ich dies alles und solle mir schnellstmöglich Hilfe suchen damit meine Bindung zu meinen Kind keine Brüche erleidet und auch Sie den Umgang mit mir fortsetzen kann ohne dabei Angstgefühle in meiner Gegenwart zu haben. Auch wenn ich immer wieder betonen würde das ich niemals Gewalt gegen Mensch ausüben würde, würde Sie dafür nicht Ihre Hand ins Feuer legen. Sicherlich Gewalt gegen Gegenstände vermitteln sicherlich nicht das Gefühl von Sicherheit. Aber alles was ich will ist doch nur das es allen gut geht und ich etwas richtig mache. Hmm nun gut, wär ich kein Feigling würde ich einfach anrufen, wenn das mal so einfach wär.

 

Nun gut ich werde mir weiterhin Gedanken machen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

Hallo Herr ...,

Goethe meine einmal sinngemäß, dass jeder Mensch ein potentieller Mörder ist.

Was man ist, entscheidet sich immer in der aktuellen Situation.

Bin ich arbeitslos und habe 100 Bewerbungsschreiben umsonst verschickt, dann bin ich ein anderer als wenn ich grad zum Bundespräsidenten gewählt worden bin.

In so fern steckt also immer ein guter Mensch in uns.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 17. Juni 2010 10:01

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Bitte um eine Rückmeldung

 

Liebes Beratungsteam,

kurz zu mir: Ich bin ... und gerade in der Ausbildung zur ... . Ich arbeite für ... . Das ist vielleicht wichtig, um eine Relation in meine Anfrage zu bringen, denn ich bin mir plötzlich nicht mehr sicher, ob ich nur einfach zur Zeit übersensibilisiert bin oder ob ich meiner Wahrnehmung vertrauen kann. Und sollte letzteres der Fall sein, was ich jetzt tun sollte. Zu meiner Vorgeschichte, die auch noch eine weitere Einflusskomponente darstellt: Ich war vor 8 Jahren mit einem Mann verheiratet, der mir gegenüber gewalttätig wurde (in abgemilderter Form: Ich habe nie körperliche Verletzungen davon getragen).

Seit ca 6 Monaten habe ich einen neuen Partner. Was mir gleich auffiel war, dass er oft angespannt wirkt. Seine Vorgeschichte passt dazu: Sohn eines Alkoholikers, der bereits vor der Ehe mit seiner Mutter getrunken hat. Die Eltern haben sich erst vor 6 Jahren scheiden lassen. Da war mein Freund 28 Jahre alt. Wenn wir über seine Kindheit sprechen, fehlen ihm Erinnerungen bis ca zum 13. Lebensjahr. Er weiß nur durch spätere Erzählungen seiner Mutter, dass sie nachts, wenn Vater betrunken nach Hause kam, mit einem Gürtel verprügelt wurde. Mutter konnte sich nie trennen. Selbst die letztendliche Trennung ging vom Vater aus, weil er sich eine Jüngere genommen hat. Dabei ist er wohl während der gesamten Ehe fremdgegangen und war zudem auch noch Spielsüchtig.

Mein Freund sagt über sich selbst, dass er nicht besonders aggressiv sei und er habe auch noch nie einer Frau etwas zu leide getan. Letzteres glaube ich ihm auch. Seine einzige lange Beziehung, die auch meine direkte Vorgängerin war, war eine Borderlinerin. Auch da ist er nicht gewalttätig geworden. Aber was mich nun besorgt ist: Seine Angespanntheit, manchmal hat er so einen Blick, bei dem man denkt, der tickt gleich aus (ist auch meiner Freundin aufgefallen), er arbeitet als ... , guckt fast ausschließlich Gewaltfilme und hat da auch die Relation verloren, was ein Gewaltfilm ist. Zitat: "Ich gucke auch Filme ohne Gewalt, z.B. "Herr der Ringe" oder "Pan's Labyrint"" Beide Filme sind nach meiner Einschätzung Filme mit Gewalt. Zudem ist er schnell genervt, auch bei Dingen, die ich sehr nebensächlich einstufe, und er träumt nachts "aggressiv", redet im Schlaf, kann sich aber morgens nicht daran erinnern. Er schimpft im Schlaf z.B. "Scheiß Fotze". Was weiter auffällig ist: Er teilt die Welt sehr strickt nach "Frauen-Ding" und "Männer-Ding", wobei er "Frauen-Dinge" als langweilig abwertet. Andererseits wertet er Frauen in anderen Kontexten auf. Vor 5 Jahren hat er noch regelelmäßig Drogen konsumiert (alles, außer Heroin), ist aber seit 5 Jahren clean.

Im Kontakt zu mir ist er liebevoll (sehr liebend), hilfsbereit, extrem nähebedürftig, zärtlich etc.. Sehr unternehmungslustig. Wir sehen uns fast jeden Tag, hat aber kein Problem, wenn ich mich ohne ihn mit anderen Freunden und Freundinnen verabrede.

Meine Mutter sagte, nachdem sie ihn kennengelernt hat: Sie habe sich erschrocken. Er wirke so aggressiv. (Sie selbst ist Opfer von Gewalt, als sie Kind war) (Meine letzten beiden Beziehungen waren mit Männern die eher sanft und das Gegenteil von aggressiv waren.) Mein Vater sagt: Wenn er mit ihm redet, würde er sich so "aufbauen" und so betont laut und deutlich reden, wie er sich das im Umgang mit den ...  vorstellen würde. Er schließt daraus ein schlechtes Selbstwertgefühl.

Meine Beste Freundin, die ihn kennt und auch mag sagt: Wenn er so "böse" guckt (wie oben beschrieben - ohne Anlasse. Der Blick kippt einfach ab und an) möchte sie ihm nicht nachts auf der anderen Straßenseite begegnen.

Mein Gefühl ist, dass er vielleicht eine PTBS haben könnte. Zudem deckelt er offensichtlich sehr mühevoll seine angestaute Wut und Aggression. Er redet davon, noch in diesem Jahr bei mir einziehen zu wollen.... Nun, das kommt für mich natürlich erstmal nicht in Frage, so lange ich unsicher bin, wie ich ihn und die ganze Sache einschätzen soll. Aber es macht es ein wenig dringlicher herauszufinden....

Muss ich Angst haben, dass "es" irgendwann hochbricht und sich bei mir endlädt? Ich hab ihn schon darauf angesprochen. Er ist überzeugt, dass er immer liebevoll zu mir sein wird. Ich bin skeptisch, denn wenn er sich bei mir sicher und geborgen fühlt, wird sein Unterbewußtest sicher ein paar Erinnerungen freigeben.... Wie soll ich das Risiko einschätzen? Ab wann sollte ich ihm eine Therapie nahelegen? Sofort? Oder erst, wenn etwas aufbricht? Oder sollte, ich vielleicht gleich die Beziehung beenden und mich damit nicht weiter belasten oder in Gefahr bringen? Obwohl ich ja für mich keinen konkreten Anlass habe und ich im Kontakt mit ihm keine Angst habe. Ich fühle mich da schon sicher z.Zt.

Ich möchte Sie um eine Einschätzung bitten. Vielen Dank!

Herzliche Grüße

...

 

 

 

 

Hallo ...,

so wie Sie das vortragen, kann wohl alles passieren. Endlose Liebe oder auch ein gewalttätiger Ausbruch.

Ist so ähnlich als wenn Sie neben dem Ätna ihr Haus gebaut haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84tna

 

Das kann jahrzehntelang ruhig gehen und auf einmal knallt`s.

 

Es wäre natürlich schön, wenn Ihr Freund da ein Gefühl für hätte und in dieser Hinsicht was für sich tun würde. Meist ist leider die Motivation sehr gering. So ist es dann eben wie es ist und Sie müssen sich entscheiden, wo Sie sich niederlassen wollen und wo nicht.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 9. Januar 2007 17:54

An: info@maennerberatung.de

Betreff:

 

Hallo,

vor zwei Tagen hatte ich mit meiner Partnerin eine Diskussion die zu einem Streit wurde und an dessem Ende ich die Beherrschung verlor und sie bei ihrem Umdrehen und Weggehen sie in den Nacken gehauen habe. Ich war sehr schockiert über mich selber! Ich bin ein friedliebender Mensch der nicht zu Gewalt neigt. Nun hängt unsere Beziehung am seidenen Faden, wenn sie nicht gar schon verloren ist, weil ich eine Grenze überschritten habe. Ic habe mich in der Situation meiner Partnerin gegenüber ohnmächtig gefühlt und wusste nicht was ich tun sollte. In darauf folgenden Gesprächen mit Freunden und Familie fielen mir 2, 3 weitere Situationen im letzten Jahr auf wo ich völlig atypisch leicht reizbar, angespannt und unbeherrscht war. Ebenso wurde mir aber jetzt erst in der Ruhe klar, was sich im letzten Jahr alles in meinem Leben geändert hat, beruflich wie privat, und dass diese Änderungen teilweise von Unsicherheit geprägt waren. Vieles davon mich wohl unter Stress gesetzt und gefordert wenn nicht gar überfordert. Doch zu der Zeit habe ich die Zeichen nicht erkannt. Ich habe kaum Zeit für mich gehabt, konnte nicht in mich gehen und es verarbeiten, analysieren und selbst kritisieren was ich sonst stets tue. Mir kommt es vor als hätte ich nur funktioniert. Es hat sich anscheinend vieles angestaut, was ich letzten Endes auf eine Person, meine Partnerin kanalisiert habe, die damit nicht direkt etwas zu tun hat und das auf eine absolut nicht tragbare Art und Weise getan. Was soll ich nun tun? Wie kann ich lernen auch in schwierigen Situationen, unter Stress die Ruhe zu bewahren und mich zu beherrschen? Vor allem, da das bis jetzt noch nie ein Problem für mich darstellte, bin ich momentan etwas ratlos.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

 

Hallo ... ,

da stehen Ihnen viele Wege offen. Sie können meditieren gehen, Yoga machen, eine Selbsterfahrungsgruppe oder eine Männergruppe besuchen, weniger arbeiten und sich mehr Freude gönnen, usw. und so fort.

Gute Angebote gibt es viele. Schauen Sie sich einfach mal um und probieren Sie einiges davon aus.

 

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Wir starten im Januar in Berlin-Pankow eine angeleitete Männergruppe. Vielleicht haben Sie Interesse an einer Teilnahme. Kosten pro Abend 15 Euro (ermäßigt 10 Euro)

 

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Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin 23 und möchte diese Seite nutzen, um endlich, wenn auch bitte anonym, zu beschreiben, was mir vor einigen Jahren, passiert ist. Wahrscheinlich klingt diese Geschichte sehr unglaubwürdig. Das ist aber wohl auch einer der Gründe, warum ich dieses Erlebnis nicht aus dem Kopf kriege.

Es muss im Sommer 93 gewesen sein, als ich mit ein paar Freunden im Freibad war.

Nachdem meine Freunde, die von ihren Eltern früher als ich abgeholt wurden, gegangen waren, wollte ich davon profitieren, dass sich das Bad zu leeren begann und noch ein paar Runden schwimmen gehen. Auf dem Weg zum Becken muss ich wohl etwas in Gedanken gewesen sein und so trat ich versehentlich auf ein Stück Kuchen, das offensichtlich einer Gruppe Mädchen gehörte, die daneben auf ihren Badetüchern lagen.

Die Sache war mir natürlich furchtbar peinlich, zumal die Mädchen mindestens fünf Jahre älter waren als ich. Das Mädchen, das mir am nächsten lag – und die offenbar den Kuchen mitgebracht hatte – war ziemlich zornig. Sie stand auf, packte mich an den Haaren und schrie mich an. Dann gab sie mir eine Ohrfeige, wie ich bis dahin noch nie eine bekommen hatte. Vor Schmerz und Scham wurden mir die Beine weich und als sie mir einen kleinen Schubs gab, fiel ich zu Boden.

Was dann geschah kann ich nicht mehr genau sagen. Ich weiß nur, dass ich plötzlich von allen vier Mädchen umringt war, während ich in der Mitte auf dem Boden lag. Das Mädchen, das mich geschlagen hatte, wollte von mir eine Entschuldigung. Zu meinem Pech war ich dazu viel zu durcheinander, denn als ich nicht sofort etwas sagte, trat sie mir in die Seite. Eine andere sagte, sie habe eine Idee und begann zu kichern. Sie griff nach dem zertretenen Kuchen und patschte ihn mir ins Gesicht. Nun lachten alle vier, bis sie feststellten dass sich ein älterer Herr näherte. Ein drittes Mädchen reagierte schnell, warf mir ein Handtuch über den Kopf und begann, mich zu streicheln. Eigentlich kann ich nicht glauben, dass dem Mann nichts aufgefallen ist. Aber der ging einfach weiter.

Ich nutzte die Unterbrechung machte mich los und rannte schluchzend davon.

Alles war mir wahnsinnig peinlich und ich wollte nur noch meine Sachen holen und gehen.

Als ich jedoch meine Sachen gepackt hatte und auf dem Weg zu den Kabinen war, kamen zwei der Mädchen mir nach, erklärten mir sie würden mich zu den Umkleideräumen begleiten und die eine legte ihren Arm um meine Schulter.

Dort angekommen schoben sie mich in eine freie Kabine und klappten die Bank vor. „Komm bloß nicht auf die Idee das irgend jemandem zu erzählen,“ sagte eine zu mir. Dann gab mir das eine Mädchen noch einmal eine Ohrfeige. Ihre Hände waren aus damaliger Sicht entsetzlich groß und die Schläge taten wirklich weh.

Sie hielt meine Hände fest und forderte die andere auf mich ebenfalls zu ohrfeigen damit ich mir ausmalen könne was passiere wenn ich jemandem davon erzählte. Als diese ihrer Aufforderung nach kam war ihr das nicht kräftig genug und die andere durfte noch zwei Mal zuschlagen. Ich begann erneut zu schluchzen weshalb mir das Mädchen nun den Mund zu hielt. Die, die mich festgehalten hatte, schlug mir noch ein paar Mal mit der flachen Hand auf den Po, was durch die dünne Badehose fürchterlich schmerzte. Dann ließen sie mich, vor mich hin schluchzend, in der Kabine zurück.

Natürlich habe ich nie jemandem davon erzählt, weil ich immer Angst hatte, verspottet zu werden. Und genau das halte ich für den entscheidenden Punkt.

Wenn Mädchen oder Frauen sich etwas derartiges erlauben, müssen sie kaum Folgen befürchten. Sie können sich schon darauf verlassen, dass die Jungs viel zu sehr die Schmach und den Spott fürchten der ihnen, die so in ihrer Männlichkeit getroffen wurden, sicher scheint, wenn sie sich damit an andere wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthis Meier, 3.08.2003

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie bitte die lange Reaktionszeit.

Sie können meine Erfahrungen gerne veröffentlichen, sofern dies tatsächlich anonym geschieht und sofern Sie mir Glauben schenken.

Obwohl ich mich nicht so gerne an Ihrem Forschungsvorhaben beteiligen möchte, möchte ich dies mit dem Wunsch verbinden, ob Sie sich diesem Problem nicht mehr annehmen könnten. Ich bin überzeugt davon, dass es sehr häufig zu Gewalttätigkeiten von jungen Frauen oder Mädchen an gleichaltrigen oder jüngeren Jungs kommt, diese aber ebenso wie ich darüber nicht sprechen können oder wollen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Matthias Meier, 22.09.2003

 

 


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